Die SPD-Fraktion wollte von der Bundesregierung wissen, wie sie die Arbeitsmarktneutralität des Bundesfreiwilligendienstes sicher stellt. Außerdem erkundigten sich die Abgeordneten, ob eine Vermittlung von Arbeitslosen in den Freiwilligendienst erfolgt.
Die Bundesregierung feiert den Freiwilligendienst in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage als Erfolg: „Nach einem halben Jahr waren bereits über 30 000 Verträge mit Freiwilligen geschlossen, das von Vielen als „utopisch“ kritisierte Ziel von 35 000 Freiwilligen wird in den nächsten Tagen erreicht sein. Dies konnte nur durch enge Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden und der Zivilgesellschaft sowie durch das besondere Engagement des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) gelingen.
Voraussetzung dafür war auch, dass die bewährten Strukturen und Standards des Zivildienstes und der Jugendfreiwilligendienste genutzt wurden.“ Dies betreffe insbesondere die Arbeitsmarktneutraliät. Im Anerkennungsverfahren des Bundesfreiwilligendienstes werden die bewährten Standards des Zivildienstes zu Grunde gelegt. Die Arbeitsmarktneutralität ist eine Anerkennungsvoraussetzung für Einsatzstellen im Freiwilligendienst.
Die Bundesregierung hält es nachdrücklich für positiv, dass auch Langzeitarbeitslosen eine Teilnahme an einem Freiwilligendienst offensteht, so wie dies seit vielen Jahren erfolgreich und beanstandungsfrei in den Jugendfreiwilligendiensten praktiziert wird.
Jobcenter, Agenturen oder ARGEn erteilen Auskünfte zum Bundesfreiwilligendienst und verweisen auf Informationsquellen. eine aktive Beratung oder Vermittlung findet nicht statt. Die Bundesregierung weit darauf hin, dass das grundlegende Prinzip der Freiwilligkeit im Rahmen der Entscheidung für einen Freiwilligendienst zu wahren sei.“
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: SPD-Bundestagsfraktion
Dokumente: Antwort_17_8668___Fehlsteuerung_beim_Bundesfreiwilligendienst.pdf