Analogen Zugang zu Behörden und staatlichen Dienstleistungen sicherstellen

Dass die deutsche Verwaltung bei der Digitalisierung keine Spitzenreiterposition belegt, ist kein Geheimnis. Dennoch gibt es immer öfter staatliche Angebote, die als ‚digital only‘ angeboten werden. Sofern das „Deutschland-Ticket“ überhaupt eine Zukunft hat, soll es laut Bundesverkehrsminister Volker Wissing ab 2024 nur noch digital verfügbar sein. Die Digitalisierung der Verwaltung ist notwendig. Doch nach Auffassung der Nationalen Armutskonferenz (nak) müssen analoge Zugänge zu staatlichen Leistungen erhalten bleiben. Fast 3,5 Millionen Menschen in Deutschland waren noch nie im Internet. Die nak stellte in einem Positionspapier klar, dass es Aufgabe des Staates sei, neben der gesetzlichen Regelung von online-Zugängen auch weiterhin sicherzustellen, dass Bürger*innen zu den üblichen Geschäftszeiten des jeweiligen Dienstleisters, der jeweiligen Behörde oder des jeweiligen Sozialleistungsträgers über einen lokalen analogen Zugang ihre Anliegen persönlich vorbringen können. Menschen, die über keine digitale Kompetenz und/oder die notwendigen Geräte verfügen oder aufgrund von Erkrankungen oder anderen Schwierigkeiten nicht in der Lage sind, sich digital zu betätigen,

würden ansonsten von vielen Leistungen und Informationen ausgeschlossen. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. – Mitglied in der nak – hatte bereits in ihrem Monitor „Jugendarmut in Deutschland 2022“ darauf aufmerksam gemacht, dass bei armen jungen Menschen digitale Teilhabe nur eingeschränkt möglich ist. Sowohl was die Geräteausstattung angeht als auch die Medienkompetenz.

Die Linke hatte die Forderung nach einem garantierten Offline-Zugang für öffentliche Dienstleistungen in einem Antrag in den Bundestag eingebracht. Sowohl im Innen- als auch im Digitalausschuss lehnten Ampel-Parteien und die Union den Antrag jedoch ab.

Quelle: nak; BAG KJS; Die Linke

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