Keine Abschiebung aus der Ausbildung

Der arbeit für alle e. V. (afa) spricht sich vehement gegen Abschiebungen aus der Ausbildung aus. Die sogenannte 3+2-Regelung, die nach § 60a des Aufenthaltsgesetzes während der Ausbildung und anschließender Beschäftigung vor Abschiebung schützt, scheint in der Praxis nicht für alle Geflüchteten gleichermaßen zu gelten. Denn immer wieder kommt es vor, dass junge Geflüchtete ohne gute Bleibeperspektive abgeschoben werden – obwohl sie eine Ausbildung absolvieren.

Die Mitgliederversammlung des afa wendet sich gegen eine solche Praxis. Vielmehr fordert sie, fordert die Regelungen des § 60a Aufenthaltsgesetz so zu erweitern, dass für alle Jugendlichen, deren Integration in die berufliche Ausbildung gelungen ist, der Schutz vor Abschiebung wirksam ist. Dies muss auch für junge Menschen aus s.g. sicheren Herkunftsländern sowie Geflüchtete aus Ländern mit schlechter Bleibeperspektive gelten.“

Der afa-Beschluss steht in vollem Umfang im Anhang zum Download zur Verfügung.

Quelle: arbeit für alle e. V.

Dokumente: Beschluss_Keine_Abschiebung_aus_der_Ausbildung.pdf

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