Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) wurde im Jahr 2024 auf europäischer Ebene beschlossen. Die Mitgliedstaaten müssen GEAS bis zum Sommer 2026 umsetzen. Der Bundestag votierte Ende Februar mit knapper Mehrheit der Koalition aus CDU/CSU und SPD für ein GEAS-Anpassungsgesetz und ging deutlich über das von der EU verpflichtend vorgeschriebene Maß hinaus. Organisationen der Zivilgesellschaft kritisieren die Umsetzung als Paradigmenwechsel weg von individuellen Schutzrechten hin zu einem System der Absperrung und Beschleunigung von Verfahren – mit Folgen für junge Menschen.
Die Organisationen PRO ASYL und Amnesty International warnen vor grundlegenden Menschenrechtsverstößen durch das Gesetz. Vor allem die Verschärfungen im deutschen Recht bedeuten Freiheitsbeschränkungen bis zum Freiheitsentzug. „Selbst Kinder dürfen nun in bestimmten Fällen eingesperrt werden. Die Freiheit der Person ist ein grundlegendes Menschenrecht, das für alle gilt. Der Freiheitsentzug ist die schärfste Maßnahme des Staates gegenüber Menschen und darf nicht pauschal angeordnet werden. Eine automatische Anordnung von Freiheitsentzug ohne Einzelfallprüfung ist willkürlich“, sagt Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland. Genau das wird aber durch das Gesetz möglich. In neu zu schaffenden Sekundärmigrationszentren werden Geflüchtete künftig haftähnlich untergebracht, deren Asylverfahren (Dublin-Fälle) noch bevorstehen, oder die in anderen Mitgliedstaaten bereits anerkannt und auf dem Landweg nach Deutschland eingereist sind. „Große Sonderunterbringungen bedeuten Isolation, Ausgrenzung und Stigmatisierung geflüchteter Kinder“, erklärt Joshua Hofert, Vorstandssprecher von Terre des Hommes (TdH). Die Organisation verweist auf Erfahrungen in bestehenden AnkER-Zentren. Die Bedingungen dort seien für die psychische Gesundheit und Entwicklung von Kindern hochproblematisch. „Sie erschweren den regulären Schulbesuch, verhindern soziale Teilhabe und verzögern Integration“, warnt Joshua Hofert.
Jugendhilfestandards werden ausgesetzt
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS), unter anderem Träger des Programms Jugendmigrationsdienste (JMD), teilt die Kritik. Kinderrechte auf Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention müssen für alle Kinder gelten. Die Grenzverfahren sowie die Sekundärmigrationszentren dürften mit Blick auf das Kindeswohl und einer erwartbaren erheblichen Gefährdung desselben nicht vereinbar sein. Die Befürchtung besteht, dass Jugendhilfe-Standards bei der Aufnahme und Betreuung abgesenkt werden. Ein uneingeschränkter Zugang zu den Regelleistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) ist jedoch notwendig. Im Appell „(Aus-)Bildung statt Abschiebung“ forderte die BAG KJS bereits im Jahr 2019 ein uneingeschränktes Recht auf Bildung ab dem ersten Tag des Aufenthalts in Deutschland. In der Position wird kritisiert, dass junge Geflüchtete oft von Rassismus und der Bedrohung durch Abschiebung verunsichert werden, was eine erfolgreiche Integration und Teilhabe unmöglich macht. Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit durch die verschärfte GEAS-Anpassung wird aus Sicht der BAG KJS Integration und Teilhabegerechtigkeit nahezu unmöglich machen.
Menschenfeindliches Narrativ
Genau das will die Regierungsmehrheit. „Mit der heutigen Entscheidung schärfen und härten wir die Migrationspolitik“, sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt in der Bundestagsdebatte vor der Entscheidung am 27. Februar 2026. Die EU-Reform zielt darauf ab, dass weniger Asylsuchende nach Europa kommen und in Europa bleiben. Der Innenminister nennt erneut das Beseitigen von Pull-Faktoren – wie beim Aussetzen des Familiennachzugs und den ressourcenintensiven Grenzkontrollen. Asylsuchenden wird unterstellt, den Wohlstand Deutschlands ausnutzen zu wollen – ein völkisch-nationalistisches Narrativ. Die andere Perspektive, vorgetragen von Grünen, Linken sowie Organisationen für Menschenrechte, Asyl und Kinderschutz: Eine solche Politik ist menschenverachtend und behandelt Geflüchtete wie Kriminelle statt wie Menschen, die aus ihrer Heimat vertrieben worden sind und Schutz benötigten.
Kinderrechtliches Gutachten
Bereits im Sommer des Jahres 2025 hatte der Paritätische Gesamtverband ein Gutachten erstellen lassen, das die GEAS-Reform und die geplante und nun beschlossene Umsetzung in Deutschland aus kinderrechtlicher Perspektive beleuchtete. In den Ausführungen von Professor Dr. Constantin Hruschka und Robert Nestler zu „Kinderrechtliche Aspekte der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ heißt es, dass das reformierte GEAS zwar in allen relevanten Verordnungen zum Teil deutlich ausgebaute Schutzgarantien für Minderjährige vorsieht, diese jedoch in der bisherigen geplanten Umsetzungsgesetzgebung kaum sichtbar und strukturell unterbelichtet sind. Kritisch ist aus Sicht der Gutachter, dass viele Verfahren sowohl Minderjährige als auch Erwachsene betreffen und häufig keine konkreten speziellen Regelungen für Kinder vorsehen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass Kinder wie Erwachsene behandelt werden – entgegen den Grundsätzen der UN-Kinderrechtskonvention, der EU-Grundrechtecharta und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Vor dem Hintergrund der Umsetzung in deutsches Recht zeigt das Gutachten, dass bestehende kinderrechtliche Standards nur unzureichend abgebildet werden. Die Autoren unterstreichen, „dass zwar alle GEAS-Rechtsakte Schutzgarantien für Minderjährige enthalten, sich die strukturellen Verschärfungen – wie eingeschränkte Rechtsbehelfe, verpflichtende Screeningverfahren oder ausgeweitete Grenzverfahren – indes insbesondere nachteilig auf Kinder auswirken, da die konkreten Schutzmechanismen häufig unklar bleiben und dadurch die Gefahr besteht, dass diese in der Praxis nicht greifen“. CDU/CSU und SPD haben dennoch anders entschieden und die Kinderrechte nicht berücksichtigt.
Text: Michael Scholl



