Verfassungsgericht sieht kein Grundrecht auf BAföG

Studierende haben keinen unmittelbaren verfassungsrechtlichen Anspruch auf staatliche Leistung zur Aufnahme eines Studiums. Weder ein menschenwürdigens Existenzminimum noch das Sozialstaatsprinzip könnten als Begründung für Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) herangezogen werden, urteilte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts. Geklagt hatte eine Studierende, die ihren BAföG-Satz für zu niedrig hielt.

Es gibt aus Sicht des Verfassungsgerichts kein Grundrecht auf BAföG, das sich unmittelbar aus dem Grundgesetz ableitet. Der Staat müsse dennoch für gleiche Bildungs- und Ausbildungschancen sorgen. Der Bundestag habe einen großen Spielraum, wie er die Förderung gestaltet. Das Gericht betonte: Angesichts der Schuldenbremse, die im Grundgesetz steht, seien die staatlichen Mittel begrenzt. Der Sozialstaat müsse viele verschiedene Aufgaben bewältigen. Der Gesetzgeber könne entscheiden, wo er sozialpolitische Schwerpunkte setze.

Höchstbetrag unter der Armutsgrenze

Die BAföG-Sätze waren in diesem Jahr erhöht worden. Der Höchstbetrag der Förderung liegt mit 992 Euro pro Monat jedoch unter der Armutsgrenze von 60 Prozent des mittleren Einkommens – für Alleinlebende beträgt der Richtwert laut Statistischem Bundesamt 1313,75 Euro pro Monat (im Jahr 2023). Das Studierendenwerk reklamiert nach dem Urteil politische Entscheidungen, um die Ausbildungsförderung den Bedarfen anzupassen. Das BAföG reiche für Studierende nach wie vor hinten und vorne nicht aus, betont Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks. Das BAföG erreiche zudem nur noch 12 % der Studierenden überhaupt.

Hohe Kosten grenzen aus

Lebenshaltungskosten, Wohnkosten und die notwendige Ausstattung sind derart hoch, dass Ausbildung und Studium für junge Menschen aus finanzschwachen Haushalten eine große Herausforderung sind –  selbst mit staatlicher Unterstützung. Mit der letzten BAföG-Reform war eine Studienstarthilfe von 1.000 Euro für Studienanfänger*innen mit Sozialleistungsbezug eingeführt worden. Über deren Nutzung und Wirkung liegen bisher keine Erkenntnisse vor.

Denkwerkstatt zu Armut in Studium und Ausbildung

Aktuell beteiligt sich die BAG Katholische Jugendsozialarbeit an einer Denkwerkstatt für jugendgerechte Politik, die sich im Schwerpunkt Bildung mit Armut von Studierenden befasst. Die Denkwerkstätten werden durch die Arbeitsstelle eigenständige Jugendpolitik in Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ organisiert.

 

Autor: Michael Scholl

Quellen: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesverfassungsgericht, Deutsches Studierendenwerk, Tagesschau

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