Der Anspruch auf Inklusion für alle jungen Menschen und ihre Familien ist längst überfällig. Das finden auch die beiden konfessionellen Erziehungshilfefachverbände, der Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen (BVkE) und der Evangelische Erziehungsverband (EREV). Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) beginnt eine neue Epoche der Kinder- und Jugendhilfe. Für die beiden Verbände ein guter Startpunkt, um eine inklusive Strukturentwicklung in Bund, Land und Kommunen in gemeinsamer Verantwortung von öffentlichen und freien Trägern umzusetzen. In einem Positionspapier formulieren BVkE und EREV wesentliche Stellschrauben, um die Teilhabe von allen jungen Menschen zu ermöglichen.
Das Positionspapier resultiert aus dem Modellprojekt „Inklusion jetzt!“ mit über 60 beteiligten Modellstandorten. Das Positionspapier ruft zu einer gemeinsamen Verantwortungsübernahme von öffentlichen und freien Trägern auf: Lassen Sie uns gemeinsam an den Stellschrauben arbeiten, um Inklusion jetzt in der Kinder- und Jugendhilfe umzusetzen.
Inklusion ist nicht verhandelbar
Auch aus Sicht der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. handelt es sich bei Inklusion um ein nicht verhandelbares Menschenrecht. Im Verständnis der Katholischen Jugendsozialarbeit heißt das: Alle jungen Menschen haben ein Recht auf vollständige Teilhabe und Ausbildung. Um das zu realisieren sind auch strukturelle Veränderungen erforderlich. Die BAG KJS will diesen Wandel mitgestalten und macht in einer Erklärung deutlich, dass Inklusion jetzt beginnen muss.
Quelle: BVkE