Nach der Neuregelung im Jahr 2003 haben geringfügige Beschäftigungsverhältnisse stetig an Bedeutung gewonnen. Sie machen mittlerweile einen erheblichen Anteil an allen Arbeitsverhältnissen aus. Im Dezember 2019 waren es knapp ein Fünftel. Auf etwa 4 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte kam ein Minijobber. Die Anzahl der Minijobber*innen ist von 5,6 Mio. Beschäftigten im Juni 2003 auf rund 7,7 Mio. im Dezember 2019 angestiegen. Doch die Corona-Krise dämpft diese Entwicklung deutlich ab, stellt das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen in seinem „Thema des Monats“ fest.
Die Entwicklung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse während der Corona-Krise seit Anfang des Jahres machte deutlich, dass es sich bei Minijobber*innen um Randbelegschaften handle, die in Krisenzeiten als erste abgebaut würden. Die Gesamtzahl der Minijobber*innen lässt sich in die ausschließlich geringfügig Beschäftigten und die im Nebenjob geringfügig Beschäftigten aufteilen. Beide Gruppen seien in gleicher Weise vom krisenbedingten Arbeitsplatzabbau betroffen. Die Entwicklung lege die besonderen Probleme der Minijobs als Beschäftigungsform dar. So würden die allgemeinen Kündigungsfristen in der Praxis häufig nicht eingehalten. Da Minijobber*innen vielmals in Kleinbetrieben mit weniger als 10 Beschäftigten tätig seien, fänden auch das Kündigungsschutzgesetz nur begrenzt Anwendung. Auch hätten die Betroffenen keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Kurzarbeitergeld, da keine Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bestehe. Der abrupte Wegfall der Beschäftigung und des Einkommens sei insbesondere für jene Personen existenzbedrohend, die den Minijob als Hauptbeschäftigung ausübten und die im Haushalt nicht durch ein weiteres Einkommen abgesichert seien.
Die Forscher*innen sind der Meinung, die derzeitigen Befunde müssten eine ernsthafte Reformdebatte anstoßen, die in einer grundlegenden Neuausrichtung der geringfügigen Beschäftigungen mündet. Mindestens aber wären neue Mechanismen zu etablieren, die zuverlässig dafür sorgen, dass den Beschäftigten gerade in Krisenzeiten auch ihre Arbeitsschutzrechte gewährt werden.
Quelle: Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen