Für Modellversuch bewerben: Nachhaltigkeit in der Ausbildung

Wie können Auszubildende mit neuen Methoden zu nachhaltigem Denken und Handeln befähigt werden? Nur nachhaltig und technologisch qualifiziertes Ausbildungspersonal kann die dazu nötige berufliche Handlungskompetenz an die Auszubildenden weitergeben. In einer neuen Transfer-Phase fördert das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) mit 2,5 Millionen Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) neue Modellversuche, um betriebliches Ausbildungspersonal in dieser Hinsicht fit zu machen. Erste Projektskizzen können bis zum 30. Juni 2020 beim BIBB eingereicht werden. Bei positiver Begutachtung ist dann in einem zweiten Schritt bis zum 8. September 2020 ein Förderantrag zu stellen. Hinweise und Links zur Bewerbung können im Internetangebot des BIBB unter https://www.bibb.de/de/121439.php abgerufen werden. Besonders bewährte Ergebnisse und Produkte der bisherigen Modellversuche zur „Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung“ (BBNE) sollen aufgegriffen und/oder weiterentwickelt werden. Grundsätzlich förderfähig sind ein regionaler Transfer, aber auch ein lateraler Transfer (z. B. Adaption berufsspezifischer Weiterbildungskonzepte für andere Berufe oder Branchen, wobei die Verbreitung und Verstetigung der Modellversuchsergebnisse auch im adaptierten Bereich im Vordergrund steht). Ein vertikaler Transfer, bei dem Ergebnisse mit Hilfe von wirkungsstarken Partnern in übergeordnete Strukturen der Berufsbildungspraxis gehoben werden, ist ebenfalls förderfähig. Weitere Transferwege sind nicht ausgeschlossen. Die dauerhafte Etablierung der Transferergebnisse über die geförderte Projektlaufzeit hinaus sollte in allen Transferprojekten im Fokus stehen.

Quelle: BIBB

Ähnliche Artikel

Gemeinsam für Demokratie & Vielfalt

Im Rahmen des Erasmus-Plus-Projekts „WAVE II – What About Democracy Education, Participation and the Transfer of European Values in the Context of Intercultural Youth Social Work“

Projekte für Teilhabe: Inklusionscheck

Mithilfe des Programms „Inklusionscheck NRW“ können Vereine und Organisationen in Nordrhein-Westfalen auch im Jahr 2025 Unterstützung für Maßnahmen im Bereich Inklusion beantragen. Mit insgesamt 500.000

Skip to content