Sozialer Schutzschirm greift im Jugendwohnen nicht

Die soziale Infrastruktur „Jugendwohnen“ ist durch die Corona-Krise existenziell bedroht, da für die gemeinnützigen Einrichtungen, die bisher auf Bundesebene initiierten Rettungsschirme größtenteils nicht greifen. Insbesondere die unverschuldeten Verluste durch das Fernbleiben von Blockschüler*innen durch Schulschließungen in den Jugendwohneinrichtungen müssen abgefedert werden. Für diese Fälle, die im Durchschnitt rund 50%, teilweise aber auch 100% der Belegung ausmachen, greift das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) als Schutzschirm nicht. Hinter der Finanzierung der Blockschüler*innen steht in den meisten Bundesländern kein öffentlicher Leistungsträger, das ist aber Voraussetzung für Hilfeleistungen aus dem Rettungspaket. Das Forum der Einrichtung des Jugendwohnens AUSWÄRTSZUHAUSE appelliert daher dringend an Bund, Bundesländer und die kommunalen Schulaufwandsträger, hier gemeinsam eine Lösung zu finden.

Aufgrund von Totalausfällen bei der Belegung von Blockschüler*innen mussten in einigen Fällen Jugendwohnheime bereits vorübergehend schließen, viele sehen sich in ihrer Existenz langfristig bedroht. Eine dicke Kapitaldecke besteht nicht, da die Jugendwohnheime als gemeinnützige Träger nach dem Prinzip der Kostendeckung arbeiten. Frank Gärtner, Sprecher des Forums, betont: „Wenn die Jugendwohnheime nicht besser unterstützt werden, geht das zu Lasten der Qualität in den Jugendwohnheimen. Es muss an der pädagogischen Begleitung gespart werden, notwendige Renovierungsarbeiten können nicht durchgeführt und Investitionskosten nicht gedeckt werden. Teilweise werden Jugendwohnheime auch dauerhaft schließen müssen. Das darf nicht passieren, denn jedes Jugendwohnheim ist für den Wirtschaftsstandort, die Jugendhilfe und insbesondere die jungen Menschen vor Ort wichtig.“

Quelle: Alissa Schreiber, AUSWÄRTS ZUHAUSE

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