Welche legalen Zuwanderungsmöglichkeiten in Erwerb und Ausbildung bieten die Europäische Union insgesamt und ausgewählte Mitgliedstaaten gering- und mittelqualifizierten Drittstaatlerinnen und Drittstaatlern? Tragen diese legalen Wege dazu bei, irreguläre Zuwanderung zu begrenzen? Was ließe sich verbessern? Der Forschungsbereich des Sachverständigenrates deutscher Stiftungen für Integration und Migration liefert Antworten darauf. Eine neue Studie fragt, inwieweit Deutschland, Frankreich, Italien, Schweden und Spanien sowie die EU legale Alternativen bieten, um in Europa zu arbeiten oder einer Ausbildung nachzugehen. Im Fokus stehen Möglichkeiten für Personen mit geringer und mittlerer Qualifikation. Die Studie empfiehlt: Abgestimmt auf ihren Arbeitskräftebedarf und in Zusammenarbeit mit Herkunftsländern sollten die Mitgliedstaaten und die EU diesen Gruppen mehr legale Wege eröffnen bzw. bereits bestehende Zugänge ebnen. Das Forschungsprojekt wurde zusammen mit Migration Policy Institute Europe (MPI Europe) umgesetzt.
Potenzial im Bereich der beruflichen Bildung
Auch wenn die EU-Kommission sich für legale Wege in Erwerb und Ausbildung stark macht: Nach wie vor entscheidet jeder EU-Mitgliedstaat selbst, welchen Drittstaatsangehörigen er erlaubt, zum Zweck der Erwerbstätigkeit zuzuwandern. Die Studie ermittelt verschiedene Ansätze: Schwedens Politik etwa gibt den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern große Freiheiten, bei Bedarf Arbeitskräfte einzustellen: Staatliche Stellen überprüfen dabei nicht, ob tatsächlich Engpässe in bestimmten Berufen bestehen. Im Vergleich dazu kontrollieren Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien stärker, wie viele Personen zum Arbeiten ins Land kommen, in welchen Bereichen sie arbeiten können und welche Qualifikationen sie mitbringen.
Die Studie zeigt, dass reguläre Zuwanderungsoptionen in Arbeit und Ausbildung für Gering- und Mittelqualifizierte aus Drittstaaten insgesamt eng begrenzt sind. Potenzial besteht insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung. Hier sieht Dr. Jan Schneider, Leiter des SVR-Forschungsbereichs, auch Handlungsbedarf für Deutschland: „Im Rahmen des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes können junge Erwachsene aus Drittstaaten zukünftig ein Visum zur Suche eines Ausbildungsplatzes erhalten. Bund, Länder und Wirtschaft sollten in Kooperation mit Herkunftsländern innovative Projekte entwickeln, die den Bedarf am deutschen Ausbildungsmarkt mit den Potenzialen in Herkunftsländern zusammenbringen.“
Quelle: SVR Migration