Jedes fünfte Kind in Deutschland lebt in Armut. Seine Familie ist ganz oder teilweise abhängig von Hartz IV. Gleichzeitig gibt der Staat 200 Milliarden Euro im Jahr für kinder- und familienpolitische Leistungen aus. Dazu gehören, das Kindergeld oder auch der Kinderzuschlag. Für die Meisten ist das familienpolitische Leistungssystem ein Dschungel, die Antragsverfahren unübersichtlich und kompliziert oder es fehlt an Wissen über Ansprüche. Die Leittragenden sind die Kinder und Jugendlichen. Das wollen die Grünen ändern und legen Vorschlag für eine Kindergrundsicherung vor. Jedes Kind in Deutschland soll einen Garantie-Betrag von 280,- Euro erhalten. Dieser soll nach Alter der Kinder und finanzieller Situation der Familie um einen Plus-Betrag erweitert werden. Grünen-Chefin Annalena Baerbock kommt bei Kindern „von null Jahren bis fünf Jahren auf 364 Euro – von sechs Jahren bis 13 Jahren auf 475 Euro und von 14 bis 17 Jahren auf 503 Euro“; jeweils maximal. Dafür wegfallen sollen Leistungen wie das Kindergeld, Hartz IV für Kinder, der Kinderzuschlag, teilweise das Bildungs- und Teilhabepaket und die Kinderfreibeträge, die Familien bei der Steuererklärung absetzen können. Zehn Milliarden Euro soll das im Jahr mehr kosten. Die Familien sollen genau ein Mal einen Antrag stellen müssen – und zwar bei der Geburt des Kindes, bei der Familienkasse. Den Rest klären die Behörden unter sich. Das Geld soll automatisch überwiesen werden.
Wie viel kostet die Kindergrundsicherung und wie soll sie finanziert werden?
Die Grünen rechnen mit jährlich etwa 10 Milliarden Euro Mehrkosten für die Kindergrund-sicherung. Kindern ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen und verdeckte Armut zu beenden, wird damit Priorität eingeräumt. Auch im Bundeshaushalt. Die Subventionen für Diesel, für Flugkonzerne, für Plastiktüten oder für die Agrarindustrie sollen konsequent abgebaut und gestrichen werden. Als weitere Finanzierungsquelle soll die Finanztransaktionssteuer zügig eingeführt werden.
Höhe der Kindergrundsicherung
Der garantierte Betrag soll das heutige Kindergeld ablösen und jedem Kind zustehen. Er entspricht der maximalen Entlastungswirkung der Kinderfreibeträge im Steuerrecht (= neuberechnetes und erhöhtes sächliches Existenzminimum + halbierter Freibetrag für den Betreuung-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA)). Mit der Neuermittlung dessen, was Kinder zum Aufwachsen brauchen, verändern sich auch die Kinderfreibeträge im Steuerrecht. Als derzeitiger Ausgangspunkt liegt der Garantie-Betrag der Kindergrundsicherung bei 280 Euro.
Kinder, die bislang Sozialgeld erhalten, und ein Teil der Kinder, die bislang Anspruch auf den Kinderzuschlag hatten, beziehen nun automatisch den GarantiePlus-Betrag der Kindergrundsicherung. Die Höhe basiert auf der Neuberechnung des soziokulturellen Existenzminimums von Kindern. Langfristig soll eine Expertenkommission unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen eine neue Bedarfsermittlung entwickeln. Mehr- und Einmalbedarfe bleiben im Sozialhilferecht erhalten. Sie können gesondert beantragt werden. Wohnkosten sind pauschaliert enthalten. Liegt der Bedarf über der Pauschale und sind die Eltern im SGB II Bezug, wird der Mehrbedarf über die Eltern beantragt. Der GarantiePlus-Betrag ist variabel, da er sich nach dem Einkommen der Eltern richtet. Je niedriger das Einkommen der Familie ist, desto höher fällt der GarantiePlus-Betrag aus, den das Kind erhält.
Für das Jahr 2019 ergibt sich in Kombination von Garantie-Betrag und GarantiePlus-Betrag folgende maximale Höhe der Kindergrundsicherung:
0 bis 5 Jahre: 280 + 84 = 364 Euro
6 bis 13 Jahre: 280 + 195 = 475 Euro
14 bis 17 Jahre: 280 + 223 = 503 Euro
Quelle: Bündnis 90/Die Grünen