Trotz der guten konjunkturellen Entwicklung in Deutschland und der rückläufigen Arbeits-losenzahl in den vergangenen Jahren gibt es nach wie vor eine zahlenmäßig bedeutsame Gruppe von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die seit langem Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen und ohne Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf Aufnahme einer Beschäftigung haben. Mit dem Programm „Teilhabe am Arbeitsmarkt und weiteren gesetzlichen Änderungen will die Bundesregierung dagegen angehen. Die LINKEN halten mit einem eigenen Antrag dagegen. Sie fordern die Bundesregierung auf, ein Programm für öffentlich geförderte Arbeitsplätze für 300.000 Langzeitarbeitslose aufzulegen. Damit geht die LINKE deutlich über das hinaus, was die Bundesregierung selbst in diesem Zusammenhang plant. Nach den Vorstellungen der Fraktion soll das Programm außerdem keine zeitliche Beschränkung hinsichtlich der Dauer der Langzeiterwerbslosigkeit enthalten, sondern für alle offen stehen, die seit einem Jahr oder länger arbeitslos sind. Lediglich unter 25-Jährige sollen ausgeschlossen bleiben, da bei ihnen Ausbildung und Qualifizierung im Vordergrund stehen sollten.
Neue Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose – Das will die Bundesregierung:
Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, wird in § 16i Zweites Buch Sozialgesetzbuch ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen, die seit mindestens sechs Jahren Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurz erwerbstätig waren. Der Lohnkostenzuschuss beträgt in den ersten 24 Monaten des Arbeitsverhältnisses 100 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts, sinkt dann um 10 Prozentpunkte und nach Ablauf von jeweils zwölf Monaten um jeweils 10 Prozentpunkte. Die Förderdauer beträgt bis zu fünf Jahre. Neben der Eröffnung von Teilhabechancen bleibt der Übergang aus der geförderten Beschäftigung in eine ungeförderte Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mittel- und langfristiges Ziel. Aus diesem Grund werden beschäftigungsbegleitende Betreuung, Weiterbildung und betriebliche Praktika während der Förderung ermöglicht.
Um mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Personen mit einer längeren Dauer von Langzeitarbeitslosigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und zu unterstützen, wird § 16e Zweites Buch Sozialgesetzbuch neu gefasst und eine Rechts-grundlage für einen weiteren neuen Lohnkostenzuschuss geschaffen. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit Personen, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind. Anders als der in § 88 Drittes Buch Sozialgesetzbuch geregelte Eingliederungszuschuss und der Zuschuss nach § 16e SGB II in der geltenden Fassung knüpft der neue Lohnkostenzuschuss weder bei der Auswahl der förderfähigen Personen, noch bei der Dauer und Höhe der Förderung an Merkmale wie Minderleistung oder das Vorliegen von Vermittlungshemmnissen an. Er beträgt pauschal im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts. Er ist damit für die Verwaltung einfach zu handhaben und auch für Arbeitgeber transparent. Es findet eine beschäftigungsbegleitende Betreuung statt.
Perspektiven durch gute öffentlich geförderte Beschäftigung
Die LINKEN fordern, ein Programm „Gute öffentlich geförderte Beschäftigung“ für 300.000 zusätzlich zu schaffende Arbeitsstellen einzuführen mit dem Ziel, Langzeiterwerbslosen gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen und ihre Chancen auf dem ersten Arbeits-markt deutlich zu erhöhen. Der dazu erforderliche Gesetzentwurf und die begleitenden Maßnahmen berücksichtigen folgende Aspekte zu:
- Die öffentlich geförderten Arbeitsstellen stehen grundsätzlich allen Erwerbslosen offen, die seit einem Jahr oder länger arbeitslos sind. Ausgeschlossen sind lediglich unter 25-Jährige; bei ihnen steht Ausbildung und Qualifizierung im Vordergrund.
- Die Arbeitsstellen müssen vorrangig Personen angeboten werden, deren Chancen auf eine Erwerbstätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt als besonders gering eingeschätzt werden. Hierzu zählen häufig Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Menschen mit Behinderungen; Alleinerziehende und Personen in Haushalten mit Kindern, in denen beide Elternteile erwerbslos sind; Personen, die bereits länger als zwei Jahre ununterbrochen Leistungen nach dem SGB II (sog. Hartz IV) beziehen und Personen über 55 Jahre.
- Je nach individuellem Bedarf wird das Angebot zur Beschäftigung um vorgeschaltete Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie um Angebote zu individueller Unterstützung, Begleitung und Beratung ergänzt. (…)
- Der Bedarf und die Einsatzfelder öffentlich geförderter Beschäftigung werden vor Ort festgestellt und ermittelt.
- Es muss sich um neue, zusätzliche Beschäftigung handeln. Die Gewinnaneignung durch privatrechtlich organisierte Unternehmen ist aus-zuschließen. Von der öffentlichen Hand erbrachte Arbeiten dürfen nicht ersetzt oder verdrängt, wohl aber ergänzt werden. (…)
- Die Bestimmung der Einsatzfelder und die Organisation der öffentlich geförderten Beschäftigung erfolgt in Zusammenarbeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit den örtlichen Arbeitsmarktakteuren. Dazu werden eigenständige regionale Beiräte für öffentlich geförderte Beschäftigung gebildet. (…)
- Der Bund stellt eine ausreichende Grundfinanzierung pro Arbeitsplatz sicher, indem er durch einen sogenannten Passiv-Aktiv-Transfer die Mittel für das Arbeitslosengeld II, für die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) und die entsprechenden Sozialversicherungsbeiträge für die Finanzierung aktiver Arbeitsmarktpolitik in Form öffentlich geförderter Beschäftigung nutzbar macht. Hier-für wird mit einem Haushaltsvermerk nach der Bundeshaushaltsordnung festgelegt, dass Mittel der passiven Arbeitsmarktpolitik für die aktive Arbeitsmarktförderung eingesetzt werden können. (…)
- Zudem werden Qualifizierungen sowie die notwendige Begleitung und Betreuung im Rahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung aus Mitteln der aktiven Arbeitsmarktpolitik finanziert, die entsprechend aufzustocken sind. (…)
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages