Unter dem Betreff ‚Benachteiligtenförderung Hier: Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund und Jugendmigrationsdienste‘ hat das Bundesarbeitsministerium (BMWA) mit Schreiben vom 17.01.2005 die Bundesagentur für Arbeit aufgefordert, die örtlichen Arbeitsagenturen über die Aufgaben der Jugendmigrationsdienste zu informieren: “ Am 16. Dezember 2004 hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit einer Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit über besondere Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund zugestimmt. Damit kann das geplante bundesweite Beratungs- und Informationsnetzwerk „IQ – Integration durch Qualifizierung“ zum 1.1.2005 seine Arbeit aufnehmen. Das im Rahmen von EQUAL II initiierte Netzwerk richtet sich insbesondere an erwachsene Personen mit Migrationshintergrund, die von Arbeitslosigkeit bedroht oder bereits arbeitslos sind uns sich nicht in der beruflichen Erstausbildung befinden. Es soll die bestehenden Beratungs- und Informationsdefizite der betroffenen Personengruppe abbauen helfen, indem über bestehende Förder- und Qualifizierungsangebote informiert wird. Flankiert wird dieses Programm durch ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der berufsbezogenen Sprachkompetenz sowie verstärkte Bemühungen, das Qualifizierungspotenzial von Personen mit Migrationshintergrund durch Anwendung aller bestehenden individuellen arbeitsmarktpolitischen Instrumente stärker zu erschließen. Um die Integration von jugendlichen Personen mit Migrationshintergrund zu verbessern, wird bereits seit Jahren intensive Eingliederungsarbeit geleistet, die durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert wird. Als Teil eines künftigen Gesamtintegrationskonzeptes und eines bundesweiten Integrationsprogramms für Zuwanderinnen und Zuwanderer arbeiten die Jugendmigrationsdienste (ehemals Jugendgemeinschaftswerke) auf der Basis von Grundsätzen und Rahmenkonzepten, die im Internet auf der Homepage des BMFSFJ zu finden sind (…). Die Jugendmigrationsdienste haben die Aufgabe, auf die Vermeidung bzw. den Ausgleich von Benachteiligungen hinzuwirken und das Recht aller jungen Menschen mit Migrationshintergrund auf umfassende Teilhabe und Chancengleichheit in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen. Als Angebot der Jugendsozialarbeit kooperieren sie mit anderen für die jungen Zuwanderinnen und Zuwanderer relevanten Diensten und Einrichtungen und nehmen für diese eine Anlauf-, Koordinierungs- und Vermittlungsfunktion wahr. Die Jugendmigrationsdienste kümmern sich um neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene mit Daueraufenthaltsperspektive im nicht mehr vollzeitschulpflichtigen Alter bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zeitnah nach der Einwanderung und nachrangig auch um junge Menschen von 12 bis 27 Jahren mit Migrationshintergrund mit dem Ziel, neben der Verbesserung der sprachlichen, schulischen und sozialen Integrationschancen insbesondere die berufliche Integration zu fördern. Dies soll vor allem durch die individuelle Begleitung und Beratung der nicht mehr schulpflichtigen jungen Neuzuwanderinnen und Neuzuwanderer vor, während und nach den Integrationskursen im Wege des case managements erfolgen. Zunächst wird zusammen mit diesen jungen Menschen ein individueller Integrationsplan erarbeitet, der unter anderem eine Berufswegeplanung enthalten soll und auch der Förderung der Motivation dieser jungen Menschen zum Spracherwerb und zur Berufsausbildung dienen soll. Es gehört zur Aufgabe der Jugendmigrationsdienste, dem jungen Menschen die für seinen Integrationsprozess sinnvollen und passgenauen Angebote zu empfehlen und ihn dorthin zu vermitteln. Dazu gehören z.B. Besuch von Sprachkursen, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Ausbildung, Praktika und ähnliche Angebote. Für die Umsetzung des individuellen Integrationsplanes bedarf es einer abgestimmten Zusammenarbeit zwischen allen am Integrationsprozess beteiligten Personen und Institutionen. Eine wesentliche Rolle für das Gelingen des Eingliederungsprozesses spielt die Integration in Ausbildung, Qualifizierung oder Arbeit. Daher vermitteln die Jugendmigrationsdienste die jungen Menschen u.a. an die Arbeitsagenturen vor Ort und begleiten sie bei Bedarf bei der Vermittlung in Ausbildung und Arbeit. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, auch die Jugendmigrationsdienste zu den Jugendkonferenzen, die auf der Grundlage des § 18 SGB II stattfinden, einzuladen. Dies entspricht den Empfehlungen des Kompendiums „Aktive Arbeitsmarktpolitik nach dem SGB II“. Der engen Zusammenarbeit der Arbeitsagenturen vor Ort mit den im Netzwerk IQ zusammengeschlossenen Einrichtungen sowie den Jugendmigrationsdiensten kommt eine besondere Bedeutung zu. Ich möchte Sie bitten, die Arbeitsagenturen über die Aufgaben dieser Einrichtungen zu informieren und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Wichtigkeit einer konstruktiven Zusammenarbeit der Arbeitsagenturen mit diesen Diensten zu sensibilisieren. … “
Quelle: Quelle: Schreiben des Bundesarbeitsministeriums (BMWA) vom 17.01.2005 an die Bundesagentur für Arbeit