BMWA veröffentlicht Entwürfe zur Neuregelung des Vergaberechts im Internet “ Die Bundesregierung hat am 12. Mai 2004 Eckpunkte für eine Verschlankung des Vergaberechts beschlossen und den BMWA aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzes- und einen Verordnungsentwurf vorzulegen. Erste, noch nicht mit den Bundesressorts und den Ländern abgestimmte, Arbeitsentwürfe hatte das BMWA am 8. Oktober 2004 veröffentlicht und Interessierte eingeladen, sich an der Diskussion über die Vergaberechtsreform zu beteiligen. BMWA hat die eingegangenen Stellungnahmen geprüft und etliche Vorschläge und Anregungen übernommen. Die überarbeiteten Entwürfe sind noch nicht endgültig mit den Bundesministerien abgestimmt. Es ist vorgesehen, im April die Verbände zu hören. … Kern der Reform, die die Vergaberegeln spürbar vereinfachen und zugleich die neuen europäischen Vorschriften in deutsches Recht umsetzen soll, ist der Entwurf für eine neue Vergabeverordnung. In ihr werden die Regeln zusammengefasst, die öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte und – soweit es um den Einkauf von Lieferungen und Dienstleistungen geht – auch unterhalb der EU-Schwellenwerte zu beachten haben. Diese Regeln gewährleisten ein wettbewerbliches, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren. Der Entwurf der neuen Vergabeverordnung schlägt vor: Die neuen Verfahren der novellierten EU-Vergaberichtlinien zu übernehmen, die Vorteile der elektronischen Abwicklung zu nutzen, als übermäßig erscheinende Verhaltensanweisungen an öffentliche Auftraggeber zu streichen, die Transparenz der Vergabeverfahren als ‚Ausgleich‘ zur Deregulierung und zur Korruptionsprävention zu erweitern und Sektorenauftraggeber nicht mehr unterschiedlich zu behandeln, sondern allen in den Sektoren Tätigen die Freiräume der Sektorenrichtlinie zu gewähren, insbesondere auch die Möglichkeit der gänzlichen Befreiung von der Anwendungsverpflichtung. “ Pressemitteilung des BMWA vom 30. März 2005 Weitere Dokumente dazu im Internet: Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Vergaberechts Stand 29. März 2005 http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/entwurf-eines-gesetzes-zur-neurege lung-des-vergaberechts,property=pdf.pdf Entwurf der Begründung des Gesetzes zur Neuregelung des Vergaberechts Stand 29. März 2005 http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/entwurf-der-begruendung-des-gesetz es-zur-neurgelung-des-vergaberechts,property=pdf.pdf Vorblatt des Entwurfes eines Gesetzes zur Neuregelung des Vergaberechts (Stand: 18. März 2005) http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/vorblatt_20-zum-entwurf-eines-gese tzes-zur-neuregelung-des-vergaberechts,property=pdf.pdf Entwurf einer Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) Stand 18. März 2005 http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/entwurf-eines-gesetzes-zur-neurege lung-des-vergaberechts,property=pdf.pdf Synopse der Änderungen des GWB (lt. Entwurf Stand 18.3.2005) http://www.bmwa.bund.de/Redaktion/Inhalte/Pdf/synopse-der-aenderungen-des-gwb,pr operty=pdf.pdf Dazu: Vermerk über ein Gespräch in Berlin mit Frau Dr. Pukall vom BMWA am 6.4.2005 Es geht um die Novellierung des Vergaberechts, die die Träger der Jugendberufshilfe sicher betreffen wird, wenn man sich vorstellt, dass die gesamte bisherige VOL/A nicht mehr existieren wird und lediglich – vom BMWA – für unbedingt notwendig erachtete Regelungen in einer neuen Vergabeverordnung geregelt sein werden. “ Im Rahmen der Hauptausschusssitzung der Kath. BAG berufliche Bildung fand am 6.4.2005 im Katholischen Büro in Berlin ein Gespräch mit Frau Dr. Pukall, Referatsleiterin „Öffentliches Auftragswesen“ im BMWA zum Thema „Neufassung der VOL/A“ statt. Frau Pukall teilte mit, dass durch den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Vergaberechts die Vergaberegelungen vereinfacht und dem EU-Vergaberecht angepasst werden sollen. Einige wesentliche Eckpunkte der Neuregelungen: Die Schwellenwerte werden von bisher 200.000 € auf 236.000 € angehoben. (Bei öffentlichen Auftraggebern von 130.000 € auf 154.000 €) Oberhalb der Schwellenwerte sollen künftig nur noch das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und eine Vergabeverordnung (VgV) gelten. Die Vergabeverordnung enthält alle Regelungen, die für nötig erachtet werden, um die Vergaben in den Bereichen Bauleistungen, Dienstleistungen und freiberufliche Leistungen zu regeln. Unterhalb der Schwellenwerte soll neben den o.g. Regelungen eine gesonderte Verdingungsordnung für Bauleistungen gelten. Ein zentrales Korruptionsregister soll eingerichtet werden (Gilt nur für den Baubereich.) Die künftigen Vergaberegelungen sollen nach den derzeitigen Planungen im Bund und in den Ländern einheitlich gelten. Bisher haben die Länder abweichende Regelungen. Einige haben bereits angekündigt, die vorgesehene Neuregelung nicht ohne weiteres übernehmen zu wollen. Alle öffentlichen Ausschreibungen sollen in Zukunft im Internet auf allgemein bekannten und zugänglichen Seiten veröffentlicht werden. Das Abonnement verschiedener Ausschreibungsblätter u. ä. erübrigt sich damit. Bis zum 19.4.2005 können schriftliche Stellungnahmen zum jetzigen Entwurf schriftlich an das BMWA geschickt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf soll am 11.5.2005 in das Kabinett eingebracht werden (Regierungsentwurf). Mit der geplanten Verwaltungsvereinfachung werden auch alle Regelungen der VOL/A entfallen, die in den vergangenen Jahren häufig zu Rügen, Klagen und gerichtlichen Auseinandersetzungen Anlaß gegeben haben, u. a.: § 7 Nr. 6 VOL/A, nach dem Justizvollzugsanstalten, … und Einrichtungen der Jugendhilfe nicht zum Wettbewerb mit gewerblichen Bietern zuzulassen sind § 8 Abs. 3 VOL/A, nach dem dem Bieter kein ungewöhnliches Wagnis aufgebürdet werden soll für Umstände, auf die er keinen Einfluß hat und für Kosten, die er nicht im voraus schätzen kann. Die Verdingungsordnung für Leistungen müsste m. E. durchgesehen werden auf weitere Regelungen, die die Träger und Einrichtungen betreffen und ihre Position in Zukunft ggf. schwächen können. Das BMWA sieht die Vergabereform im wesentlichen unter dem Blickwinkel der Vereinfachung des Vergabeverfahrens (vorwiegend im Baubereich) und unter Transparenzgesichtspunkten (künftig sollen nicht nur die Ausschreibungen im Internet erscheinen, sondern vor Zuschlagserteilung auch alle abgegebenen Angebote). Belange der (kleinen) Träger der Jugendberufshilfe sind nicht im Blickpunkt. Der am 7.3.2005 in den Jugendsozialarbeit-News der BAG KJS veröffentlichte Entwurf ist bereits wieder überarbeitet. Die aktuellen Unterlagen sind im Internet zu finden unter www.bmwa.bund.de -> Wirtschaft -> Wirtschaftspolitik -> Öffentliche Aufträge -> Neuregelung des Vergaberechts. “ Christian Hampel, LAG KJS NRW, Köln, 11.4.2005 Zusammenfassung des Gespräches von Jürgen Döllmann, ZB-Referent Jugendberufshilfe der BAG KJS “ Frau Dr. Punkall ist federführend mit dem Thema einer vollständigen Neufassung der VOL/A, VOL/B und VOL/F befasst. Das Ziel besteht in einer erheblichen Verschlankung und Vereinfachung dieser Verordnungen mit Gesetzescharakter. Es geht um eine Entrümpelung. Es sollen nur noch Dinge geregelt werden, die auch in ein Gesetz gehören. Die Anwendbarkeit der bisher bestehenden Regelungen scheint an praktische Grenzen zu stoßen. Darüber hinaus sorgt das bestehende Recht dafür, dass die EU die Bundesrepublik mit Verfahren überzieht, da die Kompatibilität mit festgeschriebenem EU-Recht nicht vorhanden ist. Ebenso müssen zwei neue EU-Richtlinien integriert werden, so dass für die gesamte Novelle nur bis zum 31. Dezember 2006 Zeit ist. Der gesamte Prozess ist schwierig, da die verschiedenen Verbände (Bau, Industrie etc.) eigene Interessen haben. Bisher saßen die Vertreter nämlich selber in den Ausschüssen, in denen diese Verordnungen entwickelt wurden. Da diese Regelung weitgehend entfällt, stehen hier die Verbandsinteressen entgegen. Ebenso ist die Position der Länder durch eigene Interessen geprägt. Es wird ein schwieriger Überzeugungsprozess werden. … Leistungen und Aufträge, die ohne Verfahren vergeben werden, sind nach dem neuen Recht 6 Monate schwebend unwirksam, so dass danach, wenn keine Rüge erteilt wird, Verfahrenssicherheit besteht. Oberhalb der Schwellenwerte wird es weiterhin 3 Verfahren geben. Ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren und ein Verhandlungsverfahren. Dies entspricht in etwa der vorhandenen Struktur mit unbeschränkter, beschränkter und freihändiger Vergabe. Unterhalb der Schwellenwerte soll ebenfalls durch eine Dreistufigkeit für Klarheit in der Vergabe gesorgt werden. Vor der Vergabe soll Transparenz durch differenzierte zeitnahe Veröffentlichung im Internet hergestellt werden. Während des Vergabeverfahrens werden die einzelnen Schritte dokumentiert. Nach der Vergabe ist die dokumentierte Vergabe einzusehen. Insbesondere sollen die erzielten Preise und die Ausführenden transparent gemacht werden. Aktuell befinden sich die verschiedenen Referentenentwürfe in der ministeriellen Abstimmung des BMWA. Bis zum 19.04.2005 können schriftliche Stellungnahmen zum jetzigen Entwurf an das BMWA geschickt werden. Am 11. Mai 2005 wird der Entwurf in das Kabinett eingebracht, so dass anschließend ein Regierungsentwurf daraus werden kann.“ Autor: Jürgen Döllmann, Kolping Jugendberufshilfe Den aktuellen Entwurf des neuen Vergaberechts findet man im Internet unter: http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/Oeffentliche-Au ftraege/vergaberecht-vorschriften,did=43140.html
http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Wirtschaft/Wirtschaftspolitik/Oeffentliche-Auftraege/vergaberecht-vorschriften,did=43140.html
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