Zuwanderungssteuerung und Integrationsförderung – Kontinuität und Wandel der Aussiedlerpolitik Auszüge aus der Rede des Beauftragten der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten Hans-Peter Kemper, Mitglied des Deutschen Bundestages, anläßlich der Fachkonferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung am 11. April 2005 “ Viele Jahre lang galt bei uns der Leitsatz: „Deutschland ist kein Einwanderungsland.“ Diese Einschätzung hat dazu geführt, dass Integrationsdefizite und Konflikte entstanden sind. Mit der Migration verbundene Chancen wurden vertan. Eine aktive Integrationspolitik ist aber ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung des inneren Friedens. Deshalb hat die Bundesregierung seit 1998 schrittweise eine Neugestaltung des Zuwanderungsrechts durchgeführt. Mit dem Zuwanderungsgesetz liegt erstmalig in unserer Geschichte ein Gesamtkonzept für Zuwanderung vor. Es definiert die Anforderungen, die Zuwanderer erfüllen müssen, wenn sie auf Dauer bei uns leben wollen. Nach dem Grundsatz des ‚Förderns und Forderns‘ werden erstmals Rechte und Pflichten klar formuliert und gesetzlich festgeschrieben. Alle Neuzuwanderer erwartet ein staatliches Grundangebot zur Integration. Dem gegenüber steht eine Pflicht zur Teilnahme, deren Verletzung aufenthaltsrechtlich sanktioniert werden kann. Das neue Zuwanderungsgesetz führt die Integration von Ausländern und Spätaussiedlern, bei denen es doch viele Gemeinsamkeiten gibt, zu einer gemeinsamen Politik für Zuwanderer zusammen. Wer nun befürchtet, die Spätaussiedler seien die Verlierer des neuen Zuwanderungsrechts, irrt. Es birgt für die Spätaussiedler und ihre Angehörigen verschiedene Vorteile, die ich kurz anreißen möchte. Das sind: Beibehaltung der Vermutung des Kriegsfolgenschicksals Einzügiges Aufnahmeverfahren Anspruch auf Integrationskurs für sämtliche Familienmitglieder, also auch für die bisher ausgeschlossenen ausländischen Angehörigen. Das neue Zuwanderungsgesetz hält an der Vermutung eines Kriegsfolgenschicksals der Russlanddeutschen fest. Denn bis in die frühen 90er Jahre hinein waren Stigmatisierung und Benachteiligung noch sehr wohl vorhanden. Die Russlanddeutschen konnten nicht jeden Beruf und auch nicht jedes Studium wählen. Einen individuellen Nachweis solcher Benachteiligungen und Ausgrenzungen konnten sie jedoch nicht erbringen. In einem ablehnenden Bescheid stand natürlich nicht: Weil Sie Deutscher sind, bekommen Sie keinen Studienplatz. Es werden daher auch weiterhin deutsche Volkszugehörige als Spätaussiedler aufgenommen, denen bereits in der Familie hinreichende deutsche Sprachkenntnisse, Erziehung und Kultur vermittelt wurden und die sich zum deutschen Volkstum bekannt haben. Zuwanderung – und das gilt auch für die Zuwanderung von Spätaussiedlern – muss jedoch sozialverträglich sein. Zusammen mit den Spätaussiedlern kommen aber immer mehr Familienangehörige nach Deutschland, die kein deutsch sprechen. Von der Sprache hängen jedoch die Eingliederung in Schule und Berufsleben und nicht zuletzt die gesellschaftliche Akzeptanz ab. Für viele Bundesbürger ist es daher zunehmend unverständlich, dass die Betroffenen die Wartezeit von 4-5 Jahren nicht zum Spracherwerb nutzen. Hier greift das Zuwanderungsgesetz: Die mitreisenden Familienangehörigen werden nur noch dann in den Aufnahmebescheid einbezogen, wenn sie bereits vor ihrer Ausreise ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in einem Sprachtest nachweisen. Anders gesagt: Wer bei der Einreise den deutschen Pass haben will, der muss auch zumindest etwas deutsch sprechen. Diese Integrationsvorleistung darf und kann auch von Familienangehörigen verlangt werden. Ich gebe hierbei zu bedenken: Keiner anderen Zuwanderungsgruppe wird ermöglicht, kostenlos Sprachkurse im Herkunftsland zu besuchen. Im Übrigen ist der Sprachtest wiederholbar und zwar auch mehrfach. Wir haben die Mittel für den Ausbau der Spracharbeit im Aussiedlungsgebiet erheblich aufgestockt. Es hängt letztlich vom Verhalten der Betroffenen ab, ob sie diese gesetzliche Voraussetzung der Einbeziehung erfüllen oder nicht. Für die Familienangehörigen, die zu uns kommen möchten, gilt also: Wer den Sprachtest nicht besteht, kann nur noch nach ausländerrechtlichen Bestimmungen einreisen. Zuzug nach Ausländerrecht galt bisher schon für die Schwieger- und Stiefkinder. Trotzdem dürfen sie zur Vermeidung von Härten seit 1997 aufgrund eines Übereinkommens mit den Ländern gemeinsam mit dem Familienverband nach Deutschland kommen. Die Bundesregierung hat … vorgeschlagen, diese Regelung auch für die Familienangehörigen zu übernehmen, die den Sprachtest nicht bestanden haben. Das wird von den SPD-geführten Ländern unterstützt, von den unionsgeführten Ländern jedoch abgelehnt. Die Familienangehörigen sollen nach dem Willen der CDU/CSU nur im Wege des Familiennachzugs kommen. Das halte ich für nicht hinnehmbar. Daher appelliere ich an diese Länder, die Kinder und Ehegatten eines Spätaussiedlers genau so zu stellen wie die Schwieger- und Stiefkinder und ihnen – wie die SPD es vorschlägt – die gemeinsame Einreise zu ermöglichen. Eine weitere wichtige Änderung im Zuwanderungsgesetz für den Aussiedlerbereich ist – wie bereits erwähnt – die Bündelung der Zuständigkeiten im Aufnahmeverfahren beim Bund: Früher waren für das Aufnahmeverfahren das BVA und für das Bescheinigungsverfahren die nach Landesrecht bestimmte Behörde zuständig. Das konnte zu unmenschlichen Situationen führen: Personen mit gültigem Aufnahmebescheid sind nach Deutschland eingereist. Die Landesbehörde hat dann aber festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung nicht vorliegen. Manche Menschen, die in ihrer Heimat alle Brücken abgebrochen hatten, mussten das schmerzhaft erfahren, und in ihr Herkunftsland zurückkehren. Seit dem 01.01.2005 werden sowohl das Aufnahme- als auch das Bescheinigungsverfahren durch das BVA durchgeführt. Auf eine erneute Prüfung der Deutschkenntnisse nach Einreise wird dabei verzichtet. Die Diskussion darf beim Thema der Aufnahme nicht enden. Sondern man muss fragen, was dann geleistet werden muss, wenn die Menschen hier sind. Integration ist und bleibt eine der wichtigsten innenpolitischen Aufgaben der kommenden Jahre. Der Bund hat im Haushaltsjahr 2004 trotz der zurückgehenden Zuzugszahlen insgesamt rd. 500 Mio. € für die Integration der Aussiedler zur Verfügung gestellt. Außer der Sprachförderung gibt es ein bundesweites Netz von Einrichtungen zur Beratung und Betreuung sowie Maßnahmen zur beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung. Sprache ist ein ganz wesentlicher Schlüssel zur Integration. Das Zuwanderungsgesetz sieht deswegen eine gleichberechtigte und eine bedarfsgerechte Förderung von Aussiedlern und Ausländern mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltstatus vor. Das kommt einem großen Teil der Familienangehörigen (inzwischen rd. 15 % nach § 8 BVFG d.h. Schwiegersöhne und Schwiegertöchter) zugute. Sie waren bisher aus der Integrationsförderung ausgeschlossen. Die Sprachförderung richtet sich nicht mehr nach dem Rechtsstatus des Zuwanderers bei der Einreise, sondern nach seinem Bedarf an Sprachkenntnissen. Der Integrationskurs sieht eine gemeinsame Teilnahme von Ausländern und Spätaussiedlern vor. Diese Maßnahme war lange überfällig. Kenntnisse der deutschen Sprache sind wichtig, aber nicht alles. Deswegen umfasst unser Integrationssystem außer der Sprachförderung ein bundesweites Netz von Einrichtungen zur Beratung und Betreuung sowie Maßnahmen zur beruflichen und gesellschaftlichen Eingliederung. Denn die Integration ist erst vollendet mit der Eingliederung in den Beruf und das soziale Wohnumfeld. Dieses seit Ende 1998 entwickelte Integrationssystem hat sich bewährt. Es gilt deswegen, es weiter zu entwickeln. Zum Beispiel muss aktuell über neue Maßnahmen zur beruflichen Integration nachgedacht werden. Hierbei geht es auch um die Erleichterung der Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen. Soweit diese ohne weiteres nicht möglich ist, ist eine Zusatz- bzw. Umqualifizierung für die hier verlangten Berufe vorzusehen. Ich verkenne nicht: Angesichts der Arbeitslosenzahl von über 5 Millionen ist es ausgesprochen schwierig, derzeit rasch Abhilfe für arbeitslose, insbesondere junge Aussiedler zu schaffen. Die Probleme auf dem Arbeitsmarkt sind nach derzeitiger Erkenntnis nur langfristig lösbar. Trotzdem dürfen wir nicht nachlassen, uns um eine Besserung dieser Situation zu bemühen. Ich will mich dafür einsetzen, dass hierfür mehr Mittel bereitgestellt werden. Richtschnur für die künftigen Integrationsmaßnahmen wird ein bundesweites Integrationsprogramm sein. In diesem Programm werden alle bestehenden Integrationsangebote von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Trägern festgestellt und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Integrationsmaßnahmen gegeben. Das bundesweite Integrationsprogramm wird sich mit den fünf Bereichen, Sprachförderung, vorschulische und schulische Qualifizierung, berufliche Qualifizierung, soziale Beratung und Begleitung sowie gesellschaftliche und soziale Integration befassen. Es soll einen Rahmen für die Integrationsförderung in Deutschland über die unterschiedlichen Ebenen hinweg schaffen. Wir müssen auch u.a. über weitere Maßnahmen zur Stärkung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Aussiedler überlegen. Vor allem soll aber jeder Aussiedler selbst den Dialog mit den Nachbarn suchen, um ihnen das Volksgruppenschicksal und das der eigenen Familie zu vermitteln. Die Aufklärung darüber wird in der Öffentlichkeit Akzeptanz und Verständnis für diese Bevölkerungsgruppe fördern und der Fremdenfeindlichkeit, die sich auch gegen die Deutschen aus Russland richtet, vorbeugen. Ich will an dieser Stelle auch einmal unterstreichen, dass wir gemeinsam – die Gemeinden, die Verbände, die Menschen in den Zuzugsgebieten – in den vergangenen Jahren doch eine phantastische Integrationsleistung vollbracht haben: Rund 4,5 Mio. Aussiedler haben wir seit 1950 aufgenommen. Unsere Gesellschaft ist also integrationsfähig und auch integrationswillig. Wir unterstützen die Menschen, die zu uns kommen in ihrem Bemühen, gleichberechtigte Mitglieder unserer Gesellschaft zu werden. Auf der anderen Seite erwarten wir die Bereitschaft der Aussiedler und ihrer Familien, sich aktiv an diesem Prozess zu beteiligen. Es ist eine beiderseitige Herausforderung: einerseits müssen wir die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Integration schaffen – andererseits müssen die Spätaussiedler und ihre Familienangehörigen selbst ihre Integrationsanstrengungen erheblich verstärken und besonders die deutsche Sprache intensiv erlernen, um Teil unserer Gesellschaft zu werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für gesellschaftliche Anerkennung und Teilhabe. Gemeinsames Tun in Schule, Verein und am Arbeitsplatz lässt Vertrauen wachsen und baut Vorurteile ab. Integration bedeutet auch Dialog und gegenseitige Akzeptanz. Die Bundesregierung wird gerne helfen, in bewährter Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen, mit Kirchen und Verbänden und den vielen engagierten Ehrenamtlichen. … Ein Teil der jugendlichen Spätaussiedler hat Probleme, mit dem Leben in Deutschland zurechtzukommen. Diese Jugendlichen haben in vielen Bereichen ihres bisherigen Lebens im Herkunftsland andere Erfahrungen gemacht und bringen daher naturgemäß eine andere soziale Prägung mit als Jugendliche, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Die Übersiedlung, bringt den Kindern Lebenskrisen: Schulwechsel, Abbruch von Ausbildungen und – sehr wesentlich – der Verlust von Freunden. Mangelnde Sprachkenntnisse ziehen schulische und berufliche Probleme nach sich. Ausflucht wird in Alkohol- und Drogenkonsum gesucht, was zum Teil auch – bei männlichen Jugendlichen – auf den Weg der Kriminalität führt. Diese Entwicklung macht mir Sorgen, da sie dem Bild der Spätaussiedler in der Öffentlichkeit abträglich ist. Sie alle kennen entsprechende Berichte in den Medien. Als Aussiedlerbeauftragter betrachte ich es aber auch als meine Pflicht darauf hinzuweisen: Die große Mehrheit der jungen Spätaussiedler bewältigt ihrer Alltag mit viel Ehrgeiz, Energie und Engagement. Integration ist die Regel, Abgrenzung die Ausnahme. Nur eine verschwindend geringe Minderheit wird auffällig. Das haben neueste Untersuchungen aus NRW ergeben. Trotz einiger Hindernisse schafft es die weit überwiegende Zahl der jungen Russlanddeutschen, hier Fuß zu fassen. In meiner Heimat NRW leben mehr als 100.000 junge Spätaussiedler im Alter bis zu 21. Mehr als 95 % von ihnen sind noch nie auffällig geworden. Ich will mich dafür einsetzen, dass mehr spezielle Projekte für kriminalitäts- und drogengefährdete jugendliche Aussiedler durchgeführt werden. Dies hat sich jedenfalls in NRW als segensreich erwiesen. Darüber hinaus halte ich es für erforderlich, dass sich die Innenminister der Länder verstärkt des Themas ‚Kriminalitäts- und Drogenprävention bei jugendlichen Aussiedlern‘ annehmen. Dazu gehört auch eine flächendeckende zielgruppenbezogene Statistik. Außerdem will ich mit den Justizministern der Länder erörtern, wie bessere Möglichkeiten der Resozialisierung und Erziehung von Aussiedlern im Strafvollzug geschaffen werden können. Ich möchte noch einmal betonen: wer zu uns kommen will und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, ist jederzeit willkommen. Für diejenigen, die zu uns kommen, sind verstärkt Integrationsmaßnahmen notwendig, an denen sich die Spätaussiedler selbst aktiv beteiligen müssen. Wenn von Zuwanderung die Rede ist, dann müssen wir auch von Zuwanderungssteuerung sprechen, auch bei den Aussiedlern. Lassen Sie mich deshalb kurz auf die Situation der Russlanddeutschen in den Herkunftsländern eingehen: Unsere Hilfenpolitik in den Herkunftsgebieten zielt darauf ab, die von der deutschen Minderheit erlittenen Nachteile auszugleichen und zu einer dauerhaften Perspektive für ihren Verbleib in der alten Heimat beizutragen. Hervorheben möchte ich in diesem Zusammenhang u.a. die Verstärkung des außerschulischen Sprachunterrichts in und durch Begegnungsstätten in Russland und Kasachstan, der Jugendarbeit und der beruflichen Aus- und Fortbildung die Förderung von Kinder- und Jugendfreizeiten die Beratung zur Gesundheitsprävention angesichts der zunehmenden Aktualität der damit zusammenhängenden Probleme sowie sonstige medizinische und soziale Hilfen. Die durch das „Aussiedlerkonzept 2000“ eingeleitete Neuorientierung der Hilfen für die deutschen Minderheiten in den MOE- und GUS-Staaten zeigt Wirkung. Diese erfolgreiche Hilfenpolitik führt zu verbesserten Zukunftsperspektiven in diesen Ländern Insbesondere Russlanddeutsche entscheiden sich vermehrt, in ihren Herkunftsländern zu bleiben. Sie sehen dort eine Lebensbasis und können am Aufbau ihrer Region und ihres Landes insgesamt mitwirken. Auch wenn die Hilfenpolitik bereits viel erreicht hat, bedürfen die deutschen Minderheiten in den MOE- und GUS-Staaten auch in Zukunft unserer Unterstützung. Nur so können wir dauerhaft den Bleibewillen stärken. Die bisherigen und künftigen Maßnahmen müssen auch weiterhin von einer breiten Informationsarbeit öffentlichkeitswirksam flankiert werden. Dazu zählt im Inland Aufklärung über das Schicksal vor allem der Russlanddeutschen hinzuweisen, um die Akzeptanz der Hilfen und die Aufnahmebereitschaft der einheimischen Bevölkerung auf Dauer zu gewährleisten. In den Herkunftsländern intensive Aufklärungsarbeit. Die Angehörigen der deutschen Minderheit brauchen ein realistisches Bild insbesondere der sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland. Noch immer kommen viele Spätaussiedler mit falschen Vorstellungen über das Leben und die gesellschaftlichen Verhältnisse zu uns. Dies führt bei ihnen zu Enttäuschungen, Unzufriedenheit und teilweise zur Vereinsamung. Auch wenn die Zahl derer, die nach einer gewissen Aufenthaltsdauer bei uns wieder in ihre Herkunftsländer zurückkehren, noch nicht sehr groß ist, so darf dieser Trend nicht unterschätzt werden. Hilfenpolitik bedeutet deshalb auch: Die Menschen darin zu bestärken, nicht leichtsinnig und übereilt ihre über viele Jahre in den Herkunftsländern gewachsenen gesellschaftlichen und familiären Strukturen aufzugeben. Wir verstehen Hilfenpolitik auch als ein Instrument zur Zuwanderungssteuerung. Eine moderne Zuwanderungspolitik muss sowohl die Zuwanderungssteuerung als auch die Integrationsförderung zum Ziel haben. Insofern wird es zukünftig darauf ankommen den Bleibewillen der Minderheiten durch Schaffung von Lebensperspektiven zu stärken denjenigen, die ihren Lebensmittelpunkt dauerhaft in Deutschland suchen, durch ein Angebot von Eingliederungsmaßnahmen, die Partizipation am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu erleichtern. Die Integration von Aussiedlern und Ausländern ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zuwanderung bedeutet nicht nur Chance für die Zuwanderer selbst, sondern auch für die Gesellschaft. Wir alle sind deshalb aufgerufen, den Neuankömmlingen bei der Integration behilflich zu sein. Dies gilt nicht zuletzt für diejenigen, die bereits seit Jahren als Spätaussiedler in Deutschland unter wesentlich einfacheren wirtschaftlichen Verhältnissen hier Fuß fassen konnten.“
Quelle: http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Nachrichten/Reden/2005/04/Kemper__Fachkonferenz__Friedrich