KJS- Fachtagung ‚Von anderen lernen‘: Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit in der Schweiz Bericht über die KJS- Fachtagung Jugendberufshilfe und Schulsozialarbeit in der Schweiz in der Reihe ‚Von anderen lernen‘, durchgeführt vom 31.05. – 02.06.2005 in Luzern/ Schweiz. Jürgen Döllmann (Kolping Jugendberufshilfe) stellt die wichtigsten Informationen zum Schweizer Schul- und Berufssystem vor: Einleitung in das schweizerische Schul- und Berufssystem Nach der obligatorischen Schulzeit folgt in der Schweiz die berufliche Grundbildung in Betrieben, Betriebsfachschulen, Lehrwerkstätten u.ä. Diese berufliche Grundbildung dauert 3 oder 4 Jahre und schließt mit dem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis ab. Daneben gibt es die 2-jährige Attestausbildung. Das eidgen. Fähigkeitszeugnis kann noch zur Berufsmaturität erweitert werden. Nach der 2-jährigen Attestausbildung kann man ebenfalls in das 2. Jahr der beruflichenGrundbildung einsteigen. Neuerungen der schweizerischen Berufsausbildung Marianne Regli vom Amt für Berufsbildung des Kantons Luzern berichtete über Neuerungen in der schweizerischen Berufsbildung durch das neue Berufsbildungsgesetz seit 1.1.2004. Die Attestausbildung bildet den vollständigen Abschluss auf einem niedrigen Niveau. Alle Berufe bekommen eine neue Bildungsverordnung. Das Amt für Berufsbildung berät die Ausbildungspartner bei deren Aufgabe, sorgt für die nötige Koordination und überwacht die Qualität der Ausbildung. Im weiteren fördert das Amt die Weiterbildung und gewährt Ausbildungsbeiträge in Form von Stipendien und Darlehen. Das Schweizer Bildungswesen zeichnet sich durch eine ausgeprägte föderalistische Struktur aus. Der Föderalismus beruht auf der Bildungshoheit der 26 Kantone. Der Kanton übernimmt die Berufsberatung und erlässt Verwaltungsvorschriften. Ausgenommen sind Kompetenzen, die ausdrücklich dem Bund übertragen sind, z.B. Rahmenbedingungen zur obligatorischen Schule, Regelung der Berufsausbildung und Bildungsverordnungen. Die obligatorische Schule dauert 9 Jahre und ist in 2 Stufen gegliedert. Die Primarstufe (4-6 Jahre) und die Sekundarstufe 1. Die Systeme dieser beiden Stufen und die Übertrittsbedingungen von einer Stufe zur anderen sind kantonal sehr verschieden. Die Betriebslehre ist die vorherrschende Form der beruflichen Grundausbildung. Etwa 2/3 aller Volksschulabgänger schlagen diesen Weg mit über 300 Lehrberufen ein. Die Lehre 2, meistens aber 3 oder 4 Jahre. Je nach Beruf besuchen die Lehrlinge an 1 bis 2 Tagen pro Woche die Berufsschule und blockweise die Einführungskurse. Die praktische Ausbildung findet während 3 bis 4 Tagen im Betrieb statt. Die zum jetzigen Zeitpunkt auslaufende Anlehre ist ein spezieller Ausbildungsgang für junge Leute, die nicht in der Lage sind, eine vollständige Berufslehre zu absolvieren. Anlernlinge werden ebenfalls im Betrieb ausgebildet und nehmen zum Teil an den Einführungskursen teil und besuchen spezielle (kleine) Klassen an der Berufsschule. Die Anlehre als „Vorprojekt“ der Attestausbildung wird nur von gut 2 % eines Altersjahrgangs besucht,stellt aber für leistungsschwächere Schüler eine wichtige Möglichkeit dar, in das Berufsleben einzusteigen. Der Hauptunterschied zur Regellehre liegt bei der Anpassung der Ausbildung an die individuellen Möglichkeiten der Jugendlichen. Sie dauert manchmal 1 Jahr, meistens aber 2 Jahre. Die Bildungsziele der Anlehre entsprechen grundsätzlich denen einer regulären Berufslehre. … Durch das neue Berufsbildungsgesetz wurden neben vielen grundsätzlichen Regelungen die berufliche Grundbildung neu gefasst und in den Rahmen der beruflichen Bildung gestellt. Die berufliche Grundbildung soll die Anlehre und die berufspraktischen Bildungsgänge der Kantone ablösen. Diese beiden Bildungsgänge waren seit 1979 ein maßgebliches Instrument der beruflichen Förderung von Lernschwachen und benachteiligten Jugendlichen. Die berufliche Grundbildung nach dem neuen Gesetz dauert 2 – 4 Jahre. Daneben und ergänzend dazu gibt es die 3 – 4-jährige Grundausbildung (Vollausbildung), die zu einer Lehrabschlussprüfung führt und zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis. Die individuellen Bedürfnisse der Jugendlichen sollen über eine Verkürzung resp.Verlängerung berücksichtigt werden. Für Jugendliche mit Lernschwierigkeiten wird neu das Instrument der fachkundigen individuellen Begleitung eingeführt (Art. 18). Die Berufsfachschulen haben den Bedürfnissen dieser Jugendlichen mit speziellen Angeboten, z.B. Stützkursen, Rechnung zu tragen (Art. 21, 22). Erstmals werden mit dem neuen Berufsbildungsgesetz sämtliche Berufe außerhalb der Hochschulen einem einheitlichen System unterstellt und damit untereinander vergleichbar. Als Ziele des neuen Berufsbildungsgesetzes wurden u.a. angegeben: fördert die Durchlässigkeiten im Berufsbildungssystem, lässt neben der traditionellen Lehre Raum für Grundbildung mit hohem Schulanteil sowie praktisch ausgerichtete Bildung mit eigenem Qualifikationsprofil für schulisch Schwächere. Bemerkenswert scheint gegenüber der deutschen Lösung zu sein, dass es für jede Attestausbildung einen weiterführenden 3-jährigen Ausbildungsberuf gibt. Die Rahmenbedingungen für die Ausbildung von Lernbeeinträchtigten öffnen diesem Personenkreis gute Chancen, denn der gesetzliche Anspruch auf fachkundige individuelle Begleitung für Personen mit Lernschwierigkeiten ist aufgrund der persönlichen und gesellschaftlichen Realitäten ein Generalanspruch aller Lehrlinge auf Atteststufe. Es handelt sich um ein zusätzliches Förderangebot,das den Lern- und Entwicklungsprozess unterstützt und eng mit den schulischen und förderdidaktischen Maßnahmen koordiniert ist. … Überblick Brückenangebote in der Schweiz Simon Zysset (Koordinator Motivationssemester Deutschschweiz,Projektleiter Brückenangebote, Zentralschweiz und Leiter Kompetenzzentrum SOS) berichtete über Strategie und Überblick der Brückenangebote in der Schweiz in der Zentralschweiz und in Luzern. Bei den Brückenangeboten handelt es sich um freiwillige Angebote für 15-jährige Schulabgängerinnen, Lehrabbrecherinnen und andere Jugendliche ohne nachhaltige Anschlusslösung. Sie sind keine formale Ausbildung, bereiten aber auf eine formale Ausbildung vor. Sie dauern einhalbes Jahr bis 2 Jahre und haben sich in der letzten Zeit als Oberbegriff in der Schweiz mehr und mehr durchgesetzt. Es werden dort 3 Angebote realisiert: das steuerfinanzierte Job-Surfing und Berufsvorbereitungsjahr sowie das von der Arbeitslosenversicherung finanzierte Motivationssemester. Das Job-Surfing dauert 1 Jahr und beinhaltet Unterricht, Beratung, Vermittlung, Schnupperlehre, Praxiseinsatz. Das Berufsvorbereitungsjahr hat ähnliche Inhalte. Bei diesem Instrument steht aber der Praxiseinsatz und Unterricht im Vordergrund. D.h. das zweite Angebote ist eher für Schulmüde geeignet, weil es auch mit Praktikum beginnt, und das Programm Job-Surfing hat mehr Unterricht. DasMotivationssemester (Integration in die Berufswelt) dauert 6 Monate. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Motivationssemester erhalten ein Taggeld. Beim Job-Surfing erhalten sie in den ersten 6 Monaten, wo der Unterricht stattfindet, überhaupt kein Geld. Und beim Berufsvorbereitungsjahr erhalten die Jugendlichen 450 Franken. Gründe für das Fehlen einer Anschlusslösung sind: Lehrstellenknappheit und Kluft zwischen Angebot und Nachfrage, Defizite von Jugendlichen und Probleme mit der Aufnahme in weiterführende Schulen. Die Situation in der Schweiz stellt sich so dar, dass die Jugendarbeitslosigkeit bei 15 – 24-jährigen bei 4,8 % liegt, bei 15 – 19-jährigen beträgt sie 2,8 % und aktuell liegt die Arbeitslosigkeit in der gesamt bei 3,9 %. … Beratungsstelle Jugend und Beruf Barbara Joschi und Bruno Wespi von der regionalenArbeitsvermittlungsstelle Beratungsstelle Jugend und Beruf im Kanton Luzernberichteten über ihr Projekt. Es gibt 5 regionale Arbeitsvermittlungszentrenund im Bereich Jugend und Beruf 6 Personalberater für 530 Schulabgänger, dienicht über die SOS-Zentren erreicht werden. Die Beratungsstelle hat zwei Aufgabenschwerpunkte: Betreuung der Schulabgänger und Vermittlung von Lehrabgängern in Berufspraktika. Die Zielgruppe:15 – 20- jährige Jugendliche bzw.: Jugendlicheohne Lehrstelle, Lehrabbrecher ohne Stelle. Ziel: Integration in den Arbeitsmarkt über Lehrstelle, Dauerstelle/Festanstellung ohne Lehre oder Zwischenlösung: Zwischenverdienst, Schnuppertage. Instrumente: Intensivere und individuellere Beratung undBetreuung, Beratung und Betreuung ausschließlich in der Beratungsstelle Jugend und Beruf, mindestens 2 Kontakte pro Monat Inhalte: Standortbestimmung mit dem Jugendlichen: d.h. Abklärung schulischer, persönlicher, sozialer und beruflicher Kompetenzen, Zusammenarbeit/Ergänzung mit der Schule, individuelleFörderung von Wissen und Verhalten gemäß Standortbestimmung in allen Kompetenzbereichen (z.B. Teamfähigkeit, Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit), Coaching beim Verhalten im Arbeitsmarkt bzw. im Bewerbungsprozess (Strategieentwicklung, optimale Bewerbungsunterlagen, Vorbereitung und Verhalten im Vorstellungsgespräch, Nachbearbeiten Vorstellungsgespräch usw.), Firmenbesichtigungen für Personalberaterinnen und Personalberater und/oder Jugendliche. Wichtig sind persönliche Firmenkontakte der Personalberaterinnen und Personalberater (2 Besuche/Woche), Kontakte/Einsitz in Arbeitgeber-Verbänden/ Organisationen sowie das persönliche Netzwerk der erfahrenen Personalberaterinnen und Personalberater im Arbeitsmarkt. Diskussion mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern und den anwesenden Referenten In der anschließenden Diskussion Vergleich Deutschland-Schweiz „Was ist ähnlich – was ist anders“ wurde von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern festgestellt, dass die schweizerischen Angebote für ein gewisses Segment passen. Aber wer ist für die Jugendlichen zuständig, die rausfallen aus dem System? Von den deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurde gerade das Punktesystem in Brückenangeboten als rigide empfunden, da es zu einem schnellen Ausschluss von Jugendlichen führen kann. In der Schweiz ist es ein Problem, genügend Ausbildungsplätze zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist die Arbeitslosenquote in der Schweiz viel geringer als in Deutschland. Die Frage wurde gestellt, was mit den Jugendlichen in der Schweiz passiert, die im Sozialhilfebereich bleiben. Wer kümmert sich um die? Die Bereitschaft der Betriebe in der Schweiz, Praktikums- und Ausbildungsplätze anzubieten, ist anscheinend höher als in Deutschland. Die Eigenverantwortung wird in der Schweiz viel höher gesehen als in Deutschland. Als Konsequenz auf fehlende Hilfsangebote oder Annahme von Hilfsangeboten ist ein Abgleiten in die Sozialhilfe in der Schweiz zu beobachten. Von der Schweizer Seite wurde uns berichtet, dass ein großer Teil der Jugendlichen gut damit zurecht kommt, dass ihnen z.B. in Brückenangeboten ihre Grenzen gezeigt werden. Außerdem setzt die Berufsbegleitung sehr viel früher an als in Deutschland. Dies wurde besonders bei der Vorstellung des neuen Berufswahlfahrplans deutlich. Die Rolle der freien Träger bei berufsvorbereitenden Maßnahmen ist in der Schweiz viel geringer als in Deutschland. Die meisten Motivationssemester (Programme für SchulabgängerInnen, finanziert von der Arbeitslosenversicherung) werden von privaten Vereinen und Stiftungen durchgeführt. Ein weiterer Unterschied scheint darin zu bestehen, dass in Deutschland mehr das Lernen in Betrieben im Vordergrund steht und in der Schweiz mehr das Arbeiten in den Betrieben. Das könnte auch ein wichtiger Ansatzpunktfür zukünftige Eingaben in Deutschland sein. Weiterhin wurde von schweizerischen Teilnehmerinnen und Teilnehmern berichtet, dass das Niveau in den Betrieben hinsichtlich der Ausbildung in den letzten Jahren stark angezogen hat. Auch bei der Attestausbildung gibt es eine Messlatte für alle Jugendlichen. Einige Jugendlichen können die nicht bestehen. Die arbeitsmarktpolitischen Probleme werden in der Schweiz regional behandelt. Die Finanzierungsgrundlage ist auch eine andere und in vielen Fällen gesicherter als in Deutschland, weil die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Kantonen arbeiten und angestellt sind. Viele einfache Tätigkeiten sindverschwunden. Daher wird in derSchweiz versucht, Jugendliche in den 1. Arbeitsmarkt zu bringen. In der Schweiz ist heute der Anspruch groß, dass die Jugendlichen eine Ausbildung machen. Mit einer Arbeitslosenquote von 3,8 % hat die Schweiz einen relativ gut funktionierenden Arbeitsmarkt. In Deutschland herrscht allerdings ein Defizit an Arbeits-/Ausbildungsplätzen vor. Es scheint in kleinräumigen Systemen wie in der Schweiz zu funktionieren, dass alle zusammenarbeiten und dass Partner sich an einen Tisch setzen und gemeinsam ein Ziel – die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit – verfolgen. Beratung,Vermittlungsunterstützung und Coaching Walter Erni, Berater und Vermittler bei SOS – Nachhaltige Personalberatung von Jugendlichen Die Personalberatung soll die ganzheitliche Förderung der Jugendlichen in schulischer, persönlicher und berufspraktischer Hinsicht bieten. Sie dient der dauerhaften beruflichen Integration der Jugendlichen auf dem höchst möglichen Niveau. Weiterhin dient sie der kontinuierlichen Zusammenarbeitmit Lehrbetrieben und soll diese aufbauen, pflegen und vertiefen. In dem Bereich der Berufsfindung geht es in Einzelgesprächen darum, die Jugendlichen und ihr soziales Umfeld kennen zu lernen. In einem Eintrittstest werde die schulischen und handwerklichen Fähigkeiten der Jugendlichen überprüft und benotet. Ebenso werden die Leistungen der Oberstufe berücksichtigt. In einer Zielvereinbarung ‚Berufsziele‘ werden mit den Jugendlichen individuelle Wege der Berufswahl erarbeitet. Die Zielvereinbarung Berufsziel sieht folgendermaßenaus: Erfahrungsaustausch aus Schnupperlehre, Arbeitseinsätzen Schulische Leistung, persönliche Fähigkeiten werden dem Berufswünschen gegenübergestellt Gemeinsames Erarbeiten und Formulieren einer realistischen Berufswahl Erteilen von ersten Aufträgen (Eignungstest absolvieren, Bewerbung schreiben,Schnupperlehre organisieren) Gezielte tel. Anfragen dienen dem Akquirieren von Neukunden,d.h. die Vorteile einer Zusammenarbeit aufzuzeigen, das Berufsfeld der Jugendlichen muss abgeklärt sein, die schulischen und berufspraktischen Fähigkeiten der Jugendlichen müssen mit den Anforderungen der Lehrberufe übereinstimmen, die familiäre Situation, das persönliche Umfeld der Jugendlichen muss bekannt sein und als „Hilfesteller“ muss man sich seiner Verantwortung bewusst sein. In der Zusammenarbeit mit Lehrbetrieben ist eine ehrliche, offene und transparente Kommunikation nötig. In den Lehrbetrieben persönlich vorbeigehen (Firmenkultur kennen lernen, Aufnahme Lehrstellenprofile, Ausbildungsschwerpunkte besprechen). … Schulsozialarbeit in der Schweiz – Strukturen, Konzept, Entwicklung Dr. Drilling von der Hochschule für Pädagogik und Soziale Arbeit in Basel stellte in seinem Vortrag die Entwicklung der Schulsozialarbeit in der Schweiz dar. In der französischsprachigen Schweiz gibt es seit den 60erJahren an 17 Stellen eine Schulsozialarbeit. Es gibt dort 1,5 Stellen pro Schulanlage (eine Schulanlage beinhaltet 1.000 – 1.500 Schüler). Außerdem gibt es teilweise ein Mediationssystem als Alternative zu Schulsozialarbeit. In der Deutsch-Schweiz gab es in den 80er Jahren vereinzelte Projekte und in den 90erJahren Projekte in Basel und Zürich. Erst seit 2000 wird Schulsozialarbeit als Strategie angesehen und hat Eingang in das Bildungsgesetz gefunden. … Nur in einzelnen Schulen, wie z.B. inSt. Gallen, gibt es auch Schulsozialarbeit an Grundschulen. …Herr Dr. Drilling bezeichnete die Schulsozialarbeit in der Schweiz als das momentan größte und teuerste Reformprojekt in der Schweiz. Dies heißt allerdings auch, dass die Hoffnungen und Erwartungen sehr hoch sind. In 2 Kantonen ist die Schulsozialarbeit im Bildungsgesetz verankert, d.h. die Schule muss sich auch rechtfertigen, wenn sie es nicht macht. … Die Finanzierung erfolgt in 95 % über dieGemeinden/Städte. Wert wird auch darauf gelegt von seinem Institut, dass die fachliche Unterstellung im Sozialen liegen soll und nicht bei der Schulleitung. In der Deutsch-Schweiz gibt es insgesamt 200 Projekte. In der letzten Zeit erlebte die Schulsozialarbeit einen regelrechten Boom. Die Schulsozialarbeit ist ein freiwilliges Angebot und geschieht in 87 % der Fällen von ausgebildeten Sozialarbeitern und Sozialpädagogen. Dadurch wird eine hohe Professionalität in der Arbeit erreicht. Von Seiten Dr. Drillings wird allerdings auch noch Wert darauf gelegt, dass durch die Schulsozialarbeit keine andere Form der Jugendarbeit subsimiert bzw. ersetzt werden kann. Alle Formen der Jugendarbeit sind wichtig. … Schule muss … lernen, Hilfe und Unterstützung anzunehmen. Für Rückfragen zu der Tagung und zu der Reihe ‚Von anderen lernen‘: Jürgen Döllmann, Kolping Jugendberufshilfe, Tel.: 0221/20701-142, E-mail: aja@kolping.de Weiterführende Informationen im Internet: Regionale Arbeitsvermittlungszentren in der Schweiz: http://www.treffpunkt-arbeit.ch/seco/site/de/home/ Schweizerische Berufsbildungsämter – Konferenz: http://www.dbk.ch/sbbk/index.php Schulsozialarbeit in der Schweiz: http://www.schulsozialarbeit.ch/schulsozialarbeit.htm Motivationssemester in der Schweiz: http://www.motivationssemester.ch/ Kompetenzzentrum SOS: http://www.bbzl.ch/wDeutsch/grundbildung/sos/Kompetenzzentrum_SOS.php? Berufsbildungsgesetz in der Schweiz: http://www.bbt.admin.ch/dossiers/nbb/d/index.htm Amt für Berufsbildung im Kanton Luzern: http://www.beruf.ch
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