Bundestagswahl: Untersuchung der Wahlprogramme zu den Themen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik und Aufruf der katholischen Jugendsozialarbeit

Untersuchung der Wahlprogramme der großen Parteien zu den Themen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik Jürgen Döllmann, Kolping Jugendberufshilfe, hat die Programme von SPD, CDU/CSU, FDP, den GRÜNEN und der Linken unter dem Gesichtspunkt der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik analysiert und insbesondere über die jungen Menschen die Aussagen zusammengestellt: Aus dem Wahlmanifest der SPD   „… 2. Wir wollen mehr Arbeit schaffen und weniger Arbeitslosigkeit haben in Deutschland. Arbeit zu schaffen ist drängender denn je. Und ambitionierter. Vom langfristigen Ziel der Vollbeschäftigung lassen wir nicht ab wir wollen ihr näher kommen: Arbeit sichert Lebensunterhalt. Arbeit ist Selbstverwirklichung. Arbeit schafft Wohlstand. Arbeit ist Teilhabe an der Gesellschaft. Die Schaffung neuer Arbeitsplätze ist vorrangig die Aufgabe der Unternehmen im Lande. Wir sorgen dafür, dass sie wettbewerbsfähig sind, was Steuern und Abgaben angeht. Wir haben mit unserer Gesetzgebung die Lohnnebenkosten (Renten- und Krankenversicherung) gesenkt. Die Unternehmen sind in der Pflicht. Der eingeleitete grundlegende Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (BA) zu einem modernen Dienstleister am Arbeitsmarkt wird Ende 2005 abgeschlossen sein. Die BA wird dann den Arbeitssuchenden die bestmögliche Dienstleistung zur Verfügung stellen. Arbeitssuchende und offene Stellen werden künftig schneller zusammengebracht. Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe (Hartz IV) haben wir eine Grundsicherung für alle arbeitsfähigen Langzeitarbeitslosen eingeführt. Dadurch ist die Zahl der Arbeitslosen zwar statistisch um einige Hunderttausende gestiegen. Aber wir haben so über eine Million erwerbsfähige Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger aus der Sozialhilfe herausgeholt. Sie erhalten jetzt endlich das gleiche umfassende Angebot an Förderung und Jobvermittlung wie alle anderen Arbeitssuchenden. Sie sind jetzt kranken- und pflegeversichert und haben die Möglichkeit, mit 5 Euro monatlich eine Alterssicherung aufzubauen. Ein Vermittler wird sich künftig um nur noch 75 jugendliche Erwerbslose intensiv kümmern müssen, statt wie bisher um 400. Dafür reformieren wir. Die SPD will keine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosigkeit und ihrer Finanzierung.Wir räumen den Job-Centern mehr Kompetenzen und Freiräume ein, um entsprechend der regionalen Arbeitsmarktsituation Arbeitssuchende noch besser vermitteln und qualifizieren zu können. Wir wollen, dass keine Jugendliche und kein Jugendlicher sein Arbeitsleben mit Arbeitslosigkeit beginnen muss. Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass die Arbeitsvermittler besonders viel Zeit und Mühe auf Jugendliche verwenden. Unser Ziel bleibt: Kein junger Mensch unter 25 Jahren soll länger als 3 Monate ohne Arbeit, Ausbildung oder weiterführende Beschäftigung sein. Dabei wird uns auch der mit der Wirtschaft vereinbarte Ausbildungspakt helfen. Schon im letzten Jahr ist mit einem Zuwachs von 22.500 Ausbildungsverträgen die Trendwende am Ausbildungsmarkt gelungen. Auch dieses Jahr sollen, das ist unser Ziel, alle ausbildungsfähigen und -willigen jungen Menschen ein Ausbildungsangebot bekommen. Wer trotz aller Hilfen und Förderung nicht den angestrebten Arbeitsplatz findet, muss auch bereit sein, eine andere Arbeit anzunehmen.Wir dürfen nicht akzeptieren, dass Deutschland bei hoher Arbeitslosigkeit in bestimmten Berufen in hohem Maß auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – oft saisonal – aus dem Ausland angewiesen sind. Die Aussicht auf sozialen Aufstieg und das berufliche Fortkommen muss jederzeit und für alle Altersgruppen und beide Geschlechter gewahrt bleiben. Fördern und Fordern bedeutet immer auch, den Menschen eine faire Chance zu bieten, sich den Zugang zu qualifizierten Arbeitsplätzen zu eröffnen. Ausbildung und Arbeit zu haben, ist eine wichtige Voraussetzung, damit behinderte Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Deshalb werden wir weiterhin der Sicherung und Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen für behinderte und schwerbehinderte Menschen einen hohen Stellenwert einräumen. Wir wollen, dass keine und keiner unter 25 Jahren länger als 3 Monate ohne Arbeit, Ausbildung oder weiterführende Beschäftigung ist. Wir wollen, dass keine Jugendliche und kein Jugendlicher sein Arbeitsleben mit Arbeitslosigkeit beginnen muss. Wir werden alles dafür tun, dass arbeitslose junge Menschen die Ausbildung oder Arbeit finden, die ihrer Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit entspricht. Unser Ziel bleibt: Kein junger Mensch unter 25 Jahren soll länger als 3 Monate ohne Arbeit, Ausbildung oder weiterführende Beschäftigung sein. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für das Berufsleben ist eine Berufsausbildung. Mehr als die Hälfte jeden Jahrgangs entscheidet sich für diesen Einstieg in das Berufsleben. Wir werden den erfolgreichen Ausbildungspakt mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft fortsetzen. Das duale Bildungssystem hat eine Zukunft, wenn es Schritt hält mit der Entwicklung neuer Märkte und Berufe. Mit der Erneuerung des Berufsbildungsgesetzes und der Modernisierung von rd. 180 Berufen haben wir einen großen Schritt zur Weiterentwicklung der beruflichen Bildung gemacht. Wir wollen die Anstrengungen verstärken, das Berufswahlspektrum für Frauen zu erweitern, insbesondere in der IT-Branche und in technischen Berufen, und junge Frauen mit Hochschulreife für naturwissenschaftliche und technische Studiengänge gewinnen. Jugendliche, die Schule oder Ausbildung abbrechen, sollen eine zweite Chance bekommen. Mit einem neuen Programm „Zweite Chance“ wollen wir erreichen, dass Jugendliche ihren Schulabschluss nachholen oder ihre Ausbildung wieder aufnehmen können. Auch für junge Erwachsene ohne Berufsausbildung soll es neue Möglichkeiten zur Nachqualifizierung geben. Wir wollen mittelfristig die Weiterbildung zur 4. Säule der Bildung machen. Wir wollen eine Weiterbildung mit System. Dabei sollen auch die Hochschulen stärker als bisher einbezogen werden. Wir wollen deshalb die Weiterbildungs- beteiligung erhöhen, indem wir Fördermöglichkeiten für Bildungsbenachteiligte schaffen, die Transparenz von Weiterbildungsmöglichkeiten und -strukturen stärken und die Durchlässigkeit zwischen den Ausbildungsgängen erhöhen. Die Prüfung der Qualitätssicherung von Weiterbildungsangeboten kann zum Beispiel durch die Stiftung Warentest auf eine dauerhafte Grundlage gestellt werden.“   Aus dem Wahlprogramm der Grünen: “ …Mehr Ausbildung für junge Menschen Junge Menschen brauchen eine Perspektive. Die Arbeitslosenstatistik zeigt es ganz deutlich: Wer ohne Ausbildung bleibt, hat ein vielfach höheres Risiko, arbeitslos zu werden. Mit Blick auf den demografischen Wandel kann es sich unsere Gesellschaft nicht leisten, eine große Zahl von jungen Menschen ohne Ausbildung zu lassen.   Wir müssen neue Wege finden, damit zukünftig wieder mehr Betriebe Jugendliche ausbilden. Wir wollen Umlagesysteme prüfen, falls freiwillige Selbstverpflichtungen der Wirtschaft weiterhin nicht zu den notwendigen Ausbildungsplätzen führen. Bei der Fortentwicklung der Arbeitsmarktreformen wollen wir die Jugendlichen als eigenständige Zielgruppe berücksichtigen und die Leistungen der Jugendhilfe im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik sollen wieder Vorrang erhalten und ausgebaut werden. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften wollen wir flächendeckend spezialisierte Job-Center mit jugendspezifischen Förderprogrammen für junge Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Zusätzlich bedarf es lokaler Bündnisse aller beteiligten Akteure – Schulen, Kammern, Betriebe, Arbeitsverwaltung, Politik und insbesondere mit der Freien und Öffentlichen Jugendhilfe – mit dem Ziel, gemeinsam verantwortete Konzepte zur sozialen und beruflichen Integration von jungen Menschen zu planen und umzusetzen. Perspektivisch streben wir ein eigenes Jugendfördergesetz an. Soziale Grundsicherung ausbauen Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind wir einen Schritt in Richtung einer sozialen Grundsicherung gegangen. Die bisherige, entmündigende Sozialhilfe ist Vergangenheit, Verschiebebahnhöfe zwischen den beiden Systemen wurden beendet und erstmals haben auch bisherige Sozialhilfeempfänger Anspruch auf Vermittlung in Arbeit und Ausbildung.  Aber wir müssen auch feststellen, dass viele durch die Reform materiell schlechter gestellt wurden, ohne dass die Verbesserungen in der Vermittlung und Qualifizierung bereits hinreichend greifen. Das Fördern kommt bei der Umsetzung der Reform noch zu kurz. Zudem müssen einzelne Hilfen immer noch bei unterschiedlichen Ämtern beantragt werden, was für die Betroffenen oft schwer nachzuvollziehen ist und die Inanspruchnahme erschwert. Wir wollen die armutsfeste soziale Grundsicherung auf die politische Tagesordnung setzen und sie Schritt für Schritt verwirklichen. Sie ist einkommens- und vermögensabhängig zu gestalten und muss positive Arbeitsanreize setzen. Die Übergangsphase, wonach Arbeitslose nach nur einem Jahr Arbeitslosigkeit zum ALG-II-Empfänger werden, ist abhängig von den Jahren der effektiven Erwerbstätigkeit gestaffelt auf bis zu drei Jahren zu verlängern. Das schließt die Perspektive ein, dass allen ein eigenständiges Leben ohne finanzielle Abhängigkeit vom Partner ermöglicht wird. Aktuell geht es vorrangig um die Vereinfachung der Antragstellung durch eine automatische Abstimmung und Koordination der beteiligten Behörden, die Angleichung der Regelsätze zwischen Ost und West, die stärkere Entkoppelung des Hilfebezugs vom Partnereinkommen, die Freistellung von notwendigen Altersvorsorgeaufwendungen sowie um den Zugang zur aktiven Arbeitsmarktförderung für Nicht-LeistungsbezieherInnen. Die Zuverdienstmöglichkeiten für ALG-II-EmpfängerInnen müssen weiter verbessert werden. Die Regelsätze der Sozialhilfe und des ALG II müssen deutlich angehoben werden, damit sie vor Armut schützen und das soziokulturelle Existenzminimum gesichert wird. Die Höhe soll in einem transparenten Verfahren unter Einbeziehung der Wohlfahrtsverbände festgelegt werden. Maßstab und Ziel bleibt die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe auf Basis des soziokulturellen Existenzminimums. Dabei ist insbesondere die Situation von Familien mit Kindern zu berücksichtigen. Mit der Einführung einer Kindergrundsicherung wollen wir verhindern, dass Kinder für Familien, insbesondere für Frauen, zum Armutsrisiko werden. Das ist präventive Sozialpolitik. Auch müssen die Angebote zur Integration in den Arbeitsmarkt weiter verbessert werden. Es sollen nur solche Erwerbstätigkeiten als zumutbar gelten, die ortsüblich bezahlt werden. In Zeiten wirtschaftlicher Stagnation gibt es keine Alternativen zu einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Daher muss die Geschäftspolitik der Bundesagentur für Arbeit grundlegend verbessert werden. Die Bundesagentur für Arbeit muss hier besser, flexibler und vor allem schneller werden, die eingesetzten Mittel sind zielgerichtet auf die Bedürfnisse der Arbeitssuchenden auszurichten. Klare Entscheidungbefugnisse vor Ort über die Arbeitsmarktpolitik, über Personal, Haushalt und Verwaltung sind notwendig. Die Umsetzungsverantwortung soll vollständig von den Kommunen wahrgenommen werden können. Dazu trägt auch eine Zusammenarbeit von örtlicher Arbeitsagentur und Kommune auf gleicher Augenhöhe bei. Langzeitarbeitslose haben Anspruch auf eine kompetente Beratung und Unterstützung im Integrationsprozess. Deshalb fordern wir die Qualifizierung im Fallmanagement für alle Fachkräfte, die als persönliche AnsprechpartnerInnen für Langzeitarbeitslose tätig sind. Ohne einen gezielten Einsatz von Programmen der Beschäftigungsförderung werden viele Langzeitarbeitslose dauerhaft vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen. Die sozialen Folgekosten dieser Entwicklung überstiegen den kurzfristigen Einspareffekt bei weitem. Eine individuelle soziale Grundsicherung bedeutet weder Ruhigstellen noch Alimentation, sondern ist für uns die Basis für ein selbstbestimmtes Leben. Die bisherigen Maßnahmen zur Reform der Arbeitsvermittlung müssen einer Erfolgskontrolle unterzogen werden. Aktive Arbeitsmarktpolitik als Chance nutzen In Deutschland ist der Strukturwandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft noch nicht abgeschlossen. Während Industriearbeitsplätze wie in anderen Ländern gleichen Entwicklungsstands weiter abgebaut werden, verspricht der Sektor der personenbezogenen Dienstleistungen – vor allem auf Grund des demografischen Wandels und weil per se personalintensiv – in Zukunft noch einen nennenswerten Beschäftigungszuwachs. Eine innovative aktive Arbeitsmarktpolitik kann die Chancen des Strukturwandels nutzen und neue Beschäftigung schaffen. Wir wollen geförderte Beschäftigung im zweiten Arbeitsmarkt gezielt für die Qualifizierung im personenbezogenen Dienstleistungsbereich einsetzen – mit Brücken in Ausbildung und in den ersten Arbeitsmarkt. Wir wollen im zweiten Arbeitsmarkt fördern – durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Die Betroffenen haben damit einen normalen Arbeitsplatz und eine entsprechende Stellung in der Gesellschaft. Durch abgeführte Steuern und Sozialabgaben wird eine relativ hohe Refinanzierungsquote erreicht. Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im zweiten Arbeitsmarkt braucht Kontinuität und muss für mehrere Jahre möglich sein. Insbesondere für Erwerbslose über 55 Jahren kann so ein würdiger Übergang in die Rente geschaffen werden. Auch Erwerbslose, die sich eigenständig Perspektiven jenseits des ersten Arbeitsmarktes aufbauen, sollen hierbei Förderung erfahren können, wenn so ihre soziale Integration verbessert wird. Wer sich selbst aktiv bemüht und z.B. aus eigenem Antrieb fortbildet, Praktika sucht, sich bürgerschaftlich engagiert oder eine Selbständigkeit aufbaut, sich um sozialpsychologische Hilfen bemüht, die Entschuldung in Angriff nimmt oder andere Maßnahmen aktiv vorschlägt, sollte entsprechend dem Maß des Engagements eine Zulage zu den grundlegenden Hilfen bekommen können. Zudem wollen wir die Wahl zwischen Phasen der Erwerbsarbeit und Zeiten des freiwilligen Aussetzens erleichtern, um die Lebensarbeitszeit gerecht und solidarisch zwischen den Menschen auszugleichen…“   Aus dem Wahlprogramm der FDP „… Deutschland muß deshalb seine Wettbewerbsstärke zurückgewinnen: Die Unternehmen brauchen bessere Rahmenbedingungen für Investitionen. Nur wenn es sich für das einzelne Unternehmen rechnet, in Arbeitsplätze in Deutschland zu investieren, werden wir das Problem der Arbeitslosigkeit auf Dauer in den Griff bekommen. Dazu brauchen wir ein einfaches und gerechtes Steuersystem mit niedrigen Steuersätzen. Wir brauchen mehr Netto vom Bruttolohn – auch durch weniger Lohnzusatzkosten.   Die Vermittlung und Beratung von Arbeitsuchenden soll nach den Vorstellungen der FDP grundlegend reformiert werden. Wir wollen die Auflösung der Bundesagentur für Arbeit. Im Jahr 2004 hatte die Bundesagentur gerade noch einen Anteil von 18 % an den erfolgreichen Jobvermittlungen – bei 90.000 Mitarbeitern und einem Budget von 57,96 Mrd. Euro (das ist zweimal so viel wie der Staatshaushalt der Schweiz). An ihre Stelle muß eine effiziente und bürgernahe Arbeitsvermittlung treten. Die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit werden deshalb von einer leistungs- und kundenorientierten Versicherungsagentur, die Lohnersatzleistungen auszahlt, einer kleinen Arbeitsmarktagentur für überregionale und internationale Aufgaben und den Job-Centern in kommunaler Trägerschaft übernommen. Die Regionaldirektionen (früher Landesarbeitsämter) werden ebenso abgeschafft wie das System der Selbstverwaltung. Die Verantwortung für die aktive Arbeitsmarktpolitik muß zur Vermeidung doppelter staatlicher Vermittlungsstrukturen auf die Job Center übertragen werden. Die Verantwortung des Bundes wird über eine grundgesetzlich festgeschriebene finanzielle Beteiligung sichergestellt. Zur Verringerung der Lohnzusatzkosten ist die Arbeitslosenversicherung als reine Risikoversicherung von allen versicherungsfremden Leistungen zu befreien.  Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Weiterbildungs- oder Frühverrentungsprogramme dürfen nicht länger über Beiträge finanziert werden. Der Aussteuerungsbetrag muss abgeschafft werden. Dann kann der Beitragssatz um zwei Prozentpunkte sinken. Der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung muß an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Dieser soll dann selbst bestimmen dürfen, in welchem Umfang er sich gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern will. Dazu muß es Wahltarife in der Arbeitslosenversicherung geben. Die Leistungen bei Arbeitslosigkeit sind so auszurichten, dass deutliche ökonomische Anreize für die Rückkehr in das Erwerbsleben und für Eigenverantwortung gesetzt werden. Deshalb ist beim Arbeitslosengeld die Anspruchsdauer im Grundtarif auf zwölf Monate angelegt. Die Zeit für einen radikalen Bürokratieabbau ist da. Deutschland erstickt im Bürokratiewust. Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften regeln alles bis ins letzte Detail. Über 90.000 Einzelvorschriften sorgen dafür, dass in vielen Situationen der Überblick fehlt. Für die Wirtschaft entstehen dadurch nach Schätzungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bürokratiekosten in Höhe von rund 46 Mrd. Euro jährlich, die über Produkte und Dienstleistungen auch an die Bürger weitergegeben werden. Somit verursacht Bürokratie nicht nur Kosten bei der Wirtschaft, sondern auch direkt bei den Bürgern…“   Aus dem Wahlprogramm der CDU/CSU   „…1.3 Neue Chancen für Arbeitnehmer: Flexibler Arbeitsmarkt Wo stehen wir? Im Frühjahr 2005 über 5 Millionen registrierte Arbeitslose – das ist trauriger Rekord in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Der Abbau der Beschäftigung geht weiter. Deutschland leidet unter einer wachsenden Sockelarbeitslosigkeit – im Gegensatz zu Ländern mit weniger Regulierung. Vor allem der Anteil der Langzeitarbeitslosen ist höher als in fast allen anderen Ländern. Was wollen wir? Wir wollen Arbeitslosen in Deutschland endlich wieder eine Chance geben. Wir wollen Menschen in Arbeit bringen. Der internationale Vergleich zeigt: Längere Arbeitszeiten und weniger Regulierung bringen mehr Arbeitsplätze. Sozial ist, was Arbeit schafft. Wir sichern betriebliche Beschäftigungsbündnisse rechtlich ab. Vorfahrt für Arbeit und Beschäftigungssicherung heißt auch, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine schnellere Anpassung an die veränderten Rahmenbedingungen zu ermöglichen. Wenn Arbeitgeber und Belegschaft erst dann betriebliche Bündnisse zur Rettung von Betriebsstandorten und Arbeitsplätzen schließen können, wenn bereits der Konkurs bevorsteht oder Abwanderungspläne konkret werden, ist es vielfach zu spät. Betriebliche Bündnisse müssen geschlossen werden, solange der Betrieb noch die Kraft hat, im Wettbewerb in die Offensive zu gehen. Deshalb werden wir für betriebliche Bündnisse für Arbeit eine rechtliche Grundlage schaffen. Wir werden deshalb das Günstigkeitsprinzip im Tarifvertragsgesetz dahingehend ergänzen, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber abweichend von einem Tarifvertrag einzelvertragliche Vereinbarungen schließen können, wenn dies der Beschäftigungssicherung oder dem Beschäftigungsaufbau dient. Als günstiger gilt dabei eine abweichende Vereinbarung, wenn die Zustimmung des Betriebsrats und von 2/3 der Belegschaft vorliegt. Wir werden im Betriebsverfassungsgesetz eine Vorschrift einfügen, die Abweichungen vom Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung und zum Beschäftigungsaufbau während der Laufzeit des Tarifvertrages auch per Betriebsvereinbarung zulässt. Auch hier müssen der Betriebsrat und 2/3 der Belegschaft zustimmen. Wir schaffen neue Chancen für Arbeit durch einen flexiblen Kündigungsschutz. Wer Arbeit hat, soll seinen Kündigungsschutz behalten. Wer Arbeit sucht, soll neue Chancen bekommen: Für Neueinstellungen wird das Kündigungsschutzgesetz in Betrieben bis zu 20 Beschäftigten ausgesetzt. In anderen Betrieben wird er für Neueinstellungen erst nach zwei Jahren wirksam. Bei Abschluss des Arbeitsvertrages kann gegen den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung, deren Mindesthöhe gesetzlich festgelegt wird, vereinbart werden. Wir geben den Empfängern von Arbeitslosengeld II neue Chancen auf Arbeit und Beschäftigung. Wir schaffen zusätzliche Anreize für Arbeitgeber, sie einzustellen. In den ersten zwei Jahren nach Einstellung eines ALG II-Empfängers soll gelten: Das Arbeitsentgelt kann bis zu 10% unter Tarif liegen. Damit werden mehr Arbeitsplätze für einfachere Tätigkeiten entstehen. Für die Arbeitnehmer sichern wir durch eine ausgewogene Kombination aus Arbeitslohn und ergänzender Sozialleistung ein angemessenes Auskommen. Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren. Wir befürworten die Möglichkeit von Teilzeitbeschäftigung für Kindererziehung und Pflege. Teilzeit kann mehr Flexibilität für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer schaffen. In kleineren Unternehmen kann ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Teilzeitbeschäftigung Schwierigkeiten machen. Ein Anspruch auf Teilzeit soll daher nur bestehen, wenn ein Kind betreut oder ein naher Angehöriger gepflegt wird. Wir erleichtern befristete Beschäftigung. Ein auf bis zu zwei Jahre befristeter Arbeitsvertrag kann mit demselben Arbeitnehmer erneut geschlossen werden, sofern kein enger Zusammenhang zwischen den Arbeitsverhältnissen besteht. Die Beschränkung befristeter Verträge auf Neueinstellungen wird damit aufgehoben. Wir werden die Umsetzung von Hartz IV optimieren. Hartz IV bereitet Bund, Ländern und Kommunen erhebliche Probleme und verursacht enorme Mehrkosten. Wir werden vor allem die Organisationsstruktur überprüfen und allen Kommunen die Option einräumen, diese Aufgabe wahrzunehmen. Wir werden für die Länder Experimentierklauseln schaffen, damit regionale Gegebenheiten besser berücksichtigt werden können. Wir wollen, dass die Menschen im ersten Arbeitsmarkt Arbeitsplätze haben. Wir wollen daher ein Kombi-Lohn-Modell einführen, das sowohl die Aufnahme einfacher Arbeiten durch eine ausgewogene Kombination aus Arbeitslohn und Sozialleistung lohnend macht, als auch die Betriebe in die Lage versetzt, zusätzliche Arbeitsplätze für einfache Tätigkeiten neu zu schaffen. 1.4 Senkung von Lohnzusatzkosten für mehr Arbeitsplätze Wo stehen wir? Der Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung hat international Rekordniveau. Hohe Lohnzusatzkosten vertreiben Arbeitsplätze aus Deutschland. Aus Steuermitteln müssen jährlich rund 4 Mrd. Euro an die Bundesagentur für Arbeit zugeschossen werden, wobei viele Förderprogramme nur unbefriedigende Resultate liefern. Mehr und mehr reduziert die Finanzierung der Arbeitslosigkeit die Wettbewerbsfähigkeit und die Chancen für Investitionen in neue Arbeitsplätze. Was wollen wir? Arbeitslose sollen im ersten Arbeitsmarkt Arbeit finden. Dies gelingt umso leichter, je wettbewerbsfähiger die Wirtschaft in Deutschland ist. Die Senkung von Lohnzusatzkosten ist dazu ein entscheidender Schritt. Wir werden die Lohnzusatzkosten dauerhaft senken und verbinden dies mit zukunftsträchtigen Strukturveränderungen in den sozialen Sicherungssystemen. Im Gegenzug erhöhen wir die Mehrwertsteuer von 16 % auf 18 %. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %, der beispielsweise für Lebensmittel und den öffentlichen Nahverkehr gilt, bleibt aus Gründen der sozialen Balance erhalten. Bei der Verteilung des Aufkommens aus der Mehrwertsteuererhöhung zwischen Bund und Ländern werden die Länder den Finanzierungsnotwendigkeiten zur Absenkung der Lohnzusatzkosten Rechnung tragen. Wir senken den Beitragssatz in der Arbeitslosenversicherung ab 01.01.2006 um 2 Prozentpunkte von 6,5 % auf 4,5 %. Im Gegenzug erhöhen wir die Mehrwertsteuer ab 01.01.2006 um 2 Prozentpunkte von 16 % auf 18 % und führen strukturelle Veränderungen in der Bundesagentur für Arbeit mit entsprechenden Einsparungen durch. Alle arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen kommen auf den Prüfstand. Was sich als unwirksam und ineffizient erweist, wird abgeschafft was in Arbeit führt, wird weitergeführt. Wir fördern für Arbeitslose den Schritt in die Selbstständigkeit, schaffen aber die Ich-AG ab. Für bereits genehmigte Ich-AG´s gilt Bestandschutz. Die Ich-AG hat sich als ineffektives Arbeitsmarktinstrument erwiesen. Zu viele Unternehmensgründungen zielen nur darauf ab, staatliche Zuschüsse abzugreifen, statt sich mit Erfolg versprechenden Geschäftsideen am Markt zu etablieren. Wir treten dafür ein, dass die Beitragsbezogenheit der Leistungen in der Arbeitslosenversicherung stärker erkennbar wird. Wer lange in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, soll anders gestellt werden als jemand, der nur für kurze Zeit in die Solidarkasse eingezahlt hat. Das können wir aufkommensneutral finanzieren.   Wir verbessern die Rahmenbedingungen für mehr Ausbildung in Deutschland. Wir werden den Ausbildungspakt fortführen. Ziel muss sein, höhere Freiräume bei der Lehrlingsvergütung zu schaffen, damit sich Ausbildung für die Betriebe wieder rechnet. Wir setzen auf Freiwilligkeit und Verantwortungsbewusstsein statt auf eine Ausbildungsplatzabgabe sie schafft Bürokratie, aber keine zusätzlichen Lehrstellen. … Wir geben den Empfängern von Arbeitslosengeld II neue Chancen auf Arbeit und Beschäftigung. Wir schaffen zusätzliche Anreize für Arbeitgeber, sie einzustellen. In den ersten zwei Jahren nach Einstellung eines ALG II-Empfängers soll gelten: Das Arbeitsentgelt kann bis zu 10% unter Tarif liegen. Damit werden mehr Arbeitsplätze für einfachere Tätigkeiten entstehen. Für die Arbeitnehmer sichern wir durch eine ausgewogene Kombination aus Arbeitslohn und ergänzender Sozialleistung ein angemessenes Auskommen. Wir wollen Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren…“     Aus dem Wahlprogramm der PDS/ Linkspartei: „…1.1. Statt Arbeitslosigkeit Arbeit finanzieren. Weg mit Hartz IV. Hartz IV kommt alle teuer zu stehen. Mit Milliarden Euro wird der dauerhafte Ausschluss von Millionen Menschen aus der Erwerbsarbeit finanziert – mit gelegentlichen Gastrollen am Rande der Arbeitswelt in Gestalt von „Arbeitsgelegenheiten“ für einen Euro die Stunde. Unser Alternativvorschlag ist einfach und machbar. Als Alternative zur Arbeitslosigkeit und zu Ein-Euro-Jobs schlagen wir die Schaffung regulärer, sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung in öffentlich geförderten und gemeinnützigen Beschäftigungssektoren vor. Finanziert würde ein existenzsichernder Lohn für bisher Langzeitarbeitslose durch die Bündelung der gegenwärtig für das Arbeitslosengeld II, die Kosten der Unterkunft und die so genannte Mehraufwandsentschädigung für Ein-Euro-Jobs aufgebrachten Mittel. Kombiniert mit bereits vorhandenen Förderfonds von Ländern, Bund und Europäischer Union – zum Beispiel aus den europäischen Sozialfonds – ohne Verschärfung der Zumutbarkeitsregelungen, ohne Zwänge und ohne Demütigungen. Für die Ausstattung der Arbeitsplätze könnte ferner ein Teil des durch ein gerechteres Steuersystem – etwa durch Wiederbelebung der Vermögenssteuer – erzielbaren Steueraufkommens eingesetzt werden. Solche Arbeitsplätze sollen zusätzlich dort entstehen, wo für die Privatwirtschaft Dienstleistungen für Einzelne oder für das Gemeinwesen nicht rentabel sind. Das ist möglich außerhalb des Wettbewerbs mit Privatunternehmen durch einen Einstieg in öffentlich geförderte, gemeinnützige Beschäftigungssektoren zwischen Privatwirtschaft und Staat, für die spezifische Bedingungen tariflich auszuhandeln sind. Eine gegenüber bestehenden Tarifen für vergleichbare Tätigkeiten einstweilen geringere Bezahlung soll durch kürzere Arbeitszeiten, durch familien- und qualifizierungsfreundliche Arbeitsbedingungen, Chancen für Ältere und Geschlechtergerechtigkeit kompensiert werden. Arbeitsplätze in gemeinnützigen Beschäftigungssektoren sollen in regionaler Verantwortung unter Einbeziehung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden in transparenten Verfahren eingerichtet werden. Ein Abbau regulärer Beschäftigung im öffentlichen Sektor und eine für kleine und mittlere Unternehmen schädliche Konkurrenz muss vermieden werden. Das Recht von Jugendlichen unter 25 Jahren auf Arbeitsförderung und Job-Angebote an Bezieher von Sozialhilfe sollen durchgesetzt werden. Jugendliche haben ein Recht auf Ausbildung, den Zwang zur Annahme jeglicher Jobs lehnen wir ab. 1.2 Für existenzsichernde Arbeitsplätze Zu den Verlierern des globalen Verdrängungswettbewerbs gehören die gering Qualifizierten in unserem Land. Ihre Arbeitsplätze werden am stärksten wegrationalisiert, und eine neue Beschäftigung scheitert häufig an fehlender Nachfrage angesichts geringer Kaufkraft. Um den gering qualifizierten Arbeitslosen eine Perspektive zu eröffnen und ihr Abdrängen in die Schwarzarbeit zu verhindern, fordern wir ein Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramm für Menschen, die im Produktions- und Dienstleistungsbereich bzw. gemeinnützig tätig sind. Die Bereitstellung von Arbeitsplätzen für diese Menschen soll durch zeitlich begrenzte Lohnsubventionen für Problemgruppen des Arbeitsmarktes ermöglicht werden. Diese Subventionen reichen von der Übernahme der Sozialbeiträge bis zur zusätzlichen Erstattung des Qualifizierungsaufwandes. Lohnsubventionen dürfen keinen Anreiz zur Ausweitung des Niedriglohnsektors schaffen, sondern müssen die Integration der besonders Benachteiligten in reguläre Beschäftigung erleichtern. Lohnkürzungen und eine Ausweitung des Niedriglohnsektors, wie von anderen Parteien gefordert, sind kein gangbarer Weg zu mehr Beschäftigung. Menschen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Wir wollen, dass sie gleichberechtigten Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Bauliche und kommunikative Barrieren müssen beseitigt werden. Bedarfsgerechte persönliche Assistenz muss für sie besser erreichbar sein. 1.4. Zukunftsinvestitionsprogramm Unser Land braucht weiter reichende Lösungen des Beschäftigungsproblems, es braucht Zukunft durch Innovation und hochwertige Produktion. Die wichtigsten Bedingungen dafür sind gut ausgebildete Menschen, eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur und moderne Dienstleistungen. Für die Zukunft vorsorgen bedeutet deshalb: mehr investieren in hochwertige Bildung und Erziehungseinrichtungen, in Wissenschaft und Forschung für zukunftsfähige Technologien und Produkte, die Arbeitsplätze schaffen. Wir brauchen Investitionen, die die öffentliche Daseinsvorsorge gewährleisten und einen sozial-ökologischen Umbau voranbringen. Deswegen ist ein umfangreiches, längerfristig angelegtes Zukunftsinvestitionsprogramm notwendig. So können wir durch politische Gestaltung Defizite des Marktes ausgleichen und den Strukturwandel zur Informations- und Wissensgesellschaft   Jedem Schulabgänger, jeder Schulabgängerin einen Ausbildungsplatz. Betriebe, die nicht ausbilden, obwohl sie es könnten, sollen zahlen…“   Bundestagswahl: Aufruf der katholischen Jugendsozialarbeit und Untersuchung der Parteiprogramme zum Thema Jugendsozialarbeit Pater Franz-Ulrich Otto SDB, 1. Vorsitzender der BAG Katholische Jugendsozialarbeit hat in einem Brief an die Träger und Einrichtungen der KJS appelliert, die Zeit des Wahlkampfes zu nutzen, um die Situation der Jugendsozialarbeit in den Blick der Politik zu rücken: “ …die Bundestagswahl steht vor der Tür. Es geht um politische Entscheidungen, welche die zukünftige Situation benachteiligter Jugendlicher, für die wir Anwälte sind, beeinflussen werden. Sie erleben vor Ort am deutlichsten die Einschnitte durch verschiedenste Sparmaßnahmen in fast allen Bereichen, ganz besonders durch das so genannte „Hartz-IV-Gesetz“: Jugendliche werden oft in 1-Euro-Jobs vermittelt, anstatt in qualifizierende Maßnahmen. Qualifizierende Maßnahmen werden immer weniger angeboten und oft nur noch zu Dumping-Preisen vergeben, wodurch eine wirkliche Qualifizierung kaum mehr gewährleistet werden kann. Kompetente, regional verortete Träger müssen deshalb schließen. Die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen steigt. Die Gelder für Jugendsozialarbeit werden auf allen Ebenen gekürzt, wenn nicht gar ganz gestrichen. Die Liste kann um viele Punkte verlängert werden. Es ist mir ein besonderes Anliegen, Sie heute zu ermutigen, die gewiss recht kurze Zeit des Wahlkampfes zu nutzen, um vor Ort mit Ihren jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten ins Gespräch zu kommen und sie auf die Situation benachteiligter Jugendlicher hinzuweisen. Jetzt ist die Chance recht gut, z.B. im Rahmen einer Einladung in Ihre Einrichtung Ihre Positionen und Anliegen an die Frau oder den Mann zu bringen und dabei mit der Presse auch auf Ihre Situation und Ihre Forderungen öffentlich aufmerksam zu machen. Denn gerade in der Wahlkampfzeit ist die Aufmerksamkeit der Politik doch etwas größer als sonst und bietet deshalb eine gute Möglichkeit, die Interessen, Probleme und Nöte benachteiligter Jugendlicher an die Politik und die Öffentlichkeit heranzutragen. Gerade wir als katholische Einrichtungen setzen uns dafür ein, dass Jugendliche, die aufgrund schwieriger, (un-)sozialer Verhältnisse im Elternhaus und der Gesellschaft benachteiligt sind, eine Chance bekommen, das Leben in die eigene Hand zu nehmen und erwachsen zu werden. Aus unserem christlichen Menschenbild heraus setzen wir uns dafür ein, dass antriebsschwachen, leistungsbeeinträchtigten jungen Menschen besondere Unterstützung zuteil wird, um Motivation aufzubauen und zielstrebig etwas anpacken zu können. Darüber herrscht in unserer Gesellschaft jedoch leider kein Konsens mehr. Und deshalb denke ich, dass es gerade jetzt wichtig ist, hierauf aufmerksam zu machen, unsere wichtige Arbeit einmal mehr darzustellen und die Kandidatinnen und Kandidaten für die Schwierigkeiten und Nöte benachteiligter junger Menschen zu sensibilisieren. Viele von Ihnen erinnern sich noch an den sehr erfolgreichen Aktionstag „Jugend braucht Arbeit“. In diesem Sinne könnten Sie nun, vor der Wahl, Ihren Kandidaten z.B. anbieten:   Einen „Qualifikationsbaustein Jugendsozialarbeit/Benachteiligtenförderung“ für Ihre Bundestagsarbeit zu erwerben, evtl. mit Zertifikat durch einen „Schnellkurs“ in Ihrer Einrichtung mit Rundgang und gezielten Informationen und Forderungen. Sie können aber auch einfach Ihre KandidatInnen in Ihre Einrichtung einladen, incl. Foto für die Presse und dabei über die Situation in der Benachteiligtenförderung berichten. Je nach Situation bietet sich dabei gegebenenfalls auch eine Kooperation mit anderen Trägern vor Ort an, um z.B. im Rahmen einer gemeinsamen Podiumsdiskussion mit den KandidatInnen auf die immer schlimmer werdende Situation für benachteiligte Jugendliche aufmerksam zu machen. Gerade jetzt, in einer Zeit, in der mit den verschiedensten scheinbar eingängigen Schlagworten sozialer Kahlschlag kaschiert wird, sollte es unsere Aufgabe sein, dies zu entlarven und auf die Nöte und Ungerechtigkeiten hinzuweisen. Da es in besonderem Maße um die Sensibilisierung der politisch Verantwortlichen wie auch der gesamten Gesellschaft geht, haben Sie vor Ort mit Ihren ganz konkreten Einrichtungen und den damit verbundenen Sorgen und Nöten eine gute Möglichkeit, hier einen wichtigen Beitrag zu leisten. Gerade deshalb möchte ich Sie heute und jetzt ermutigen, die Chance – auch wenn sie noch so klein erscheinen mag – zu nutzen, um die Politik und die Öffentlichkeit auf die immer schlechter werdende Lage für benachteiligte Jugendliche hinzuweisen. Das heute nicht investierte Geld in die Jugend wird uns in der Zukunft ein Vielfaches an Folgekosten bescheren. Sollten Sie Informationen oder Unterstützung für mögliche Aktionen benötigen, können Sie sich gerne an unsere Geschäftsstelle in Düsseldorf wenden. Im Rahmen unserer Möglichkeiten sind wir gerne bereit, Sie zu unterstützen….“

http://kampagne.spd.de/040705_Wahlmanifest.pdf

Quelle: Übersicht über die Wahlprogramme der Parteien: http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/seiten/26_politik_wahl2005.htm

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