Perspektiven für schwer Vermittelbare am Arbeitsmarkt gestalten – Ein Vorschlag der bag arbeit e.V.

RIS – REGIONALES INTEGRATIONS-SYSTEM Perspektiven für schwer Vermittelbare am Arbeitsmarkt gestalten – Ein Vorschlag der bag arbeit e.V. Auszüge aus dem Papier: “ Die Bundesagentur für Arbeit spricht seit einiger Zeit von der Notwendigkeit der Etablierung eines dritten Arbeitsmarktes. Dieser sei, … , notwendig, da es einen Personenkreis von rund 600.000 Menschen gäbe, die seit mehr als sechs Jahren nicht mehr bzw. noch nie gearbeitet hätten und deshalb nicht mehr in den Arbeitsmarkt integrierbar seien. Wir plädieren in diesem Sinne knapp zwei Jahre nach Implementierung des SGB II für eine effektive und auf klare Ziele hin orientierte Nutzung der Instrumente des SGB II gemäß den individuellen Potentialen und der individuellen Förderbedarfe des Einzelnen. Dabei kann sehr wohl für eine ganze Reihe von Menschen eine sehr langfristige Beschäftigung im Rahmen sozialer Arbeit die angemessene Perspektive darstellen. … Über drei Millionen Menschen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, brauchen Unterstützung in unterschiedlichster Form, mit unterschiedlichen Perspektiven und von unterschiedlicher Dauer, um ihre Integration in den Arbeitsmarkt überhaupt zu ermöglichen. … Die gegenwärtige Debatte zur Gründung eines dritten Arbeitsmarkts geht zwar in die richtige Richtung – einer kritischen Auseinandersetzung mit der Realität des Arbeitmarktes. Er darf aber keine Zielgruppe als „nicht vermittlungsfähig“ ausgrenzen und sollte keine Sonderstrukturen ins Leben rufen, sondern die bereits vorhandenen Integrationsinstrumente des SGB II differenziert und als Bestandteil einer individualisierten und nicht institutionalisierten Integrationsleiter längerfristig nutzen. Das SGB II kann Integration organisieren, es muss nur in seiner Tiefe umgesetzt werden und die dafür vorgesehenen Mittel ausgeschöpft werden. Der Arbeitsmarkt der Zukunft wird für relativ niedrig qualifizierte Menschen voraussichtlich ein prekärer Arbeitsmarkt mit immer wiederkehrenden Zeiten der Beschäftigung und Nicht-Beschäftigung bleiben. Es geht also auch darum, dem Einzelnen diese Perspektive zu vermitteln und vor diesem Hintergrund für sie/ihn konstruktive Integrationswege aufzubauen. … Schwer vermittelbare Betreuungskunden und öffentlich geförderte Beschäftigung In der augenblicklichen wirtschaftlichen Situation sollte Konsens darüber bestehen, dass diese Gruppe aus unterschiedlichen Gründen auf absehbare Zeit … nur schwer vermittelbar sein wird, obschon sie als erwerbsfähig einzustufen ist. Die Gründe dafür sind neben einer langen oder sehr langen Arbeitslosigkeit u. a.: • niedrige oder fehlende Qualifikation und/oder fehlender Schulabschluss • nicht mehr gebrauchte oder nicht anerkannte Qualifikation • wiederholte Arbeitslosigkeit • Migrationshintergrund • fehlende Arbeitserfahrung • persönliche Schwierigkeiten und soziale Probleme • die Aufnahmefähigkeit des regionalen Arbeitsmarkts. Aufgabe öffentlich geförderter Beschäftigung ist es: • eine gesellschaftliche und Arbeitsmarktintegration in und durch Arbeit zu ermöglichen • Qualifizierung mit, in und durch den Arbeitsprozess zu organisieren • die Beschäftigungsfähigkeit des Einzelnen zu analysieren, zu erhalten und weiter zu entwickeln • Personalentwicklung mit Langzeitarbeitslosen für die Bedarfe der Wirtschaft durchzuführen • das Profiling & Fallmanagementangebot der ARGEn und optierenden Kommunen zu unterstützen und fachlich zu ergänzen • Angebote und Leistungen in Bereichen bereitzustellen, die öffentlich sonst nicht finanziert werden können. Sinnstiftende öffentlich geförderte Beschäftigung ist u.a. • Arbeit abgestimmt auf die Person – Heranführung an deren Arbeitsmarkt • Abbau von Arbeitsmarktdefiziten • Persönliche Stabilisierung • Strukturwirksamkeit im Gemeinwesen • Möglichkeit der Verknüpfung und Vernetzung mit anderen Akteuren des Arbeitsmarkts • Nachhaltigkeit des Projektes „Dazu habe ich auch einen Beitrag geleistet.“ • Wertschöpfende Maßnahmen Beschäftigungsfähigkeit wird nur dann gefördert, wenn der Beschäftigte einen Sinn in seinem Einsatz sieht und wenn die Art der Beschäftigung und Qualifizierung tatsächlich auf die Bedarfe des Marktes und unserer Gesellschaft gerichtet ist. Perspektiven statt Institutionen aufbauen – kein dritter Arbeitsmarkt, sondern die zielgerichtete Nutzung von Instrumenten Für schwer vermittelbare Betreuungskunden ist es in dem gegenwärtig üblicherweise kurzen Maßnahmezeitfenster … nur sehr schwer möglich, eine Beschäftigungsfähigkeit wieder zu erlangen …. Mit einem längerfristigen Verbleib im SGB II mit längeren Phasen der Nicht-Aktivierung droht für sie … die komplette Entfremdung vom Arbeitsmarkt, … Für diese Zielgruppe müssen mittel- und langfristige Integrationswege aufgebaut werden, die sinnvoll und sinnbringend in die Regionen einbezogen werden können, die Personen qualifizierend aktiv halten und ihnen Mittel in die Hand geben, ihren Lebensunterhalt selbst zu gestalten und Altersarmut zu verhindern. Statt eines institutionalisierten dritten Arbeitsmarkts sollten regionale Integrationssysteme (RIS) aufgebaut werden. Ziel dieser Systeme ist, für die genannte Zielgruppe alternative Integrationswege zu eruieren, zu organisieren und den betroffenen Personen zu unterbreiten – gesteuert durch die ARGE oder optierende Kommune, unterstützt durch Träger, die private Wirtschaft, Kammern und Verbände. Die Integrationswege sind im Rahmen von individualisierten Integrationsleitern als Bestandteil eines regionalen Integrationskonzeptes zu planen. Während des Erst-Angebotes „Arbeit“ (durchaus als Arbeitsgelegenheit denkbar) planen und entscheiden die Fallmanager aus der ARGE oder optierenden Kommune gemeinsam mit dem/den beauftragten Träger(n) die individuelle Integrationsleiter des Arbeitslosen, definieren ein persönliches Integrationsziel für den Teilnehmer und entscheiden über Art und Umfang des Einsatzes der unterschiedlichen Eingliederungsinstrumente. In diesem Rahmen kann zum Beispiel ein Integrationsbudget für den Einzelnen vereinbart werden, das sich über längere Abschnitte und Integrationsphasen erstreckt. Nach der Erst-Angebotsphase kann analog der entwickelten Integrationsleiter der 1 € Job in andere Eingliederungsinstrumente aus dem kompletten Paket des SGB II bzw. des SGB III umgewandelt werden (z.B. Entgelt, Arbeitnehmerverleih, ABM, Fortbildung, Erstausbildung etc pp). Einsatzbereich und Dauer der Zuweisung hängen immer von der individuellen Integrationsleiter ab. Die öffentlich geförderte Beschäftigung übernimmt hierbei eine neue Rolle – sie wird für einzelne Personen zu einem Ort der immer wiederkehrenden Beschäftigung aber idealerweise niemals zum einzigen Beschäftigungsort. Wo immer möglich soll die Vermittlung in Beschäftigung in die allgemeine Wirtschaft Vorrang haben, auch die Vermittlung in kurzzeitige Beschäftigungsverhältnisse (Ausnahmen sollen hier nur bei Jugendlichen ohne Berufsausbildung gemacht werden). Denn unmittelbar nach einem erneuten Jobverlust oder Vertragsende sollte der Einzelnen sofort zur öffentlichen geförderten Beschäftigung (RIS) zurückkehren können. Dies ist zwingend notwendig, um die neu erreichte Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten, deren Weiterentwicklung zu ermöglichen, die Beschäftigungschancen des Einzelnen zu verbessern und um die Nachhaltigkeit der Investition abzusichern. Für manche wird der Integrationspfad in eine dauerhafte soziale Beschäftigung münden, die sich zwangsläufig aus den Vermittlungsbemühungen ergibt, aber nicht als Beschäftigungsziel feststeht. Regionale Integrationssysteme werden ebenfalls Teil einer integrierten Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik einer Region. Steht eine neue Ansiedlung für die Wirtschaftsförderung an, können künftige ArbeitnehmerInnen aus dem Pool der RIS-Teilnehmer maßgeschneidert für die Bedarfe des Unternehmens qualifiziert werden. Brauchen bereits ansässige Unternehmen neue Kräfte oder wollen diese expandieren, können sie ebenfalls direkt mit dem RIS zusammenarbeiten. Ein solches System wird allerdings nur funktionieren, wenn ein regionaler Konsens geschaffen wird, der die Arbeitsfelder der TeilnehmerInnen in einen sinnvollen Zusammenhang zu den Qualifikationsbedarfen der Unternehmen stellt. … Marktersatzquote und Finanzierung Eine Marktersatzquote wird vor Ort im regionalen Konsens zwischen der ARGE oder optierenden Kommune und der Wirtschaft festgelegt. Diese Quote regelt die Anzahl von Beschäftigten, denen im Rahmen eines regionalen Integrationssystems Arbeitsangebote gemacht werden können. Innerhalb dieser Quote kann dann durch die Beteiligten frei über Einsatzorte entschieden werden. Die regionale Wirtschaft soll auch nach der Festlegung ausdrücklich ermuntert werden, das RIS weiterhin zu unterstützen. Die Integrationsarbeit des Systems refinanziert sich danach primär über drei Hauptbausteine: • Eingliederungsinstrumente nach dem SGB II • Erlöse durch marktnahes Handeln • Sponsoring im Rahmen von Corporate Social Responsibility Keine gesetzlichen Veränderungen Um eine solche Vorstellung flächendeckend einzuführen, sind keine gesetzlichen Änderungen notwendig. Das regionale Integrationssystem konsolidiert alle bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten und verzahnt sie, um ihre Effizienz und Effektivität zu steigern. … “ Das Papier der bag arbeit e.V. in Gänze erhalten Sie unter der Quellenangabe.

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Quelle: http://www.bagarbeit.de/site/data/RIS.pdf

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