Sicherung der Lernergebnisse in Maßnahmen der Jugendsozialarbeit lässt zu wünschen übrig

FÖRDER- UND QUALIFIZIERUNGSPROZESSE OHNE LERNERFOLGSKONTROLLE Die Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit hat ein Projekt an der Sozialwissenschaftlichen Forschungsstelle des Meinwerk-Instituts (SoWiFo) gefördert „Kompetenzerwerb am Lernort Jugendsozialarbeit“. Die Erhebungen sind abgeschlossen. Im Rahmen einer Abschlusstagung am 16. und 17. Februar werden die Ergebnisse diskutiert werden. Desweiteren werden Sie in zwei Publikationen des IN VIA Verlags eingehen. Wichtigste Erkenntnisse stellt der verantwortliche Projektmitarbeiter – Dr. Rüdiger Preißer – im nachfolgenden Beitrag zusammen. SICHERUNG DER LERNERGEBNISSE IN MAßNAHMEN DER JUGENDSOZIALARBEIT LÄSST ZU WÜNSCHEN ÜBRIG “ Die Angebote der Benachteiligtenförderung in der Jugendsozialarbeit sind inzwischen zu einem festen Bestandteil in der deutschen Bildungs- und Beschäftigungspolitik geworden. Ihre gemeinsame Förderphilosophie besteht unter anderem in dem Anspruch, eine an den Voraussetzungen und vorhandenen Kompetenzen der jungen Menschen ansetzende Qualifizierung („zielgruppenorientierte Förderung“) zu betreiben, die „die gesamte Lebenswelt und die Persönlichkeit in den Mittelpunkt des Lernprozesses“ stellt („ganzheitliche und kompetenzorientierte Herangehensweise“). Damit rückt der Kompetenzbegriff – ähnlich wie auch in anderen Bildungsbereichen (zunächst in der Berufsbildung, seit PISA auch im Schulbereich und mit der Einführung der gestuften Studiengänge ansatzweise schließlich auch im Hochschulbereich) – in das Zentrum der Jugendsozialarbeit. Insbesondere im Feld der Jugendberufshilfe kommen in jüngster Zeit Verfahren zur Kompetenzfeststellung der Jugendlichen eine zentrale Rolle für die Qualifizierungsplanung in den jeweiligen Maßnahmen zu. Vor diesem Hintergrund wurde im Rahmen des vom BMFSFJ geförderten und von der Sozialwissenschaftlichen Forschungsstelle des Meinwerk-Instituts durchgeführten Projekts „Feststellung von Kompetenzen benachteiligter Jugendlicher in Maßnahmen der Jugendsozialarbeit“ untersucht, ob und in welcher Weise die Kompetenzen von benachteiligten Jugendlichen in Maßnahmen der Jugendsozialarbeit erfasst werden, um sie einer öffentlichen Anerkennung zugänglich zu machen. BEFUNDE Zunächst muss einschränkend darauf hingewiesen werden, dass es aufgrund des „Maßnahmedschungels“ im Bereich der Jugendsozialarbeit nahezu unmöglich ist, einen systematischen Überblick über alle Konzepte und Maßnahmen der in den jeweiligen Bundesländern existierenden Angebote der Jugendhilfe zu erhalten, weshalb hier der Fokus auf den Bereich der Jugendberufshilfe gerichtet werden soll, der sich aufgrund der Förderstruktur noch am übersichtlichsten gestaltet. Noch weniger aussichtsreich ist es, eine umfassende Übersicht über die aktuell eingesetzten Verfahren und Instrumente der Kompetenzfeststellung in den Maßnahmen der Jugendsozialarbeit zu geben, die inzwischen sogar als ein „Dschungel der Testverfahren“ charakterisiert werden. Vor diesem Hintergrund konnten erstaunlicherweise, abgesehen von zwei Projekten, keinerlei Maßnahmen gefunden werden, in denen eine Ergebnissicherung der in ihnen erworbenen Kompetenzen vorgenommen wurde. Ihr Erfolgskriterium bezieht sich demnach ausschließlich auf die Vermittlung der Jugendlichen in eine Berufsausbildung oder in Arbeit. Vor diesem Hintergrund scheinen nur Übergangsquoten und Abbruchsquoten von Interesse zu sein, systematische Informationen über die Entwicklung der Kompetenzen der Jugendlichen werden demgegenüber nicht erhoben. Dies ist umso unverständlicher, als es sich bei den Maßnahmen dem eigenen Anspruch zufolge immer um Förder- und Qualifizierungsprozesse handelt. Deren Bewertung ist ohne eine Form von Lernerfolgskontrolle bei den Teilnehmenden durch Messung ihres Kompetenzzuwachses gar nicht möglich, und es dürfte wohl außerhalb der Jugendsozialarbeit keinen Bildungsbereich ohne eine solche pädagogische Ergebnissicherung geben. Gleichzeitig muss man aber konstatieren, dass es wohl auch keinen Bildungsbereich außerhalb der Jugendsozialarbeit gibt, in dem die Kompetenzen der Teilnehmenden derart massiv zu Beginn der jeweiligen Maßnahme festgestellt werden. Auf dem Gebiet der Jugendberufshilfe wurde „die Erstellung eines Stärken-Schwächen-Profils“ auf der Grundlage einer „Eignungsanalyse“ seit der Einführung des Neuen Fachkonzepts für die BvB-Maßnahmen der BA im Jahr 2004 sogar zur Pflicht. Das wäre so, als ob sich die Kinder beim erstmaligen Schuleintritt systematischen Eignungstests unterziehen müssten, danach aber während ihrer gesamten Schulzeit die Schule gänzlich auf Leistungsüberprüfungen verzichtet. Die – häufig tautologischen – Begriffskompositionen wie Potenzial-Assessment, Profil-Assessment, Entwicklungs-AC, Potenzial-Assessment-Center, Process-Center-Kompetenzentwicklung, Kompetenz- und Potenzialfeststellung, Potenzialanalyse usw. gehören inzwischen zum Standardangebot jedes Trägers im Bereich der Berufsorientierung. Sie dienen, so die Begründungen, der „zielgerichteten Förderung“ und „passgenauen Ausrichtung“ der jeweiligen Maßnahme an den Kompetenzen der Jugendlichen. Inwieweit dies tatsächlich auch eingelöst wird, bleibt solange im Dunkeln, als es dazu keine Evaluationsstudien gibt. Allerdings sind Zweifel angebracht, wenn man sich die eingesetzten Methoden und Verfahren der Kompetenzfeststellung anschaut. Die Verfahren sind in der Regel nicht öffentlich zugänglich, wurden meistens trägerintern entwickelt oder bilden mehr oder weniger eigenwillige Adaptionen von in Modellprojekten entwickelten Verfahren. Sie unterscheiden sich zum Teil erheblich hinsichtlich ihrer theoretischen Grundlagen, Voraussetzungen, Ansätze, Methoden und Ziele. Häufig existiert kein einheitlicher und kohärenter Begriff von Kompetenz auf der Grundlage eines theoretisch begründeten Kompetenzmodells, sondern es werden Stärken, Ressourcen, Eignung oder Potenziale gleichgesetzt mit Kompetenz. Sehr häufig werden relativ beliebig einzelne „Kompetenz“-Merkmale gemessen und zur Aussage über ganze Kompetenzbereiche verallgemeinert, die sich an angenommenen Merkmalen berufspezifischer Anforderungen oder aber an der eigenen Förderplanlogik orientieren. Demgegenüber werden lebensweltnähere personale Kompetenzmerkmale, die eine genauere Auskunft über die Selbstorganisationsdispositionen der Jugendlichen geben könnten, strukturell eher vernachlässigt. Wenn sie sich auf Selbsteinschätzungen der Jugendlichen beschränken, die durch Fragebogenbatterien erhoben werden, muss ihre Validität als unbefriedigend angesehen werden, weil sie durch keine fremdbeobachteten Daten ergänzt werden. Sie werden allerdings häufig ergänzt durch eine Vielzahl von Einzel- oder Gruppenübungen und –spielen („Tasks“) wie Der schnelle Ball, Kartenhaus, Die Nacht in der Wüste, Pizzadienst, Eierfall, Papierflieger, Holzturm, Nasa-Übung usw., die mit Hilfe von Beobachtungsbögen ausgewertet werden. Schließlich bewegen sich die Erhebungsverfahren häufig auf einem niedrigen methodischen Niveau. Schließlich fehlt es häufig am theoretischen Know How, wie die unterschiedlichen Verfahren und Tests ausgewertet werden können. Dies bezieht sich beispielsweise darauf, wie die differenzierten Ergebnisse über die einzelnen Kompetenzbereiche eines Jugendlichen am Ende zu einem „Kompetenzprofil“ integriert werden können, das auch nur annäherungsweise den Anspruch der Ganzheitlichkeit erfüllt. Oder aber dieses Kompetenzprofil wird so allgemein formuliert, dass es geradezu banal ist und den erheblichen Einsatz an Ressourcen, der mit der Kompetenzfeststellung verbunden ist, in keiner Hinsicht rechtfertigt. Qualitätsmängel bei der Implementierung betreffen aber auch den Transfer der Ergebnisse der aufwändigen Verfahren der Kompetenzfeststellung in einerseits praktikable andererseits aber auch – dem Anspruch zufolge – „individualisierte“ Empfehlungen zur weiteren Förderung der Jugendlichen. Deshalb stellt sich die Frage, ob die Folgerungen, die aus den Verfahren zur Kompetenzfeststellung für die Förder- und Qualifizierungsplanung gezogen werden, mit den inhärenten Zielsetzungen der Verfahren übereinstimmen. Im Gegensatz zu solchen „Eigenentwicklungen“ erfüllen elaboriertere Verfahren wie das hamet 2 (BBW Waiblingen), Dia-Train (INBAS), START (IMBSE), Profil Assessment Center (CJD), Potential Assessment Center (AWO), taste for girls (Life e.V.) oder der Materialkoffer (GFBM), deren Entwicklung häufig durch finanzielle Förderung im Rahmen von Modellprogrammen entwickelt wurden, unverzichtbare Qualitätsmerkmale, die sich auf die pädagogischen Prinzipien (Subjektorientierung, Ganzheitlichkeit, Lebensweltbezug, Transparenzprinzip, Individualisierung, Partizipation), die professionelle Umsetzung (Personalschlüssel, Schulung des Personals, Prozessbegleitung, Feedback, Qualitätssicherung, Evaluation) und die Verfahrensgüte (Verfahrenstreue, Verfahrensvielfalt, Kombination von Lebens- und Arbeitsweltbezug, Ziel- und Prozessorientierung, Kriteriengeleitete Beobachtung, Beobachtervielfalt, Handlungsorientierung, Anforderungsnähe) beziehen. Allerdings sind sie in theoretischer und methodischer Hinsicht so voraussetzungsreich, dass sie mit einem hohen Zeit- und Personalaufwand verbunden und folglich sehr kostenintensiv sind. Beispielsweise umfasst die Vollversion von Dia-Train sieben verschiedene Verfahren mit mehr als dreißig Einzelübungen und Aufträgen und dauert insgesamt zehn Werktage, ist aber nur für acht Jugendliche konzipiert. AUSBLICK Angesichts der hier nur in der gebotenen Kürze skizzierten Situation muss gefragt werden, ob der erhebliche Aufwand gerechtfertigt ist, der mit dem Einsatz der Kompetenzfeststellung verbunden ist. Dass das Verhältnis von Aufwand und Ertrag bei der Kompetenzfeststellung auch in der Praxis umstritten ist und immer mehr ungelöste Fragen und Folgeprobleme aufwirft, zeigt in jüngster Zeit auch die Evaluation des BQF-Programms „Kompetenzen fördern – Berufliche Qualifizierung für Zielgruppen mit besonderem Förderbedarf“. In seinem Rahmen wurden 47 Projekte gefördert, die sich schwerpunktmäßig mit Kompetenzfeststellung befasst hatten, entweder indem sie bereits vorhandene Verfahren an die Zielgruppen und jeweiligen institutionellen Kontexte anpassten. Das Ergebnis der Evaluation erbrachte, dass in ihnen eine große Uneinheitlichkeit vorherrschte, was die Richtung der Weiterentwicklungen der Kompetenzfeststellung angeht und sie dabei inhaltlich sogar häufig genau in entgegengesetzte Richtungen arbeiteten. Zum Beispiel arbeiteten mehrere Vorhaben daran, die Dokumentation der Kompetenzfeststellungen stärker zu standardisieren und zu formalisieren, andere gerade umgekehrt an der Entwicklung komplexerer, ausführlicherer schriftlicher Gutachten. In manchen Projekten wurden Versuche zur Erhöhung der Validität der Verfahren der Kompetenzfeststellung durch professionalisierte Assessments unternommen, während wiederum andere auf eine Intensivierung des Dialogs zwischen Betreuenden und Jugendlichen setzten. Wiederum andere Projekte zielten im Gegenteil darauf, die Anwendung von Kompetenzfeststellungen etwa durch PC-gestützte Verfahren zu erleichtern, um die Anforderungen an die personellen Ressourcen weiter zu reduzieren. An diesen wenigen Beispielen kann man bereits deutlich erkennen, wie problematisch das Feld der Kompetenzfeststellung in der Praxis ist und mit welchen Schwierigkeiten eine für alle Seiten befriedigende Durchführung verbunden ist. Angesichts der sich in ihnen abzeichnenden Spannungen zwischen Aufwand und Ertrag von Kompetenzfeststellung sollte noch einmal grundsätzlich überlegt werden, welche Ziele mit dem Einsatz von Verfahren der Kompetenzfeststellung in Maßnahmen der Jugendsozialarbeit verbunden werden. Standardisierte Tests, aber auch handlungsorientierte Verfahren können nie mehr als die Voraussetzungen der Jugendlichen für vorher definierte Anforderungen überprüfen, haben also strukturell grundsätzlich einen klassifikatorischen, wenn nicht sogar selektiven Charakter. Ihr Vorteil besteht allerdings, bei richtiger Anwendung, in ihrer hohen Validität sowie in ihrer Effizienz. Allerdings verbleiben die Teilnehmenden immer in einer grundsätzlichen Abhängigkeit vom Beratungspersonal, den Experten, die ihnen die Ergebnisse vermitteln und die Handlungskonsequenzen aus den Ergebnissen ableiten. Die Jugendlichen bleiben in gewisser Weise in einer Objektrolle, sie produzieren Daten über sich selbst und empfangen die Handlungsempfehlungen. Aus diesem Grund kann der Einsatz solcher „summativer Verfahren“ überhaupt nur am Ende von Qualifizierungsmaßnahmen gerechtfertigt sein, an ihrem Anfang und zu ihrer Begründung sind sie ungeeignet. Wenn das Ziel der Jugendsozialarbeit jedoch darin besteht, die Fähigkeiten, die Bereitschaft und das Durchhaltevermögen – also die kognitiven, motivationalen und volitionalen Kompetenzen – der Jugendlichen für eine eigenverantwortliche Ausbildungsplatz- oder Berufsfindung zu stärken, müssen dialogbasierte und reflexive Methoden – mithin „formative Verfahren“ ausgewählt werden. Sie müssen Formen von Selbstbeschreibung, Selbstevaluation und Selbstreflexion miteinander kombinieren und in Sozialformen eingebettet sein, die notwendigerweise Freiwilligkeit, Kommunikationsintensität und Partizipation einschließen. Ihr Vorteil mag weniger in einer „validen“ Feststellung der Kompetenzen liegen, als in der Stärkung des Selbstwertgefühls und der Selbstwirksamkeit der Jugendlichen als allerdings unabdingbare Voraussetzungen für eigenverantwortliches Handeln. “ Dr. Rüdiger Preißer Sozialwissenschaftliche Forschungsstelle (SoWiFo) im Meinwerk-Institut Die beiden Publikationen zu der Thematik werden Ende Februar/Anfang März auf den Markt kommen: – Marx, Birgit/Preißer, Rüdiger (Hg.) (2008), Die Quadratur des Kreises. Feststellung von Kompetenzen benachteiligter Jugendlicher in der Diskussion, Paderborn/Freiburg: IN VIA Verlag  – Marx, Birgit/Preißer, Rüdiger/Hoffbauer, Christian (2008), Kompetenzen von benachteiligten Jugendlichen feststellen und fördern. Forschungsergebnisse und Handreichung für die sozialpädagogische Praxis, Paderborn/Freiburg: IN VIA Verlag Die Abschlusstagung des Forschungsprojekts findet am 16. und 17. Februar 2009 im Meinwerk-Institut Paderborn mit folgendem Programm statt: “ „Kompetenzfeststellung in der Jugendsozialarbeit – Chancen und Risiken durch den Deutschen Qualifikationsrahmen“ * Montag, 16. Februar 2009 13.00 Uhr Stehkaffee 13.30 – 13.45 Uhr Begrüßung / Einführung in die Abschlusstagung (Dr. Birgit Marx) 13.45 – 15.00 Uhr Kompetenzfeststellung im Neuen Fachkonzept der Bundesagentur für Arbeit (Roswitha Alich-Meyer, Regionaldirektion der BA NRW) 15-00 – 15.45 Uhr Kompetenzfeststellungsverfahren für junge MigrantInnen (Günther Kühling, Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen e.V., Berlin) … 16.15 – 17.00 Uhr Verfahren der Kompetenzfeststellung in Modellprogrammen (EQJ, BQF) (Dr. Thomas Gericke, GIB Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung, Berlin) 17.00 – 17.45 Uhr Kompetenzfeststellung in der schulischen Berufsorientierung in NRW (Wolfgang Koch, Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, Düsseldorf) 17.45 – 18.30 Uhr Anforderungen an Verfahren der Kompetenzfeststellung in der Jugendsozialarbeit (Petra Lippegaus, INBAS NRW, Delbrück) … * Dienstag, 17. Februar 2009 09.30 – 10.15 Uhr Forderungen an eine ganzheitlich unterstützende Jugendsozialarbeit aus sozialpädagogischer Sicht (Andreas Polutta, Universität Bielefeld) 10.15 – 11.00 Uhr Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt: Kompetenzfeststellung in der Jugendsozialarbeit (Dr. Rüdiger Preißer) … 11.30 – 12.15 Uhr Kompetenzfeststellung in der Jugendsozialarbeit–Chancen und Risiken durch den DQR (Norbert Hocke, Leiter des Vorstandsbereichs Jugendhilfe und Sozialarbeit, GEW) 12.15 – 12.30 Uhr Ergebnissicherung (Dr. Birgit Marx) … “ Bitte nehmen Sie auch den anhängenden Ausschreibungsflyer zur Kenntnis. Für die Programmangaben berücksichtigen Sie oben stehenden Text, da sich nach Fertigstellung des Flyers Änderungen ergeben haben.

http://www.meinwerk.de/

Quelle: Sozialwissenschaftliche Forschungsstelle (SoWiFo) im Meinwerk-Institut (Dr. Rüdiger Preißer)

Dokumente: Abschlusstagung_Kompetenzfeststellung_2.pdf

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