KOMPETENZENTWICKLUNG DARF NICHT ALLEIN AUF BESCHÄFTIGUNGSFÄHIGKEIT AUSGERICHTET SEIN „Der Vorstand der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe (AGJ) hat auf seiner Sitzung am 2./3. Dezember 2009 das Positionspapier „Übergänge in Ausbildung und Arbeit‘ beschlossen. Ausgehend von der Feststellung, dass die aktuelle Situation für junge Menschen auf dem Ausbildungsmarkt weiterhin angespannt ist, wird in dem Positionspapier gefordert, hinlänglich bekannte Defizite im Übergangssystem, wie z. B. das Fehlen eines kohärenten Fördersystems, auszuräumen. Darüber hinaus werden Ansätze für eine Optimierung des Übergangssystems vorgeschlagen. Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe plädiert dafür, auch in Zukunft einen Schwerpunkt der Arbeitsmarktpolitik bei der Förderung junger Menschen und dabei verstärkt auch auf besonderen Unterstützungsbedarf sozial benachteiligter / individuell beeinträchtigter junger Menschen zu setzen. Für die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit müssen ganzheitliche wirkungsvolle Konzepte entwickelt werden und in regionalen Netzwerken, in denen die Akteure des Bildungs-, Arbeitsmarkt- und Kinder- und Jugendhilfesystems miteinander verbunden sind, umgesetzt werden. Jugendliche und junge Erwachsene sollen darin ein durchgängiges Beratungs- und Begleitangebot erhalten, das an ihren Berufs- und Lebenswünschen ansetzt und sie bei den Übergängen der Systeme und den Wechselfällen im Verlauf ihrer beruflichen Qualifizierung und ihres beruflichen Einstiegs unterstützt. Aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe sollte die Zielsetzung des Übergangssystems nicht allein in der Beschäftigungsfähigkeit liegen, sondern, im Sinne einer umfassenden Kompetenzentwicklung für Jugendliche, nachhaltig Selbstbildung und Persönlichkeitsentwicklung begünstigen. Identitäts- und persönlichkeitsbildende Aspekte, in der Lage zu sein, sein eigenes Leben aktiv zu gestalten, sind ebenso notwendig wie standardisiert erworbenes Fachwissen und Fertigkeiten. Die Verknüpfung von Alltagserfahrungen bzw. deren Umsetzung in einen Lebensweltbezug mit curricularem Wissen sind für den späteren beruflichen Alltag unentbehrlich. Dafür bedarf es in Ausbildungszusammenhängen entsprechender Zeiträume und fachlich qualifizierten Personals, vor allem aber eines erweiterten Berufsbildungsverständnisses, in dem nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit, sondern vielmehr der Übergang in ein gelingendes Erwerbs- und Erwachsenenleben im Mittelpunkt stehen. Die Kinder- und Jugendhilfe hat einen umfassenden Auftrag, junge Menschen in ihrer individuellen, sozialen und auch beruflichen Entwicklung zu fördern und könne deshalb, aus Sicht der AGJ, als kommunale Steuerungs- und Koordinierungsinstanz für die systemübergreifende Kooperation zwischen dem SGB II, III und VIII implementiert werden. “ Das Positionspapier ‚Übergänge in Ausbildung und Arbeit‘ finden Sie im Anhang oder auf den Internetseiten der AGJ.
http://www.agj.de
http://www.agj.de/pdf/5/Uebergaenge_Ausbildung_Arbeit.pdf
Quelle: AGJ
Dokumente: Uebergaenge_Ausbildung_Arbeit.pdf