Tag: 14. Dezember 2009

Bewertung der SGB II-Umsetzung aus gleichstellungspolitischer Sicht

Bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zur neuen ‚Grundsicherung für Arbeitsuchende‘ (SGB II) wurde auch die Gleichstellung der Geschlechter gesetzlich verankert. In der täglichen Praxis der Grundsicherungsstellen werden Frauen und Männer aber bislang z.T. sehr unterschiedlich ‚gefordert und gefördert‘. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung zu den Auswirkungen der ‚Grundsicherung für Arbeitsuchende‘ aus gleichstellungspolitischer Sicht, die vom Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Uni Duisburg-Essen koordiniert und soeben vom Bundesarbeitsministerium veröffentlicht wurde. Die Studie kommt zu dem Ergebnis: insbesondere Frauen in Westdeutschland und Frauen mit Kindern nehmen im Vergleich zu Männern seltener an Fördermaßnahmen teil. Wenn sie aus dem Hilfebezug ausscheiden, liegt das häufig nicht daran, dass sie eine existenzsichernde Beschäftigung annehmen, sondern dass der Partner einen Job findet und das Einkommen für die Bedarfsgemeinschaft erarbeitet. Wie die Studie zeigt, ist jede zweite Beschäftigung, die von weiblichen Hilfebedürftigen aufgenommen wird, lediglich ein Minijob. Demgegenüber wechseln Männer häufig in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Insgesamt werden Männer sowohl stärker gefördert als auch gefordert. Das wirkt sich auch auf die materielle Situation aus: Weil Minijobs meist ‚aufgestockt‘ werden müssen, kombinieren Frauen über einen längeren Zeitraum Hilfebezug und Erwerbstätigkeit. Durch die Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen und weitere (nicht-anrechenbare) Transfers wie Elterngeld liegt das verfügbare Einkommen von weiblichen Hartz IV-Beziehern im Durchschnitt über dem der männlichen. Dennoch gaben Frauen häufiger an, auf wichtige Güter des Lebens aus finanziellen Gründen verzichten zu müssen. Eine Erklärung hierfür sieht das Forschungsteam darin, dass deutlich mehr als die Hälfte der weiblichen Hilfebedürftigen in Haushalten mit Kindern lebt, während dies nur auf ein Drittel der Männer zutrifft. Damit sind Frauen auch stärker davon betroffen, wenn die Regelsätze für Kinder und Jugendliche zu niedrig sind.

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