Im September 2010 lebten in der Bundesrepublik Deutschland 1,997 Millionen Kinder im Alter von unter 18 Jahren bzw. 14,8 Prozent aller Kinder im entsprechenden Alter in sog. SGB II-Bedarfsgemeinschaften. In Westdeutschland waren 12,8 Prozent der Kinder im Alter von unter 18 Jahren bzw. deren Eltern auf SGB II-Leistungen zum Lebensunterhalt (Hartz IV) angewiesen, in Ostdeutschland 25,6 Prozent. In den 16 Ländern reichte die entsprechende Quote von 34,6 Prozent in Berlin und 29,3 Prozent in Bremen bis 7,0 Prozent in Bayern.
Nach Berechnungen der Statistik der Bundesagentur für Arbeit waren in der Bundesrepublik Deutschland im September 2010 8,0 Prozent der Partner-Haushalte mit Kindern im Alter der Partner-Haushalte mit Kindern im Alter von unter 18 Jahren (P mK) und 40,8 Prozent der Alleinerziehenden mit Kindern im Alter von unter 18 Jahren (AE) hilfebedürftig im Sinne des SGB II (Hartz IV).
Mit zunehmendem Alter nimmt die bei Kindern überdurchschnittlich hohe Hilfequote, der Anteil der Kinder, deren Eltern auf SGB II-Leistungen zum Lebensunterhalt angewiesen sind, deutlich ab.
Bemerkenswert: Der relative Abstand der ostdeutschen Hilfequoten zu den entsprechenden westdeutschen Hilfequoten nimmt mit dem Alter zu. Bei den unter 3-jährigen Kindern steht der westdeutschen Hilfequote von 16,9 Prozent eine ostdeutsche Hilfequote von 30,0 Prozent gegenüber
(rechnerisch: +78 Prozent; nicht Prozentpunkte). Von den 15 bis unter 18-Jährigen sind in Westdeutschland 9,7 Prozent, in Ostdeutschland dagegen 21,4 Prozent auf SGB II-Leistungen zum Lebensunterhalt angewiesen. (relativer Abstand: +122 Prozent)
Höher als die durchschnittliche Hilfequote der Partner-Haushalte mit Kindern im Alter von unter 18 Jahren (8,0 Prozent im Bundesdurchschnitt, 6,8 Prozent in Westdeutschland und 15,0 Prozent in Ostdeutschland) ist die SGB II-Hilfequote der Ein-Personen-Haushalte.
Am weitaus höchsten ist die SGB II-Hilfequote der Haushalte Alleinerziehender mit Kindern im Alter unter 18 Jahren (AE): 40,8 Prozent im Bundesdurchschnitt (636.039 BG), 37,9 Prozent in Westdeutschland und 49,9 Prozent in Ostdeutschland. Der Abstand zwischen der Hilfequote der Haushalte Alleinerziehender in Ostdeutschland und der entsprechenden Hilfequote in Westdeutschland ist hier relativ klein. In den Ländern reicht diese Hilfequote von 56,6 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern (.) bis 25,9 Prozent in Bayern. Mit zunehmender Kinderzahl nimmt auch bei den Alleinerziehenden die entsprechende Hilfequote zu. Die bundesdurchschnittliche
Hilfequote der Alleinerziehenden mit zwei und mehr Kindern (AE 2+K): 49,9 Prozent, 46,4 Prozent in Westdeutschland und 63,0 Prozent in Ostdeutschland.“
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe