Kindergeld für Engagierte U25 im Bundesfreiwilligendienst

Die unter 25jährigen Teilnehmer/-innen am Bundesfreiwilligendienst sollen Kindergeld erhalten. Das Bundesfamilienministerium in Berlin bestätigte im Laufe der letzten Woche entsprechende Medienberichte. Ministerin Kristina Schröder (CDU) hatte sich von Anfang an für eine entsprechende Regelung eingesetzt. Der Kindergeldanspruch galt bisher nur im Freiwilligen Sozialen und Ökologischen Jahr. Mit der zwischen Bundesfamilien- und das Bundesfinanzministerium erzielten Einigung können Freiwillige nun zwischen allen Angeboten frei wählen, ohne ihre Entscheidung von finanziellen Belangen abhängig zu machen. Laut Bundesfamilienministerium gibt es damit also keine Freiwilligen 1. und 2. Klasse.
Der neue Dienst soll ab 1. Juli den Zivildienst ersetzen und ist auf 35.000 Freiwillige ausgelegt. Er ist offen für alle Bürgerinnen und Bürger und altersunabhängig.“

Quelle: KNA

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