Die SPD-Bundestagsfraktion will die Rechte von Kindern im Grundgesetz verankern. Sie fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen und der Grundrechtecharta der Europäischen Union im Grundgesetz Rechnung getragen wird. Zudem soll die Regierung, die Gesetzgebung umfassend und kontinuierlich daraufhin überprüfen, inwieweit sie mit der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen in Einklang steht.
Die Bundesrepublik hatte die Kinderrechtskonvention ursprünglich nur unter Abgabe einer ausländerrechtlichen Vorbehaltserklärung unterzeichnet, die am 15. Juli 2010 von Deutschland rechtsverbindlich zurückgezogen wurde.
Die Sozialdemokraten sprechen sich zudem für die Verankerung von Ombudsstellen in der Kinder- und Jugendhilfe aus, um die Rechte von Kindern zu stärken. Auf der EU-Ebene soll die Etablierung eines Monitoring-Systems zur Überwachung der Kinderrechte eingeführt werden.“
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Dokumente: 1706920_Antrag_SPD_Kinderrechte.pdf