Fachkonzept zur Umsetzung der Berufseinstiegsbegleitung

Die Bundesagentur für Arbeit hat ein Fachkonzept zur Berufseinstiegsbegleitung veröffentlicht. Dieses Fachkonzept bezieht sich auf die Berufseinstiegsbegleitung nach SGB III sowie die Berufseinstiegsbegleitung im Rahmen des BMBF-Programmes „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“. Die wesentlichen Inhalte sind im neuen afa-Info zusammengefasst.

Auszüge aus dem afa-Info:
Ziel
Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist die Förderung der Eingliederung von Jugendlichen in eine betriebliche (vorrangig), außerbetriebliche oder schulische Ausbildung. Als Teilziele gelten der erfolgreiche Schulabschluss, die Erlangung von Ausbildungsreife oder Berufseignung.

Zielgruppe sind Jugendliche mit voraussichtlichen Schwierigkeiten bezüglich ihres Schulabschlusses und ihres Übergangs in Ausbildung, die einen Förder- bzw. Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss anstreben. …

Dauer
Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Regel in der Vorabgangsklasse und endet mit erfolgreicher, nachhaltiger Integration in Ausbildung. Sie wird auch nach der allgemein bildenden Schule weiter geführt und unterstützt die Jugendlichen noch in der ersten Phase der Ausbildung.

Die Partner in der Berufseinstiegsbegleitung sollen eng zusammenarbeiten und folgende Rollen wahrnehmen: ## Berufseinstiegsbegleitung
Diese soll Bezugsperson der Jugendlichen sein und die Interessensvertretung gegenüber Dritten wahrnehmen. Sie soll die Jugendlichen sozialpädagogisch unterstützten. Die Berufseinstiegsbegleiter sollen mit Schulen und Arbeitsagenturen kooperieren, ohne deren Aufgaben wahrzunehmen …
## Schule
Die Schulen sollen die Berufseinstiegsbegleitung aktiv unterstützen, bekannt machen, für die Arbeit Räumlichkeiten zur Verfügung stellen und bei der Teilnehmerauswahl mitwirken. …
## Agentur für Arbeit
Bei der Arbeitsagentur liegt die Prozessverantwortung. Sie ist für Qualitätssicherung zuständig und hat eine Informationspflicht über das Angebot. Sie entscheidet in Kooperation mit den anderen Partnern
über die Teilnehmerauswahl. …
Ziele und Inhalte ## Das Erreichen des Schulabschlusses soll mit Kompetenzfeststellungsverfahren, die die Ursachen von Schulschwierigkeiten ergründen, mit Unterstützung und Organisation von Unterstützungsangeboten (z.B. Nachhilfe), Elternarbeit und sozialpädagogischer Begleitung ermöglicht werden.
## Die Berufsorientierung und Berufswahl sollen unterstützt werden, um realistische Berufswahlentscheidungen zu begleiten, Anleitungen zur aktiven Gestaltung der Berufsorientierung zu geben, den Kontakt zur Berufsberatung bzw. zur Reha/SB-Stelle der Arbeitsagentur zu unterstützen sowie die Einmündung in Ausbildung durch Vermittlung von Praktika, Einschätzung der persönlichen Voraussetzung und der Bearbeitung von Realisierungsstrategien zu stützen.
## Die Ausbildungsplatzsuche soll durch Informationsbereitstellung und Stärkung der Eigenbemühungen, durch Bewerbungsunterstützung mit Selbstvermarktungsstrategien und Unterstützung bei der Erstellung von Bewerbungen, durch Bewerbungstrainings und das Vorhalten von medialen PC-Arbeitsplätzen und Fachliteratur gestützt werden.
## Die Begleitung im Übergang, soll durch Suche nach zielgerechten Förderungen in Absprache mit der Arbeitsagentur und sozialpädagogischer Begleitung von Zwischenphasen erfolgen. …
## Die Stabilisierung von Ausbildungsverhältnissen soll durch das Angebot der ganzen Palette sozialpädagogischer Begleitung sowie durch Begleitung im Betrieb erreicht werden. Parallel können ausbildungsbegleitende Hilfen genutzt werden.
Personal
Als Berufseinstiegsbegleiter kommen Festangestellte mit Berufs- oder Studienabschluss in Frage, die mit Ihrer Berufs- und Lebenserfahrung für die Begleitung Beförderungsbedürftiger geeignet sind. Der Betreuungsschlüssel beträgt 1:20.

Erreichbarkeit der Berufseinstiegsbegleitung
Die Berufseinstiegsbegleitung muss von Montag bis Freitag mindestens von 9:00 bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar sein. Mindestens 30 % der für die Betreuung an einer Schule zur Verfügung stehenden Betreuungszeit müssen als Präsenzzeit vor Ort gestaltet werden. Der Träger muss am Maßnahmeort mindestens einen Büro-/Besprechungsraum sowie einen separaten Raum für PC-Arbeitsplätze vorhalten, in dem mindestens im Umfang von 10 % der Teilnehmerplatzzahl PC-Arbeitsplätze mit Internetanschluss vorgehalten werden. Die Qualitätssicherung soll durch Befragung der beteiligten Akteure inklusive der Jugendlichen und interne Reflektion verbessert bzw. gesichert werden. “

Quelle: arbeit für alle e.V.

Dokumente: afa_Info_4_2011.pdf

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