Die Berufseinstiegsbegleitung ist mit der aktuellen Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente als neues Instrument in den Gesetzeskatalog der Arbeitsförderung (SGB III) aufgenommen worden. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt diesen Schritt sehr, sieht damit aber die flächendeckende und kontinuierliche Fortsetzung dieser wichtigen Unterstützung für junge Menschen auf dem Weg in den Beruf keineswegs gesichert. Momentan ist die Finanzierung nicht geklärt: Ab Sommer 2012 kann diese Begleitung nur umgesetzt werden, wenn neben der Bundesagentur für Arbeit andere Institutionen mit mindestens 50 % in die Finanzierung einsteigen – hier sollen vor allem die Bundesländer stärker beteiligt werden.
Ziel der Berufseinstiegsbegleitung ist es, Jugendliche mit Förderbedarf individuell auf ihrem Weg zum Schulabschluss und in eine Berufsausbildung zu unterstützen. Seit 2009 hat das Bundesarbeitsministerium (BMAS) das Programm als befristetes Modell (nach § 421s SGB III) bundesweit an 1.000 Schulen getestet. Im Jahr 2010 legte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Zuge der Initiative Bildungsketten ein ähnliches Programm auf, das derzeit weitere 700 Schulen einbezieht. Mit dem neuen Gesetz „Zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ soll mit Wirkung vom 1.4.2012 die Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 Absatz 1 SGB III flächendeckend eingeführt werden – jedoch mit mindestens 50 % Beteiligung der Länder bzw. Dritter. Die Bundesländer zeigen derzeit mehrheitlich keine Bereitschaft. Andere Finanzierungsmöglichkeiten wie z. B. über europäische Mittel zeichnen sich ebenfalls nicht ab. Da ab Sommer 2012 Plätze in der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III nicht mehr zur Verfügung stehen, droht der bundesweiten Berufseinstiegsbegleitung das Aus.
„Jugendlichen, die nur mit Hilfe der Berufseinstiegsbegleitung eine realistische Chance sehen, zum ersehnten Schul- und Berufsabschluss zu gelangen, wird einmal mehr die Perspektive genommen“, so Walter Würfel, Sprecher des Kooperationsverbandes Jugendsozialarbeit. „Zusätzlich wird die Verlässlichkeit der Unterstützung in Frage gestellt: Mühsam aufgebaute Netzwerke mit Schulen, Eltern, Jugendhilfe, Jugendsozialarbeit und Betrieben wären damit hinfällig, qualifiziertes Personal müsste wieder entlassen werden.“ Daher fordert der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit Bund und Länder auf, sofort und intensiv nach einer Lösung zu suchen, um die Kontinuität der Berufseinstiegsbegleitung sicher zu stellen.“
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Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit