Auszüge aus dem Positionspapier „Die Berufseinstiegsbegleitung als Regelinstrument“:
“ … Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit begrüßt sehr, dass die Berufseinstiegsbegleitung zukünftig zu einem Regelinstrument der Arbeitsförderung wird. Mit der gesetzlichen Verankerung ist allerdings die flächendeckende und kontinuierliche Fortsetzung dieser wichtigen Unterstützung für junge Menschen auf dem Weg in den Beruf keineswegs gesichert. Aktuell sind Fragen der Finanzierung der Berufseinstiegsbegleitung nicht geklärt: Ab Sommer 2012 kann diese Begleitung nur umgesetzt werden, wenn neben der Bundesagentur für Arbeit (BA) andere Beteiligte mit mindestens 50 % in die Finanzierung einsteigen – hier ist vor allem an die Bundesländer gedacht. Aktuellen Informationen zufolge kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass dieses Modell rechtzeitig zustande kommt – die Fortführung der schon installierten Berufseinstiegsbegleitung an über 1.000 Schulen ist somit in Frage gestellt.
… Mit dem neuen Gesetz „Zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ soll mit Wirkung vom 1.4. 2012 die Berufseinstiegsbegleitung nach § 49 Absatz 1 SGB III flächendeckend eingeführt werden – jedoch mit einer mindestens 50 %-Beteiligung Dritter bzw. der Länder. Die Bundesländer haben ihre Beteiligung bisher nicht bestätigt bzw. sich nicht bereit erklärt, diese Gelder beizusteuern. Andere Finanzierungsmöglichkeiten wie z. B. über europäische Mittel zeichnen sich ebenfalls nicht ab. Da ab Sommer 2012 Plätze in der Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III nicht mehr zur Verfügung stehen, droht der bundesweiten Berufseinstiegsbegleitung das Aus. …
Aktuelle Probleme und Handlungsbedarfe
Als großen Fortschritt sehen wir das im Oktober veröffentlichte Fachkonzept an, in dem einige Rahmenbedingungen festgelegt sind, die bislang strittig waren. Ein Problem aus unserer Sicht besteht jedoch weiterhin darin, dass man nicht davon ausgehen kann, dass den Berufsberatern/-innen das Fachkonzept auch tatsächlich bekannt ist und vorliegt. Für ein gutes standardisiertes und einheitli-ches Vorgehen ist die Kenntnis des Fachkonzeptes unabdingbar. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf in der Kommunikation mit den Agenturen und Beratern/-innen vor Ort.
Daneben sind auch viele praktische Fragen der Umsetzung noch offen, wenn ein Übergang vom Modellprogramm in die Regelförderung gelingen soll, so unter anderem:
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## Die Definition der „Anwesenheitspflicht von Berufseinstiegsbegleitern/-innen“ in der Schule muss präzisiert werden; dies wird zurzeit von den Agenturen für Arbeit sehr unterschiedlich gehandhabt. Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit schlägt folgende Regelung vor: Die Anwesenheitspflicht in der Schule in Höhe von 30 % der Wochenarbeitszeit muss in Relation gesetzt werden zur Anzahl der dort betreuten Schüler/-innen. Beispiel: Bei dem Betreuungsschlüssel von 1:20 betreut ein/e Berufseinstiegsbegleiter/-in 10 TN in der Schule und 10 TN, die die Schule bereits verlassen haben, in einer Ausbildung sind oder an einer Maßnahme teilnehmen. Die Präsenzzeit in der Schule bezieht sich dann auf die Hälfte der Wochenarbeitszeit, also 30 % von 20 Stunden bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden; das entspräche also 6 Stunden.
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## Völlig ungeregelt ist die jährliche Anpassung von Platzzahlen in der Berufseinstiegsbegleitung: Nach dem derzeit praktizierten Verfahren gibt es für den Fall, dass alle Schüler/-innen an einer Schule – quasi als Kohorte – an der Berufseinstiegsbegleitung teilnehmen, gemeinsam die Schule verlassen und eine Ausbildung aufnehmen, an der Schule gar keine freien Plätze mehr für die Begleitung neuer Teilnehmer/-innen. Es kommt also nicht zu einem kontinuierlichen Angebot, in das dann wieder neue Schüler/-innen mit Unterstützungsbedarf nachrücken können.
Wenn man aber davon ausgeht, dass in jedem Schuljahr fortlaufend Unterstützungsbedarf besteht, müssten immer wieder Plätze in der Schule neu besetzt werden können und sich die Platzzahlen wie folgt beispielhaft entwickeln: 1. Jahr – 20 Plätze; 2. Jahr – 40 Plätze; 3. Jahr – 60 Plätze; 4. Jahr – 60 Plätze: 5. Jahr – 60 Plätze.
Bei steigendem Bedarf (der durch eine jährliche Erhebung zu ermitteln ist) müssten die Platzzahlen im Aufnahmejahrgang entsprechend erhöht werden.
Im Falle einer neuen Ausschreibung gibt es nach derzeit gängigem Vergabeverfahren keinerlei Sicherheit dafür, dass eine gut funktionierende Berufseinstiegsbegleitung an einer Schule auch zukünftig vom selben Träger und vor allem mit denselben Personen fortgeführt werden kann. Die dringend nötige personelle Kontinuität, die Jugendliche sich wünschen und die sie brauchen, die aber auch die Grundlage guter Kooperationsstrukturen bildet, ist damit in Frage gestellt. Hier besteht akuter Handlungsbedarf, sind aus Sicht des Kooperationsverbundes doch die persönliche Beziehung und die personelle Kontinuität der Begleitung der Erfolgsfaktor Nr. 1 des Instrumentes. Unabdingbar sind dazu außerdem zwei Faktoren:
## eine begleitende Fort- und Weiterbildung der Fachkräfte, die zur Qualitätssicherung beitragen muss. …
Das Positionspapier in vollem Textumfang entnehemen Sie bitte dem Anhang oder aufgeführtem Link. Beigefügt finden Sie auch die Dokumentation der Fachtagung Berufseinstiegsbegleitung, die der Internationale Bund am 26.10 2011im Rahmen des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit in Berlin durchgeführt hat.
http://www.jugendsozialarbeit.de
http://www.jugendsozialarbeit.de/media/raw/KV_Position_Handlungsbedarfe_Berufseinstiegsbegleitung.pdf
Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit
Dokumente: Dokumentation_Fachtagung_BerEb_26102011.pdf