Auszüge aus dem Bericht der Ressort-AG zu künftigen Ausgestaltung des Übergangs:
„… Integrierte Ausbildungsberichterstattung auf- und ausbauen
Bund und Länder haben den Aufbau einer integrierten Ausbildungsberichterstattung (iABE) auf den Weg gebracht. Ziel ist es, durch eine vollständigere Datenlage die (Aus-) Bildungswege junger Menschen nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule besser erfassen, analysieren und bewerten zu können. Das Übergangsverhalten eines Jahrgangs soll damit künftig möglichst vollständig erfasst und transparent dargestellt werden. Damit wird es in Zukunft möglich sein, Maßnahmen am Übergang differenzierter zu betrachten und zu bewerten. Mittelfristiges Ziel ist es, in allen Ländern Individualdaten zu erfassen und für die Auswertung zur Verfügung zu stellen. Damit wäre die Grundlage für eine bessere und kontinuierliche Evaluierung von Bundes- und Landesprogrammen gelegt.
Programme für „marktbenachteiligte“ junge Menschen beenden
Aufgrund der demografischen und wirtschaftlichen Entwicklung gibt es derzeit mehr freie Ausbildungsplätze als unversorgte Bewerberinnen und Bewerber; daher können und müssen Bund und Länder ihr Engagement bei der Förderung außerbetrieblicher Berufsausbildung bzw. schulischer Maßnahmen des Übergangsbereichs für sog. „marktbenachteiligte“ junge Menschen auslaufen lassen. So wurde das (auch von den Ländern) geförderte Programm „Ausbildungsplatzprogramm Ost“ im Jahr 2010 bereits beendet … Die Länder sind bestrebt, ihre schulischen berufsvorbereitenden Maßnahmen so auszugestalten, dass sie anschlussfähiger an betriebliche Berufsausbildung werden. Ausbildungsbausteine haben sich hierfür als ein geeignetes Instrument herausgestellt.
Verzahnung von Programmen auf Bundesebene
… Maßnahmen auf Bundesebene sollen dementsprechend auch zukünftig auf ihre Zielgenauigkeit und ihre Verzahnung miteinander und in der Abfolge im Sinne der Unterstützung von Bildungsketten überprüft werden. Um die Förderinstrumente und Bundesprogramme zukünftig besser aufeinander abzustimmen, wurden Schnittstellen untersucht. … Um Förderinstrumente und Bundesprogramme am Übergang Schule – Beruf zukünftig besser aufeinander abzustimmen, sollten Bundesprogramme und Förderinstrumente (soweit dies noch nicht geschieht) einem kontinuierlichen Monitoring und einer Evaluation unterzogen werden. Einheitliche Evaluationsstandards könnten die Qualität und Vergleichbarkeit der Evaluierungen steigern. So könnte bei (zeitlich befristeten) Bundesprogrammen und Förderinstrumenten besser geklärt werden, ob und, wenn ja, wie Ergebnisse und positive Elemente aus diesen Programmen oder befristeten Förderinstrumenten verstetigt werden können und sollen. Die in der Ressort-AG identifizierten Schnittstellen und Überschneidungen zwischen Förderinstrumenten und Bundesprogrammen sollen zukünftig anlassbezogen zu Gunsten der Zielgruppen optimal abgestimmt werden. …
Zusammenarbeit vor Ort durch regionale Netzwerke stärken
… Vorhandene Ansätze zur kontinuierlichen Verbesserung der Zusammenarbeit vor Ort sollten konsequent fortgeführt werden. Die vielfältigen Vereinbarungen (z. B. zwischen Bundesagentur und Kultusministerkonferenz), gemeinsamen Erklärungen und Handlungsleitfäden der Partner im Ausbildungspakt (z. B. Handlungsleitfaden Berufsorientierung, Kriterienkatalog Ausbildungsreife, Partnerschaften Betriebe-Schule) sowie die Initiative „Fachkräfte in der Region“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (Auf- bzw. Ausbau und Unterstützung regionaler Netzwerke zur Verbesserung der Fachkräftesicherung) sollen fortgeführt und anhand der gesammelten Erfahrungen weiterentwickelt werden.
Ein Projekt zur Verbesserung der regionalen Zusammenarbeit ist das Arbeitsbündnis „Jugend und Beruf“, das von der Bundesagentur für Arbeit an zunächst 20 Modellstandorten ins Leben gerufen wurde. Dabei wird ein Konzept zur Zusammenarbeit zwischen Jobcentern, Agenturen für Arbeit und Jugendhilfe entwickelt, so dass eine ganzheitliche und vernetzte Betreuung gewährleistet werden kann. Als Ergebnis entsteht ein fachliches Konzept von der Praxis für die Praxis, das Vorschläge und Hinweise für eine umfassende und vernetzte Betreuung und Eingliederung junger Menschen an der Schnittstelle von SGB II, SGB III und SGB VIII bietet. Das fachliche Konzept soll z. B. Musterkooperationsvereinbarungen, Praxismodule und IT-Lösungen enthalten. Diese werden anhand der an den Modellstandorten gewonnenen
Erkenntnisse stetig weiterentwickelt und sollen ab dem Jahr 2012 bundesweit zur Verfügung stehen.
In Ergänzung des Arbeitsbündnisses „Jugend und Beruf“ wird im Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“ die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit der Akteure am Übergang Schule – Beruf (SGB II, SGB III und SGB VIII) in der Praxis erprobt und setzt damit Impulse für eine bessere Verzahnung der Angebote im örtlichen Netzwerk. Zwischen dem Bundesprogramm und dem Projekt der BA findet eine enge Abstimmung statt, um Synergien zu nutzen und Doppelungen zu vermeiden. Das gilt im Besonderen für die fünf Standorte, an denen sowohl „JUGEND STÄRKEN: Aktiv in der Region“ als auch „Jugend und Beruf“ erprobt werden.
Mit dem ESF-Bundesprogramm „Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier (BIWAQ)“ werden gezielt gebietsbezogen städtebauliche Investitionen mit vor Ort passenden arbeitsmarktbezogenen Maßnahmen verknüpft und in die Stadtentwicklungskonzepte der Kommunen eingebunden. Es beinhaltet u. a. die Integration Jugendlicher in Ausbildung und Arbeit, um neben der baulichen Aufwertung des Stadtteils auch die Perspektiven der Bewohnerinnen und Bewohner und damit das Zusammenleben im Stadtteil zu verbessern. Die Projekte orientieren sich an der konkreten Bedarfslage vor Ort mit dem Ziel, bestehende Lücken zu schließen. Unter Einbeziehung aller relevanten Akteure vor Ort (z.B.Quartiersmanagement, Vereine, Wohnungsunternehmen, Migrantenorganisationen usw.) und auch des familiären Umfeldes werden im Stadtteil Netzwerke etabliert und gestärkt, um den Jugendlichen nicht nur Angebote zu machen, sondern sie auch tatsächlich zu erreichen.
Die Förderinitiative „Regionales Übergangsmanagement“ stimmt an 55 Standorten die verschiedenen vorhandenen Förderangebote und Unterstützungsleistungen aufeinander ab, um Jugendlichen den Anschluss von der Schule in eine Berufsausbildung zu erleichtern. Qualität und Effektivität der Instrumente des Übergangsmanagements in den Regionen des Programms sollen gestärkt werden.
Ausblick
… Im Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurden für den Bereich des Arbeitsförderungsrechts bereits Konsequenzen aus den in der Ressort-AG ermittelten Handlungsfeldern gezogen. Die Leistungen für junge Menschen werden neu strukturiert, flexibilisiert und klarer gegliedert. Das Kofinanzierungserfordernis bei der Berufseinstiegsbegleitung, die als das Begleitinstrument am Übergang künftig in allen Agenturbezirken genutzt werden kann, hat bündelnde und damit strukturfördernde Wirkung. Ein Handlungsschwerpunkt der Qualifizierungsinitiative von Bund und Ländern ist die flächendeckende Berufsorientierung von Schülerinnen und Schülern. Die gemeinsame Arbeit konzentriert sich darauf, das Engagement in der Fläche weiter zu verstärken und inhaltlich nach vergleichbaren Qualitätsmaßstäben zu strukturieren, um Beruforientierung vor Ort aktiv voranzubringen. Dazu gehört, Potenzialanalysen sinnvoll einzusetzen und deren Ergebnisse im weiteren Entwicklungsprozess des jungen Menschen nutzbar zu machen. Ergänzend sollen Ansätze zur kontinuierlichen Begleitung (z. B. Berufseinstiegsbegleitung) verstetigt werden. Hier gilt es gemeinsam mit den Ländern auch im Hinblick auf die kommende Förderperiode des Europäischen Sozialfonds weiterzuarbeiten und ein in sich stimmiges und strukturiertes Übergangsmanagement aufzubauen. … „
Die Ergebnisse der Ressort-AG in vollem Umfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: BMAS
Dokumente: bericht_zur_besseren_abstimmung_foerderprogramme.pdf