Tag: 30. Januar 2012

Angewiesen auf Hartz IV trotz Erwerbstätigkeit

Der DGB bemängelt die Ausweitung des Nieriglohnsektors und die damit verbundene Hartz IV-Bedürftigkeit von Erwerbstätigen: Gut zwei Milliarden Euro pro Jahr müsse der Bund durch Hartz IV-Zahlungen jährlich aufwenden, um Geringverdienern mit Vollzeitjobs ein gesellschaftliches Existenzminimum zu garantieren. Außerdem subventioniere der Staat so die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer zu Hungerlöhnen beschäftigen. Rechne man jene mit einem sozialversicherten Teilzeitjob hinzu, so käme man auf etwa 4 Mrd. Euro Ausgaben im Hartz IV-System für Aufstocker mit sozialversichertem Job. Armut trotz Erwerbstätigkeit komme damit nicht nur den Betroffenen, sondern auch den Staat teuer zu stehen.

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Meißner Thesen zur Zukunft der Jugendarbeit in Ostdeutschland vorgestellt

Mit den Meißner Thesen zur Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit in Ostdeutschland rufen Vertreterinnen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Fachpraxis zu einer grundlegende Diskussion über die Zukunft des Arbeitsfeldes auf. Das Thesenpapier war bei der Fachtagung Vertreterinnen und Vertretern aus Berufspraxis, Administration, Politik und Wissenschaft erarbeitet worden. Auf Einladung der Evangelischen Akademie Meißen, der Stiftung Demokratische Jugend und neun ostdeutscher Hochschulen hatten sich die Teilnehmenden mit den besonderen Herausforderungen für das Aufwachsen junger Menschen in den ostdeutschen Bundesländern beschäftigt. In den Meißner Thesen wird davon ausgegangen, dass die Kinder- und Jugendarbeit im gesamten Bundesgebiet vor weitreichenden Herausforderungen steht, die in den ostdeutschen Bundesländern in Zusammenhang mit ihren strukturellen Rahmenbedingungen und den spezifischen Bedingungen der demografischen Entwicklung vielerorts in besonderer Weise zutage treten. Nächste Schritte des Prozesses sind: jugendpolitische Hearings in allen ostdeutschen Bundesländern, ein Kolloquium ostdeutscher Hochschulen und das Bestreben einen Kongress der Kinder- und Jugendarbeit Ostdeutschland zu etablieren.

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Bessere Abstimmung der verschiedenen Programme und Förderinstrumente für junge Menschen

Eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe legt in einem Bericht Vorschläge zur Verringerung von Schnittstellenproblemen vor: Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und FDP vereinbart, den Übergang für junge Menschen von der allgemeinbildenden Schule in die Berufsausbildung neu zu strukturieren und effizienter zu gestalten. Maßnahmen sollen grundsätzlich auf Ausbildung und Berufsabschluss ausgerichtet werden. Eine die ressortübergreifende Arbeitsgruppe (Ressort-AG) soll herausarbeiten, ob und wie die Abstimmung zwischen den Bundesprogrammen und Förderinstrumenten im Arbeitsförderungsrecht verbessert werden kann, um jungen Menschen bei der Eingliederung in Berufsausbildung zielgerichtet und schnell den Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu erleichtern. Handlungsschwerpunkte für die Neujustierung des Übergangs Schule – Beruf sieht die Arbeitsgruppe u.a. in der frühzeitigen Berufsorientierung, der Berufseinstiegsbegleitung und den berufsvorbereitende Maßnahmen, der Verbesserung des Matchingprozesses in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern sowie bei Kammern, aber auch in ehrenamtlichen Unterstützungsmaßnahmen.

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