Für Nationalen Aktionsplan Integration besteht weiter Handlungsbedarf

Mit dem Nationalen Aktionsplan Integration wurde der Nationale Integrationsplan aus dem Jahr 2007 weiterentwickelt. „Der Nationale Aktionsplan Integration macht die Integrationspolitik messbar und damit noch verbindlicher“, so Staatsministerin Maria Böhmer in ihrer Eröffnungsrede des 5. Integrationsgipfels. Der Nationale Aktionsplan wurde in elf Dialogforen erarbeitet. Seit Dezember 2010 wurden diese elf Dialogforen eingerichtet. Sie befassten sich mit Themenfeldern, die für Fortschritte in der Integration wichtig sind. Federführend geleitet wurden die Foren von Bundesministerien bzw. der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer.

Bund und Länder haben erstmals gemeinsame Ziele vereinbart, dazu gehören unter anderem: ## die individuelle Förderung zu verstärken sowie die Potentiale von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu erkennen
## die Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen zu verbessern
## den Anteil von Migranten im öffentlichen Dienst von Bund und Ländern zu erhöhen.
Der Nationale Aktionsplan Integration greift außerdem neue Themengebiete auf: „Migranten im öffentlichen Dienst“ und „Gesundheit und Pflege“.
Die konkreten Ziele des Aktionsplans sollen hinsichtlich ihrer Erreichung und Fortschritte regelmäßig überprüft werden.

Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit weist anlässlich der Veröffentlichung des Nationalen Aktionsplans Integration auf die fortdauernde Benachteiligung junger Menschen mit Migrationshintergrund hin: „Diese Jugendlichen erreichen nach wie vor durchschnittlich schlechtere Bildungsabschlüsse – selbst bei gleichwertigen Abschlüssen werden sie auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt häufig diskriminiert“, so Walter Würfel, Sprecher des Kooperationsverbundes Jugendsozialarbeit.
Der Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit unterstützt daher das Anliegen des NAPI, möglichst viele Akteure in die Verantwortung für gute Integrationsbedingungen einzubeziehen – und hat Maßnahmen benannt, die die Organisationen der Jugendsozialarbeit verpflichtend umsetzen und messbar dokumentieren. Dazu zählen die fortschreitende interkulturelle Öffnung der Träger und Einrichtungen der Jugendsozialarbeit, die verstärkte Zusammenarbeit mit Migrantenorganisationen sowie die Angebote der Jugendmigrationsdienste für junge Migranten/-innen, Schulen und andere Institutionen.

Zu den Ergebnissen des Dialogforums „Bildung, Ausbildung, Weiterbildung“ und den Plänen der Bundesregierung sowie bereits bestehenden Maßnahmen schreibt NAPI:
„Bildung, Ausbildung und Weiterbildung sind entscheidende Voraussetzungen für den beruflichen Erfolg. Angesichts der Zuständigkeitsverteilung im Bildungsbereich kommt in diesem Themenfeld dem Beitrag der Länder eine besondere Bedeutung zu. …

Im Dialogforum „Bildung, Ausbildung, Weiterbildung“ wurden folgende strategische Ziele vereinbart: ## 1. Rahmenbedingungen für gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten und Zugänge zu Bildung, Ausbildung und allgemeiner Weiterbildung optimieren
## 2. Übergänge im Bildungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungssystem gestalten und Anschlüsse sichern; Durchlässigkeit des Bildungssystems ausbauen
## 3. Individuelle Förderung verstärken; Potenziale von Kindern, Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen mit Migrationshintergrund erkennen und fördern
## 4. Qualitätssicherung und -entwicklung fortführen und Bildungsforschung differenzieren; Berichterstattung über Bildung in Deutschland weiterentwickeln

Gerade in diesem … Themenfeld sind valide Daten eine unverzichtbare Grundlage für politische Entscheidungen und gezielte Fördermaßnahmen. Der Migrationshintergrund wird zwar noch nicht durchgängig in den einschlägigen Statistiken erfasst, die Datenlagen wurden bzw. werden aber weiter verbessert. So haben die Paktpartner im Ausbildungspakt zugesagt, sich für die durchgängige Erfassung des Merkmals „Migrationshintergrund“ in der Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsmarktstatistik einzusetzen.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Bundesmaßnahmen liegt angesichts der Aufgabenverteilung des Grundgesetzes im Bereich der Ausbildungsintegration und bei der Förderung der beruflichen Bildung.

Mit der Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“ fördert der Bund auch die Verbesserung der Situation von Jugendlichen in Schule und Ausbildung: Unter dem Dach der Bildungsketten verzahnt die Initiative neue Förderinstrumente mit bereits bestehenden Förderprogrammen von Bund und Ländern. Ziel ist es, Schulabbrüche zu vermeiden, Warteschleifen zu verhindern, effiziente Übergänge in die duale Ausbildung zu erreichen und damit letztendlich auch dem durch den demografischen Wandel drohenden Fachkräftemangel zu begegnen. Die Initiative setzt insbesondere an Förder- und Hauptschulen an, an denen Jugendliche mit Migrationshintergrund häufiger vertreten sind; sie profitieren daher überproportional von der Initiative.

Ergänzt werden diese Maßnahmen durch die Programme die Initiative JUGEND STÄRKEN, mit der der Bund bundesweit an rund 800 Standorten vor allem die individuelle und paßgenaue Begleitung junger Menschen mit Migrationshintergrund am Übergang von der Schule in den Beruf unterstützt und den Kommunen Impulse für neue Förderstrategien gibt.

Besonderes Augenmerk richtet der Bund mit dem Programmelement KAUSA des Ausbildungsstrukturprogramms JOBSTARTER und der Initiative „Aktiv für Ausbildung“ auf die Gewinnung von Unternehmen mit Inhaberinnen und Inhabern ausländischer Herkunft für die Ausbildung. Die Aktivitäten von KAUSA – der Koordinierungsstelle „Ausbildung bei Selbstständigen mit Migrationshintergrund“ – werden gemäß den Vereinbarungen aus dem Nationalen Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs erweitert; künftig richtet sich die Initiative sowohl an Unternehmen als auch an Jugendliche mit Migrationshintergrund, um diese für eine Berufsausbildung zu gewinnen.

Unter anderem auch zur Bekämpfung der geringeren Ausbildungsbeteiligung von Jugendlichen bzw. von Unternehmerinnen und Unternehmern mit Migrationshintergrund fördert der Bund die „Passgenaue Vermittlung Auszubildender an ausbildungswillige Unternehmen“, in dem Vermittlerinnen und Vermittler von Kammern und anderen Organisationen der Wirtschaft die Unternehmen und Jugendlichen, insbesondere auch mit Migrationshintergrund, beim Abschluss von Ausbildungsverhältnissen gezielt unterstützen.

Den NAPI in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang sowie aufgeführtem Link.

www.integrationsbeauftragte.de
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/IB/Artikel/Nationaler%20Integrationsplan/2012-12-31-integrationsgipfel-5.html;jsessionid=A78B265F6DAE24A43A5F1E4006257B8E.s1t1
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/IB/2012-01-31-nap-gesamt-barrierefrei.pdf?__blob=publicationFile
http://www.jugendsozialarbeit.de/media/raw/Pressemitteilung_2012_01_31_Jugendsozialarbeit_unterstuetzt_Nationalen_Aktionsplan_Integration.pdf

Quelle: Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit; DCV; KNA; Bundesregierung

Dokumente: 2012_01_31_nap_gesamt_barrierefrei.pdf

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