Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP wollen den sogenannten Warnschussarrest im Jugendstrafrecht verankern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf „zur Erweiterung der jugendgerichtlichen Handlungsmöglichkeiten“ haben die Fraktionen in den Bundestag eingebracht.
Jugendliche Straftäter, die zu Bewährungsstrafen verurteilt sind, würden diese nicht als Konsequenz ihres Handels wahrnehmen, argumentieren die Fraktionen. Somit finde bei Bewährungsstrafen die Bestrafung vordergründig nur „auf dem Papier“ statt. Das neue Gesetz soll nun den Warnschussarrest ermöglichen. Für bis zu vier Wochen sollen die Täter gleichzeitig zu ihrer Bewährungsstrafe in den Jugendstrafvollzug.
Darüber hinaus soll der Warnschussarrest die Jugendlichen eine Zeit lang aus ihrem Alltag und dem damit verbundenen, meist „schädlichen Umfeld“ herausnehmen. Ziel dabei ist es, „erzieherische Gesichtspunkte und eine möglichst erfolgreiche Bewältigung der Bewährungszeit im Auge zu behalten“, heißt es in dem Entwurf. “
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Dokumente: 1709389_Gesetzentwurf_Erweiterung_jugendgerichtlicher_Handlungsmoeglichkeiten.pdf