BMBF fördert außerschulische Bildungs- und Kulturangebote für benachteiligte Jugendliche

Auszüge aus der Förderrichtlinie Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung:
“ Das BMBF will außerschulische Bildungsmaßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet der kulturellen Bildung, fördern und so bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen. Diese Bildungsmaßnahmen sollen von zivilgesellschaftlichen Akteuren, d.h. Vereinen, Verbänden und Initiativen erbracht werden, die sich vor Ort in Bündnissen für Bildung zusammenschließen. Neben der konkreten Unterstützung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher ist ein weiteres Ziel der Förderung durch das BMBF die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen. …

Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind außerschulische Bildungsmaßnahmen insbesondere der kulturellen Bildung, die sich an Kinder und Jugendliche richten und im Rahmen von Bündnissen für Bildung, d.h. von lokalen Zusammenschlüssen von wenigstens drei Akteuren, auf der Grundlage von ausgewählten Konzepten erbracht werden. Hierzu zählen Maßnahmen zur Förderung kognitiver Kompetenzen, von sozialem Lernen, der Persönlichkeitsbildung und von Erfahrungswissen, da sie besonders geeignet sind, Selbstmotivation, Leistungs- und Verantwortungsbereitschaft zu stärken. Dabei wird ein weit gefasster Kulturbegriff zugrunde gelegt, nach dem kulturelle Bildung alle künstlerischen Sparten bis hin zur Medienbildung und Alltagskultur umfasst. Hierzu zählen auch Maßnahmen der Lese- und Sprachförderung. Kulturelle Bildung verbindet kognitive, emotionale und gestalterische Handlungsprozesse. …

Zu förderungswürdigen Maßnahmen auf lokaler Ebene können beispielsweise ## Kurse, Seminare und Veranstaltungen (einmalig oder regelmäßig),
## Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienakademien (mehrtägig),
## Patenschafts- und Mentorenprogramme
gehören.

Im Zusammenhang mit geförderten Maßnahmen können auch die Qualifizierung von ehrenamtlich tätigen Betreuerinnen und Betreuern sowie Aktivitäten zur Einbeziehung der Eltern gefördert werden.

Ausgenommen sind solche Maßnahmen, für die anderweitig bereits öffentliche Fördermittel zur Verfügung stehen, etwa auf Grundlage des SGB VIII. …

Zuwendungsempfänger
Als Erstzuwendungsempfänger sind bundesweit tätige Verbände und bundesländerübergreifend tätige Initiativen mit Kompetenzen und Erfahrungen in der außerschulischen Bildung antragsberechtigt.
Zuwendungsempfänger können bundesweit tätige Verbände sein, die über eine ausdifferenzierte Organisationsstruktur bis auf die lokale Ebene verfügen. Die Verbände initiieren über ihre Organisationsstrukturen lokale Bündnisse für Bildung, indem einzelne Mitgliedsorganisationen oder Gliederungen des jeweiligen Verbandes gemeinsam mit mindestens zwei weiteren Partnern vor Ort in einem Bündnis für Bildung Maßnahmen durchführen. Der Verband als Erstzuwendungsempfänger führt die Maßnahmen folglich nicht selbst durch, sondern gibt die Fördermittel des Bundes nach Maßgabe des Zuwendungsgebers durch privatrechtliche Zuwendungsverträge an seine lokalen Mitgliedsorganisationen und andere Letztzuwendungsempfänger weiter. …

Fördermittel des Bundes nach Maßgabe des Zuwendungsgebers durch privatrechtliche Zuwendungsverträge an seine lokalen Mitgliedsorganisationen und andere Letztzuwendungsempfänger weiter
Die Maßnahmen sollen insbesondere Kindern und Jugendlichen im Alter von drei bis 18 Jahren zugutekommen, die in mindestens einer der vom nationalen Bildungsbericht 2010 beschriebenen Risikolagen aufwachsen und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind. Als Risikolagen nennt der nationale Bildungsbericht: Arbeitslosigkeit eines oder beider Elternteile, geringes Familieneinkommen, bildungsfernes Elternhaus. Das Ziel der Förderung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher lässt grundsätzlich auch die Teilnahme anderer Kinder und Jugendlicher zu, sofern dies der Zielerreichung dient. …

Weitere Voraussetzung für eine Förderung ist die Bereitschaft, ## in einem geplanten Gremium der Zuwendungsempfänger auf Bundesebene mitzuwirken, das dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung dient,
## ein vom BMBF zu berufendes Expertengremium aktiv zu unterstützen,
## externe Evaluationsmaßnahmen zu unterstützen und
## die Bündnisse für Bildung und die vorgesehenen Maßnahmen gemäß 2. in einer vom BMBF noch zu entwickelnden übergreifenden Datenbank zu erfassen,
## die durch das Expertengremium positiv bewerteten Konzepte nach Bewilligung online (www.buendnisse-fuer-bildung.de) durch das BMBF veröffentlichen zu lassen.
Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungsfähig für die Durchführung von Maßnahmen sind insbesondere ## die bei deren Durchführung entstehenden Sachausgaben,
## Honorare, soweit diese für die Sicherung des Erfolges der Maßnahmen erforderlich sind und
## Ausgaben für Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtlich Tätige.
Die Laufzeit der Bewilligungen an die Erstzuwendungsempfänger (Verbände und Initiativen) kann bis zu fünf Jahre betragen. Die Weiterförderung des Erstzuwendungsempfängers nach drei Jahren ist abhängig von einer positiven Zwischenbegutachtung durch das Expertengremium. …

Verfahren
Weitere Informationen sind unter der Telefonnummer 08 00 / 2 62 30 05 erhältlich oder per E-Mail an info@buendnisse-fuer-bildung.de. …

Am Montag, 21. Mai 2012, um 13.00 Uhr führt das BMBF in Berlin eine Informationsveranstaltung zur Förderrichtlinie durch. Am Donnerstag, 24. Mai 2012, um 10.00 Uhr, wird eine weitere Informationsveranstaltung im BMBF in Bonn angeboten. Jede Veranstaltung dauert ca. drei Stunden. Eine Anmeldung bei info@buendnisse-fuer-bildung.de ist erforderlich.

Dem BMBF sind ab sofort bis 31. Juli 2012 Konzepte in deutscher Sprache, in schriftlicher Form in fünffacher Ausfertigung auf dem Postweg sowie in elektronischer Form (pdf-Format) vorzulegen. Die eingereichten Konzepte von Verbänden sollen 30 Seiten inkl. Anlagen nicht überschreiten, solche von Initiativen sind auf 15 Seiten inkl. Anlagen begrenzt. Für die Konzepte ist die vom BMBF vorgegebene Formatvorlage zu verwenden, die ab dem 15.05.2012 online (www.buendnisse-fuer-bildung.de) abrufbar ist. … „

Die Förderrichtlinie in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

www.bmbf.de
www.buendnisse-fuer-bildung.de/
www.buendnisse-fuer-bildung.de/content/20.php
www.bmbf.de/de/1398.php

Quelle: BMBF

Dokumente: Foerderrichtlinie_Kultur_macht_stark.pdf

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