Minijobs von Hartz-IV-Empfängern in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umwandeln

Die steigende Zahl an Minijobs zeigt, dass ein immer größeres Arbeitsvolumen in dieser Beschäftigungsform geleistet wird. Gerade für Geringqualifizierte oder Langzeitarbeitslose ist der Minijob ein Einstieg in den Arbeitsmarkt, er darf sich aber nicht zur „Sackgasse“ entwickeln. Minijobber kehren häufiger in Arbeitslosigkeit zurück oder entwachsen aufgrund des geringen Verdienstes gar nicht erst der Hilfebedürftigkeit. In einem Pilotprojekt werben ausgewählte Jobcenter in Nordrhein-Westfalen bei Unternehmen und Beschäftigten dafür, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln.

Win-Win-Win-Situation: für Beschäftigte, Unternehmen und Sozialkassen

Unter dem Motto „Mehrwert schaffen“ sollen auf der einen Seite Hartz IV-Bezieher in existenzsichernde Beschäftigung gebracht werden und auf der anderen Seite Betriebe eingearbeitete und hoch motivierte Beschäftigte langfristig an ihr Unternehmen binden. Eine Win-Win-Situation, die gleichzeitig die Sozialkassen von Städten und Gemeinden und die Steuerzahler entlastet.

Speziell geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen gezielt Minijobber und Unternehmen an und werben dafür, Minijobs in Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung umzuwandeln. Und das sehr erfolgreich. Monatlich werden mit Hilfe der Jobcenter Dortmund, Unna, Bielefeld und Duisburg aus insgesamt rund 150 Minijobs sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Dieses Beispiel soll bundesweit Schule machen.

Quelle: Bundesagentur für Arbeit

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