Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt ab Januar 2013 ein Sonderprogramm durch, das jungen Menschen aus Europa bei einer Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme in Deutschland hilft. Für das auf zwei Jahre ausgelegte Programm stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bis zu 40 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
Das zwischen BMAS und BA entwickelte Programm „Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen und arbeitslosen jungen Fachkräften aus Europa“ richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsende im Alter von 18 bis 35 Jahren aus den EU-Staaten, die eine Ausbildung oder eine Arbeitsstelle in Deutschland aufnehmen wollen.
Die Bewerber können im Rahmen des Programms beispielsweise Gutscheine für Sprachkurse im Heimatland oder in Deutschland bekommen. Auch die Kostenerstattung für Anerkennungsverfahren und -lehrgänge sollen möglich sein.
Im Bereich Ausbildung sollen nur Vermittlungsprojekte gefördert werden, wenn sie zusätzlich zum gesamten Vermittlungsprozess auch ausbildungsbegleitende Betreuung umfassen. Die Betriebe und die jungen Menschen sollen die Förderung bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der BA beantragen können.
Die genauen Umsetzungsschritte werden das BMAS, die BA und die ZAV mit dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in den nächsten Wochen besprechen. Weitere Informationen zum Programm, seinen Förderinstrumenten und zum Antragsverfahren werden bis Ende des Jahres vorliegen.
Wie wirkt sich das neue BA-Sonderprogramm auf die Förderung benachteiligter Jugendlicher aus?
Sollten nicht, angesichts der erheblichen Zahlen an jungen Menschen zwischen 20 und 29 Jahren ohne Berufsabschluss (ca. 1,5 Millionen) oder der 86.000 Jugendlichen über deren verbleib der Bundesagentur für Arbeit keine Informationen vorliegen, begleitend die Förder- und Nachqualifizerungsmaßnahmen für die bereits hier lebenden sowie einheimischen jungen Menschen ohne Schul-/ oder Berufsabschluss verbessert und angepasst werden?
Die Absicht, diesen anzuwerbenden jungen EU-Bürger/-innen eine ausbildungsbegleitende Betreuung zu ermöglichen, ist begrüssenswert. Vielleicht kann dies gutes Beispiel Anlass sein, um auch in der Förderung benachteiligter Jugendlicher ausbildungsbegleitende Betreuung als reguläre Förderung selbstverständlich werden zu lassen.
Quelle: BA; BAG KJS