Der Gesetzgeber plant im Rahmen des sog. Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz auch Änderungen für das SGB II/SGB XII zum 1.1.2013. So sollen die anrechnungsfreien Beträge aus Übungsleitertätigkeit und Aufwandsentschädigung, aber auch die Einkünfte aus Jugend- und Bundesfreiwilligendienst, von 175 auf 200 EUR erhöht werden.
Den Gesetzesentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 06.11.2012 gibt das Anliegen unter Artikel 9 + 10 und in der dazugehörigen Begründung wieder. “
dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/113/1711316.pdf
Quelle: Harald Thomé