Auszüge aus der Münchener Erklärung des Deutschen Städtetages anläßlich des Kongresses „Bildung gemeinsam verantworten“:
“ Bildung wird zunehmend zur zentralen Zukunftsstrategie der Städte und Gemeinden in Deutschland. Der Deutsche Städtetag hat in der „Aachener Erklärung“ im Jahr 2007 die „kommunale Bildungslandschaft“ als Leitbild für das bildungspolitische Engagement der Städte und Gemeinden entwickelt. Hauptmerkmale der kommunalen Bildungslandschaft sind zum einen ein ganzheitliches Bildungsverständnis, das die gesamte Bildungsbiografie einschließlich sozialer, kultureller und sportlicher Bildung einbezieht. Zum anderen sind Kooperation und Vernetzung im Sinne eines Gesamtsystems von Erziehung, Bildung und Betreuung grundlegende Prinzipien. Viele Städte und Gemeinden haben seitdem entsprechende Strukturen im Sinne eines kommunalen Bildungsmanagements aufgebaut. Diese gilt es mit Unterstützung der Länder und gegebenenfalls des Bundes weiterzuentwickeln.
… Die bestehenden Hemmnisse für gemeinsames Handeln in der Bildung in rechtlicher, struktureller und finanzieller Hinsicht müssen beseitigt und zu einer konstruktiven Zusammenarbeit weiterentwickelt werden. Nur so kann die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in der Bildung erreicht werden.
Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Städtetag:
Kommunale Bildungslandschaften weiter entwickeln
Die Städte und Gemeinden tragen maßgebliche Verantwortung in der Bildung und sind Impulsgeber für die Bildungsentwicklung vor Ort. Sie erleben die ständig wandelnden Bedarfe in der Region unmittelbar. Daher sollten die Städte und Gemeinden Bildungslandschaften weiter entwickeln und Bildungsakteure in Verantwortungsgemeinschaften vernetzen, um für den Einzelnen optimale Bildungsvoraussetzungen und – chancen zu schaffen. Als Grundlage sollte ein dauerhaftes Bildungsmanagement sowie ein Bildungsmonitoring vor Ort etabliert werden. Die Länder sind aufgefordert, sich aktiv an der Weiterentwicklung kommunaler Bildungslandschaften, unter anderem durch eine entsprechend organisierte Schulaufsicht, die Förderung des interkommunalen Austausches und eine adäquate finanzielle Unterstützung zu beteiligen.
Kommunale Handlungsmöglichkeiten und Rechte in der Bildung erweitern
Eine funktionierende kommunale Bildungslandschaft erfordert mehr kommunale Gestaltungsmöglichkeiten. Dies gilt insbesondere für den Schulbereich, in dem die bestehende Kompetenzverteilung eine qualitative Weiterentwicklung des Bildungswesens massiv behindert.
… Die Städte und Gemeinden benötigen Kompetenzen, die ihrem erweiterten Anspruch und den veränderten Anforderungen an die Qualität der Bildung gerecht werden.
Die Länder sollten dem kommunalen Engagement durch erweiterte schulgesetzlich geregelte Kompetenzzuweisungen Rechnung tragen. Hierzu gehören insbesondere die Mitgestaltung bei der inneren Schulentwicklung, eine substantielle kommunale Beteiligung bei der Schulleiterauswahl sowie weitgehende Handlungsfreiheit bei der Schulorganisation vor Ort. Die Zuständigkeit der Länder für die grundlegenden gesetzlichen Rahmenbedingungen und einheitliche Standards muss mit Blick auf die Sicherstellung von Vergleichbarkeit und Mobilität erhalten bleiben. …
Bildung gemeinsam verantworten – Kooperationsverbot abschaffen
Gute Bildung ist eine gemeinsame Aufgabe aller staatlichen Ebenen. Die im Zuge der Föderalismusreform vorgenommene Entflechtung der Zuständigkeiten des Bundes und der Länder hat sich im Bildungsbereich nicht bewährt. Das „Kooperationsverbot“ und die Abschaffung der gemeinsamen Bildungsplanung stehen einer zukunftsorientierten Weiterentwicklung des Bildungssystems in Deutschland entgegen.
Das Kooperationsverbot sollte daher baldmöglichst abgeschafft, Bildungsförderung wieder als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ausgestaltet werden. Die Kommunen sind dabei verpflichtend zu beteiligen. Dies bedeutet nicht die Abschaffung des Föderalismus in der Bildung. Vielmehr geht es im Sinne eines „kooperativen Föderalismus“ darum, dem Bund begrenzte Regelungsmöglichkeiten und Finanzzuweisungen an Länder bzw. Kommunen zur Verbesserung der Bildungsinfrastruktur sowie zur Umsetzung neuer Bildungsaufgaben von gesamtstaatlicher Bedeutung … zu ermöglichen.
Engagement der Städte und Gemeinden finanziell sicher stellen
Kommunales Engagement in der Bildung erfordert eine aufgabengerechte Finanzausstattung. Zusätzliche Aufgaben der Städte und Gemeinden im Bildungsbereich können nur übernommen werden, wenn das Konnexitätsprinzip strikt eingehalten und zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. … Gleichzeitig sollten die zahlreichen Bildungsprogramme von Bund und Ländern stärker gebündelt und anstelle von Parallelstrukturen besser mit den kommunalen Bildungslandschaften verzahnt werden.“
Quelle: bildungsklick.de; Deutscher Städtetag
Dokumente: muenchner_erklaerung_2012_final.pdf