Auszüge aus den paritätischen Forderung:
“ … Im Bereich der Bildung und Ausbildung sieht der Paritätische insbesondere drei Problempunkte, die in einen Koalitionsvertrag Einzug erhalten sollten:
Assistierte Ausbildung bundesweit fördern
Damit mehr junge Menschen mit besonderem Förderbedarf eine Ausbildung mit anerkanntem Abschluss absolvieren können, sind bundesweite Angebote einer begleiteten Ausbildung notwendig. Die Assistierte Ausbildung – … – bietet ein Förderangebot der Jugendsozialarbeit durch Hilfen aus einer Hand: Die jungen Leute brauchen neben einer intensiven Vorbereitungsphase zur Entwicklung und Überprüfung des Berufswunsches und der Wahl des geeigneten Betriebes eine flexible und passgenaue Ausbildungsbegleitung. Diese gemeinsame Anstrengung von Betrieben, Berufsschulen und Jugendsozialarbeit braucht finanzielle Unterstützung von der Bundesebene.
Bildung und Teilhabe verbessern
Die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Leistungen zur Bildung und Teilhabe sollen spürbar verbessert werden. Dies muss auch im Koalitionsvertrag konkret festgehalten werden. Dafür muss das bestehende Antragsverfahren unbürokratisch ausgestaltet werden. Das Erfordernis einzelner schriftlicher Anträge muss entfallen, die Möglichkeiten zur Zahlung von Pauschalen für Organisationen, die die Infrastruktur für Bildung und Teilhabe vorhalten, müssen ausgebaut werden. Die ergänzenden Leistungen zum Schulbedarf müssen bedarfsgerecht erhöht werden, gleichzeitig sind die Hürden zur Inanspruchnahme von Nachhilfe abzubauen und Eigenanteile für das Mittagessen in Schule und Hort zu streichen.
Bundesprogramm Schulsozialarbeit auflegen
Schulsozialarbeit ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag, dem sich weder Länder und Kommunen noch der Bund entziehen dürfen. Da es bisher in der Praxis kaum gelungen ist, dauerhafte sozialpädagogische Unterstützungsangebote an Schulen jenseits von Projekt- oder Modellvorhaben zu schaffen, ist es aus Sicht des Paritätischen notwendig, im Koalitionsvertrag einen bundesverantwortlichen Aktionsplan für eine tragfähige, flächendeckende Umsetzung und Finanzierung von Schulsozialarbeit festzuschreiben. …
Die Notwendigkeit Schulsozialarbeit verlässlich zu installieren ist auf allen föderalen Ebenen längst erkannt. Viele, unterschiedlichste Anstrengungen auf Landes- und kommunaler Ebene zeigen, dass Jugendsozialarbeit an Schulen/Schulsozialarbeit nachweislich konkrete individuelle und institutionelle Unterstützung leistet und neue bildungs- und jugendpolitische Impulse setzt. Zudem trägt Schulsozialarbeit erheblich zur Chancengleichheit junger Menschen auf positive Lebensperspektiven durch gelingende Bildungsprozesse bei. So hat auch der Bund im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis Ende 2013 hier Mitverantwortung übernommen. … Da es bisher in der Praxis kaum gelungen ist, dauerhafte sozialpädagogische Unterstützungsangebote an Schulen jenseits von Projekt- oder Modellvorhaben zu schaffen, ist es dringend geboten, durch einen bundesverantwortlichen Aktionsplan für eine tragfähige, flächendeckende Umsetzung von Schulsozialarbeit Sorge zu tragen, und damit endlich für alle Schüler/innen einen notwendigen Beitrag zur Chancengerechtigkeit zu leisten. …
Mit dem Ziel, tragfähige und flächendeckende Finanzierungen der Schulsozialarbeit in allen Ländern sicher zu stellen, finanziert der Bund bis 2018 5 Jahre lang mind. 50% der hierfür benötigten Mittel. Insgesamt ist jährlich von einem Finanzvolumen von rund 3,5 Milliarden Euro, davon 1,75 Milliarden Bundesmittel auszugehen (ca. 8,6 Millionen Schüler/-innen an allgemeinbildenden Schulen, Schlüssel: 1 Schulsozialarbeiter/-in auf 150 Schüler/-innen mit bedarfsgerechten Verteilungen nach Sozialindikatoren).
… Die Länder verpflichten sich im Gegenzug die Ko-Finanzierung zu übernehmen und bis 2018 landesweite Konzepte zur Schulsozialarbeit aufzulegen, ggf. vorhandene weiterzuentwickeln. Hierbei ist die Kooperation von Schule und Jugendhilfe strukturell fest zu verankern, konkrete Ziele zu vereinbaren und die Aufgaben- und Ressourcenverteilung zwischen den Ressorts zu klären.
… Um die fachliche Weiterentwicklung und regionale sowie zielgruppenspezifische Anpassung vor Ort zu gewährleisten, sind auf Länderebene regelmäßige Dialoge zu führen – unter Einbindung der Expertise von der Wissenschaft und von Fach- und Interessensverbänden. Im Sinne belastbarer Erkenntnisse empfiehlt der Paritätische bundesweit Instrumente zur Evaluationen zu vereinbaren, ein Monitoring zu initiieren und eine ländervergleichende Forschung zu fördern. “
Quelle:
Dokumente: _24_09_2013_Paritaet_Diskussionspapier_Aktionsplan_Schulsozialarbeit.pdf