Ziel muss es sein, die Jugendlichen frühzeitig und mit Blick auf die individuellen geschlechterspezifischen Bedürfnisse zu unterstützen. Die zurzeit in den Schulen umfangreich und mit viel Engagement gestalteten Maßnahmen der Berufs- und Studienorientierung sind sowohl mit Blick auf die sich verändernden Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler als auch die sich wandelnden Rahmenbedingungen der Wirtschaft in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften, den Eltern und Sorgeberechtigten, sowie den Partnern im Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch, die Vielzahl der schulexternen Angebote kritisch zu hinterfragen.
Ebenso sind die Angebote für die jungen Menschen, die nach der Schule nicht direkt in eine Ausbildung einmünden können, zu überprüfen. Für diese jungen Menschen sind passgenaue Maßnahmen und Instrumente im Übergangsbereich einzusetzen, um ihre Chancen auf Aufnahme einer Berufsausbildung zu verbessern.
Weiterhin sollten die ehemaligen Teilnehmenden von Übergangsmaßnahmen und ihre ausbildenden Betriebe bei Bedarf geeignete Hilfestellung erhalten, um die Ausbildung erfolgreich abzuschließen.
Das Landeskonzept beschreibt deshalb den politischen Willen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns und der Partner im Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit zur Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf1 ebenso als Beitrag zur Verbesserung der Qualität und zur Stärkung der Konkurrenzfähigkeit des dualen Systems. Es bietet für alle Akteure am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt einen Orientierungsrahmen, in dem es Struktur, Systematik sowie Mindeststandards festlegt.
Auszüge aus den Leitlinien des Landeskonzepts für den Übergang von der Schule in den Beruf:
“ (…) Leitlinien der Berufs- und Studienorientierung in der Schule
## Die Berufsorientierung wird in allen Schulen als ein standardisierter einheitlicher Prozess unter Berücksichtigung der individuellen und geschlechterspezifischen Bedürfnisse der Jugendlichen und der jeweiligen Arbeitsmarktsituation systematisch und nach einheitlichen Qualitätsstandards umgesetzt. Zur Steuerung dessen dient unter anderem das schuleigene Konzept zur Berufsorientierung. Dieses ist Bestandteil der Qualitätsentwicklungsarbeit von Schule und wird von dieser ausgewertet und weiterentwickelt.
## Die Berufsorientierung erfolgt in enger Verknüpfung mit dem Unterricht. In allen Fächern werden Bezüge zur Arbeits- und Berufswelt sichergestellt. Der Unterricht wird handlungs- und praxisorientierter gestaltet.
Die Berufsorientierung erfolgt auf mehreren Ebenen:
– im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik und Informatik,
– in der fachpraktischen Förderung,
– im Fachunterricht durch Praxislernen und Praxisnähe,
– im Schülerbetriebspraktikum und
– in schulischen Projekten/Exkursionen.
## Als Grundlage für die Berufsorientierung soll eine systematische Analyse der relevanten Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler (z. B. als Potenzialanalyse) zumindest in den nicht unmittelbar auf ein Studium vorbereitenden weiterführenden Schulen bzw. Bildungsgängen dienen. In die Auswertung dieser sind die Schülerinnen und Schüler, deren Sorgeberechtigte und die Lehrkräfte sowie weitere unterstützende Akteure an der Schule (…) unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen direkt eingebunden. Die Planung und Umsetzung der sich aus der Analyse ergebenden Maßnahmen und Förderungen für den weiteren Berufsfindungsprozess erfolgt durch die Schule. (…)
## Die Umsetzung der Berufsorientierung erfolgt in enger Abstimmung mit der Berufsberatung der Agentur für Arbeit vor Ort. Grundlage dafür ist die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit.
## Der Prozess der Berufsorientierung soll(…) durch den Berufswahlpass dokumentiert werden. Dieser dient dazu, die gesammelten Erfahrungen im Bereich der Berufsorientierung zu bündeln, damit die Jugendlichen und ihre Eltern oder Sorgeberechtigten jederzeit darauf zurückgreifen können. Bei Vorlage durch den Jugendlichen können Unternehmen und andere Partner den Berufswahlpass nutzen, um einen Einblick in die individuelle Berufswahlkompetenz der Jugendlichen zu erhalten. (…)
## In die Übergangsmaßnahmen werden künftig nur noch junge Menschen mit entsprechendem Förderbedarf aufgenommen. Deshalb soll die Zahl der Übergangsmaßnahmen und der Teilnehmenden bedarfsgerecht reduziert werden. Die Verweildauer junger Menschen in Übergangsmaßnahmen ist an ihrem Bedarf auszurichten und so zu gestalten, dass zeitnahe Anschlüsse gewährleistet werden.
## Die im Berufswahlpass aufgeführten Nachweise, zu denen gegebenenfalls auch die Ergebnisse einer Potentialanalyse gehören, bilden für Schule und bei Zustimmung der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten auch für die Berufsberatung vor Ort die Grundlage für die Empfehlung des weiteren Bildungsschrittes, wie zum Beispiel den Besuch einer hier benannten Übergangsmaßnahme.
## Vor Zugang beziehungsweise vor Beginn einer Maßnahme stimmen sich die regional zuständigen Akteure und Behörden in den „Arbeitsbündnissen Jugend-Beruf“ (zum Beispiel in Form einer Jugendberufsagentur) rechtskreisübergreifend ab und klären Finanzierungsfragen. Fehlzuweisungen junger Menschen in die Übergangsmaßnahmen sind zu vermeiden. Dazu nutzen die Akteure bei Freigabe durch die Eltern bzw. Sorgeberechtigten auch die Informationen, die in dem in der allgemein bildenden Schule begonnenen Berufswahlpass enthalten sind.
## Der Wechsel aus der Übergangsmaßnahme in die vollqualifizierende Erstausbildung ist jederzeit möglich und anzustreben.
## Die individuelle Förderung wird konsequent und einzelfallbezogen umgesetzt. (…)
## Die Maßnahmen am Übergang von der Schule in die Ausbildung sollen untereinander durchlässig sein. Bei Fehlzuweisung ist ein Wechsel jederzeit möglich.
##Durch eine betriebsnahe beziehungsweise produktionsorientierte Ausgestaltung der jeweiligen Übergangsmaßnahme ist eine zeitnahe Überleitung in eine betriebliche oder eine vollqualifizierende vollzeitschulische Ausbildung zu gewährleisten.
## In allen Übergangsmaßnahmen sollen verwertbare abschlussorientierte oder mindestens anschlussfähige Qualifikationen (schulische oder berufspraktische) erworben und dokumentiert werden. (…)
## Am Berufsprinzip wird festgehalten. Alle flankierenden Maßnahmen orientieren sich auf den Abschluss in einer vollqualifizierenden Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder vergleichbaren Ausbildungsregelungen.
## Für Auszubildende, die aus Übergangsmaßnahmen kommen, und ihre ausbildenden Unternehmen sind Beratung und Unterstützung sicherzustellen mit dem Ziel, einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zu erreichen.
## Für den Fall einer vorzeitigen Vertragslösung vereinbaren die Partner der Arbeitsbündnisse Jugend-Beruf eine gemeinsame individuelle Betreuung mit dem Ziel der erneuten Vermittlung. Dabei sollen erworbene Kompetenzen berücksichtigt werden.
(…)
## Ziel der Arbeitsbündnisse ist die Systematisierung der Vorbereitung und Begleitung aller jungen Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf (…) . Hier kann die aufsuchende Sozialarbeit nach Abstimmung mit der örtlichen Ebene gerade für junge Menschen im Rechtskreis des SGB II eine Hilfe darstellen.
## Zentrales Element für die systematisierte Zusammenarbeit aller handelnden Akteure vor Ort ist eine klare und einfache Orientierung für die jungen Menschen. Dabei werden für die jungen Menschen unabhängig von der Kooperationsform und der aktuellen Ansprache Strukturen zwischen den Partnern geschaffen, die eine rechtskreisübergreifende und ganzheitliche Herangehensweise sicherstellen. (…) „
Quelle: Bündnis für Arbeit und Wettbewerbsfähigkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Dokumente: Landeskonzept_Uebergang_SchuleBeruf__26_05_2014__2_.pdf