Arbeitshilfe zum „8a-Verfahren“ nach Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes

Der evangelische Bundesverband für Erziehungshilfe AFET hat eine Arbeitshilfe mit Empfehlungen zum „8a-Verfahren“ herausgegeben. Darin sind die die aktuellen rechtlichen Vorgaben und die Umsetzung des § 8a SGB VIII, den gemeinsam zu verantwortenden Schutz der Kinder vor Gefahren und das weiterentwickelte Fallverstehen auf der Grundlage der gesammelten Erfahrungen seit 2005 ausgewertet.

Die Arbeitshilfe gibt Empfehlungen zur praktischen Ausgestaltung des „8a – Verfahrens“ nach Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes. Sie geht der Frage nach, über welche Kompetenzen und Verfahrenssicherheit – u.a. interne Regelungen, Umgang mit der Weitergabe von persönlichen Daten und Informationen, Dokumentationswesen etc. – die Jugendämter verfügen sollten. Sie ist ein Arbeitsinstrument sowohl für die Leitungskräfte, die den Kinderschutz fachlich verantworten, als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Allgemeinen Sozialen Dienste.

Darüber hinaus ist sie eine Orientierung für die kommunale Politik und Verwaltungsleitung, die für die Strukturen des Kinderschutzes Verantwortung tragen. Die anerkannten praktischen Instrumente und Verfahren des Kinderschutzes sind darin sorgfältig beschrieben und ermöglichen nach dem Prinzip eines „Selbstcheck“ den Fachdialog über die Qualitätsstandards des eigenen Systems und mit allen Beteiligten des Kinderschutzes.

Die Arbeitshilfe kostet 9,50 Euro (inklusive Porto) und ist zu beziehen bei
AFET
Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.
Georgstr. 26 • 30159 Hannover
Tel.: 0511/35 39 91 47
Fax: 0511/35 39 91 50

Email: info@afet-ev.de www.afet-ev.de

Quelle: AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e. V.

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