Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) vorgelegt. Konkret geht es dabei um eine Regelung, die vorsieht, dass Träger von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen eine Zertifizierung gemäß der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung benötigen. Der Bundesrat schlägt nun vor, die unter Aufsicht der Länder stehenden Bildungseinrichtungen mit staatlich anerkannten Abschlüssen aus dem Anwendungsbereich der Zertifizierungsvorschriften herauszunehmen. Die Bildungsträger unter Landesaufsicht wurden unter landesrechtlichen Bestimmungen zertifiziert und haben die SGB III-Anforderungen bereits erbracht.“
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages