Auszüge aus der Stellungnahme des JFF Anforderungen an den Jugendmedienschutz aus Sicht der Medienpädagogik
“ (…) Aus der Perspektive der handlungs- und ressourcenorientierten Medienpädagogik formuliert das Institut für Medienpädagogik (…) folgende Anforderungen an einen gesetzlichen Rahmen des Jugendmedienschutzes:
Recht auf Schutz, aber auch auf Informationsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung gewährleisten:
Kinder und Jugendliche sind vor den Zumutungen der Medienwelt so gut wie möglich zu schützen. Diese Verpflichtung erstreckt sich nicht mehr nur auf einen Schutz vor bestimmten Medieninhalten. Vielmehr sind auf eine möglichst differenzierte Weise auch jene Risiken in den Blick zu nehmen, die vor allem bei Kommunikations- und Interaktionsaktivitäten online entstehen können. Gleichrangig ist das Recht von Heranwachsenden auf Information (…) und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, d.h. das Recht auf Souveränität in Bezug auf die Persönlichkeitsrechte. (…)
## In die Regelungen des Jugendmedienschutzes sind auch und gerade die Schutzbedürfnisse von Heranwachsenden einzubeziehen, die sie selbst äußern.
Eltern sind die Hauptzielgruppe für die Regelungen des Jugendmedienschutzes. Sie fühlen sich aber zunehmend überfordert in Bezug auf die Regelungen, auf ihre eigene Verantwortung und in Bezug auf die Zuständigkeiten des Staates.
## Notwendig sind vereinfachte und transparente Regelungen. (…)
## Alle zukünftigen Regelungen sind auch daraufhin zu überprüfen, ob sie es der Bildungsarbeit ermöglichen, (medien-)pädagogische Aktivitäten so umzusetzen, dass Jugendmedienschutz-Regelungen nicht zum Hemmschuh für eine nachhaltige Kompetenzförderung in pädagogischen Projekten werden.
Medienpädagogik und Jugendmedienschutz
(…) Für die handlungsorientierte Medienpädagogik geht es dabei aber nicht nur um das Vermeiden von Entwicklungsgefährdungen und -beeinträchtigungen von Heranwachsenden, sondern immer auch um die Erweiterung ihrer Handlungsmöglichkeiten mit dem Ziel sozialer, kultureller und politischer Partizipation. Medienkompetenz ist in diesem Sinne eben nicht nur ein Instrument zur Gefahrenabwehr. Ein eigenständiger, kritischer und reflektierender Umgang mit Medien ist als eine Basiskompetenz zur Teilhabe in mediatisierten Gesellschaften zu verstehen. Im Zusammenspiel mit dem Jugendmedienschutz sind insbesondere drei Schnittstellenfunktionen von Medienpädagogik für den Jugendmedienschutz zu sehen:
## Zweitens leistet die Förderung von Medienkompetenz wie auch medienerzieherischer Kompetenz (…) als Aufgabe medienpädagogischer Praxis einen Beitrag zur Sensibilisierung im Bereich des präventiven Jugendmedienschutzes. Gleichzeitig werden dabei die Handlungsfähigkeiten von Erziehenden gestärkt, um Heranwachsende bei der Entwicklung eines souveränen Umgangs mit Medien zu unterstützen.
## Drittens leistet die Arbeit medienpädagogischer Institutionen einen Beitrag, um mit Eltern und pädagogischen Fachkräften in einen Dialog treten. Über solche niedrigschwelligen Unterstützungssysteme können Problemlagen artikuliert und gemeinsam konstruktiv bearbeitet werden.
www.jff.de
Quelle: Institut für Medienpädagogik