Ein ganzheitliches Konzept für die Aufnahme von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen

Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert ein ganzheitliches Konzept für die Aufnahme und Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Deutschland. Leitlinie des Konzeptes muss die Vorrangstellung des Kindeswohls nach der UN-Kinderrechtskonvention sein. Das Hilfswerk wendet sich entschieden gegen Pläne, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus finanziellen Gründen innerhalb Deutschlands generell umzuverteilen. Stattdessen braucht es eine bundesweite Strategie zur Aufnahme dieser Flüchtlingskinder, die finanzielle Ausgleichszahlungen zwischen Kommunen und Bundesländern vorsieht. Damit unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk die Forderung der LINKEN. Die hatten sich letzte Woche mit einem Antrag im Bundestag für eine Stärkung der Jugendhilfe und gegen eine Umverteilung der jungen Menschen ausgesprochen.

Derzeit sind 20 Kommunen von der Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge besonders betroffen. Die betroffenen Kommunen brauchen sofort Unterstützung und müssen entlastet werden. Eine Umverteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf alle Bundesländer in Anlehnung an den so genannten Königsteiner Schlüssel löst aber die bestehenden Problemlagen nicht auf. In vielen Kommunen fehlen dafür Strukturen, Wissen und Erfahrungen. Daher muss zuerst die Jugendhilfe flächendeckend gestärkt und ausgebaut werden, damit minderjährige unbegleitete Flüchtlinge überall aufgenommen werden können und gute Bedingungen vorfinden.

Das Kinderhilfswerk spricht sich nicht gegen eine Unterbringung an einem anderen Ort als dem der Inobhutsnahme aus. Jedoch müsste eine solche Entscheidung am Ende eine Clearingverfahrens stehen, dass ohne Druck stattgefunden hat.

Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes kann die Erarbeitung eines bundesweiten Konzeptes zur Aufnahme von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Rahmen der Jugendhilfe nur in einem gemeinsamen Dialog aller beteiligten Akteure gelingen. Basis für ein gemeinsames Agieren könnten die im Mai 2014 veröffentlichten „Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter“ sein, die ausgehend von den rechtlichen Rahmenbedingungen Vorgangsweisen für einen kindeswohlorientierten Umgang entwerfen. “

Quelle: Deutsches Kinderhilfswerk

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