Arbeitshilfe zur Eingliederungshilfe seelisch behindeter Jugendlicher

Der Landschaftsverband Rheinland hat eine Arbeitshilfe zur Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII herausgegeben. Basis war eine 2007 erschienene Arbeitshilfe, die grundlegend überarbeitet wurde. Ziel der Arbeitshilfe ist es, den mit der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII befassten Fachkräften eine praxisnahe Handreichung zur Verfügung zu stellen, die das komplexe Verfahren der Prüfung und Hilfegewährung auch für weniger erfahrene Fachkräfte abbildet.

## Das erste Kapitel beinhaltet die gesetzlichen Grundlagen.
## In den zwei folgenden Kapiteln wird das Verfahren des Jugendamts bei Anträgen auf Eingliederungshilfen in chronologischer Reihenfolge dargestellt (zum einen bei der Antragsstellung im Jugendamt, zum anderen die Besonderheiten des Verfahrens, wenn das Jugendamt zweitangegangener Träger ist).
## Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind exemplarisch im vierten Kapitel aufgeführt.
## Das folgende Kapitel stellt Aspekte der fallübergreifenden Kooperation dar.
## Die Arbeitshilfe beinhaltet zudem einen Fachbeitrag von Prof. Dr. Hanns Rüdiger Röttgers zum aktuellen Kenntnisstand von wirksamen, evidenzbasierten Maßnahmen bei seelischen Störungen, insbesondere bei AD(H)S und Autismus.
Gedruckte Exemplare können bei Hendrika Breyer hendrika.breyer@lvr.de bestellt werden. Die Arbeitshilfe ist erhältlich gegen eine Schutzgebühr von 10,- € pro Exemplar inklusive Mehrwertsteuer und Versand.“

Quelle: LVR

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