Tag: 4. Mai 2015

Planspiele in der beruflichen Bildung

Es gibt rund 600 deutschsprachige Planspiele und Serious Games, die berufliche Kompetenzen vermitteln. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat einen Planspielkatalog veröffentlicht, der die aktuellen

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Strukturelle Reformen am gemeinsamen Europäischen Asylsystem

Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) hat sein sechstes Jahresgutachten vorgelegt: Der SVR zieht darin einen internationalen Vergleich zwischen der Migrations- und Integrationspolitik Deutschlands und ausgewählten EU-Staaten sowie klassischen Einwanderungsländern wie Kanada und den USA. Deutschland schneidet besser ab als der aktuelle öffentliche Diskurs erwarten lässt. Aber im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik sieht der SVR Handlungsbedarf. Er schlägt ein neues Verfahren für die EU-Flüchtlingspolitik vor: Flüchtlinge sollen nach der Anerkennung ihres Asylantrags in ein EU-Land ihrer Wahl weiterwandern können, insbesondere zum Zweck der Arbeitsuche; das Prinzip der grundsätzlichen Zuständigkeit des Ersteinreisestaates (Dublin-Verordnung) für das Asylverfahren wird erhalten und gestärkt.

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Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit bringen

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit sieht dringenden Handlungsbedarf, die Integrationsbemühungen für Flüchtlinge und Geduldete mit Arbeitsgestattung zu verbessern. Er hat eine Reihe von Empfehlungen beschlossen, die sich an Arbeitsagenturen und Jobcenter und weitere Adressaten gleichermaßen richten. Im Bereich der Bundesagentur wird u.a. Handlungsbedarf bei der Rekrutierung und Qualifizierung von Beratungs- und Vermittlungsfachkräften in diesem Bereich gesehen. Kompetenzfeststellungsverfahren müssen weiterentwickelt und möglichst frühzeitig nach der Ankunft in Deutschland eingesetzt werden. An weitere Verantwortliche werden u.a. folgende Empfehlungen gerichtet: Bei einer steigenden Anzahl von Flüchtlingen muss eine adäquate finanzielle Ausstattung in der Arbeitslosenversicherung und in der Grundsicherung sichergestellt sein. Bereitstellung eines Grundangebots einer neu strukturierten Deutschförderung in einer Größenordnung von 300 Millionen Euro aus Steuermitteln; ausbildungsbegleitende Hilfe für Geduldete ohne Arbeitsverbot sowie Aufenthaltsgarantien während einer beruflichen Ausbildung und nach deren Abschluss.

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Einführung der Assistierten Ausbildung als neues Förderinstrument

Am 1. Mai 2015 trat das neue Instrument der Assistierten Ausbildung in Kraft. Dadurch sollen mehr junge Menschen zu einem erfolgreichen Ausbildungsabschluss geführt werden. Aber nicht nur benachteiligte Jugendliche werden unterstützt, sondern gleichermaßen auch die Ausbildungsbetriebe. Die Assistierte Ausbildung kann auch eine ausbildungsvorbereitende Phase mitumfassen, um durch eine fortgesetzte Unterstützung bereits die Aufnahme der betrieblichen Berufsausbildung zu eröffnen. Die Assistierte Ausbildung soll bereits im kommenden Ausbildungsjahr 2015/16 zur Verfügung stehen. Mit der Einführung des Förderinstruments wurden die ausbildungsbegleitenden Hilfen ausgeweitet. Künftig sollen alle jungen Menschen, die ausbildungsbegleitende Hilfen zur Aufnahme und zum erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung benötigen, diese erhalten können. Bisher können nur Auszubildende solche Hilfen erhalten, die benachteiligt sind oder bei denen ein Abbruch der Ausbildung droht.

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Mehr Chancen auf eine duale Ausbildung für benachteiligte Jugendliche

Demographie bedingt sollte sich der Ausbildungsmarkt entspannen. Doch die Zahl erfolgloser Bewerberinnen und Bewerber nimmt zu. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) zählte 2014 rund 810.000 ausbildungsinteressierte Jugendliche. Von diesen hatten bis Ende September 290.000 noch keine Lehrstelle gefunden. Doch jetzt gibt es Hoffnung, gerade auch für bildungsbenachteiligte und von Armut betroffene junge Menschen und Jugendliche, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden. Der Deutsche Bundestag beschloss mit einer Gesetzesänderung die Assistierte Ausbildung gesetzlich zu verankern. Der Vorsitzende der Jugendkommission der Deutschen Bischofskonferenz, Dr. Karl-Heinz Wiesemann, lobt das Engagement katholischer Verbände und Organisationen der Jugendsozialarbeit und gratuliert ihnen zu ihrem Lobbyerfolg.

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