Die Bundeszentrale für politische Bildung fördert Projekte mit bis zu 50.000,- Euro. Der Zeitraum der Projektdurchführung muss mindestens sechs Monate im Zeitraum 01.03.2016 bis 31.12.2016 umfassen. Nutzen Sie dazu bitte das Antragsformular. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen. Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt. Bewerbungen sind bis zum 31.01.2016 per Post bei der Bundeszentrale für politische Bildung einzureichen.
Förderziele
Die aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen um das Thema Flucht und Asyl stellen auch die politische Bildung vor neue Aufgaben. Die gesellschaftliche Stimmung ist einerseits geprägt von ehrenamtlichem Engagement und Hilfsbereitschaft für Geflüchtete, andererseits fallen populistische Stimmungsmache auch im politischen Diskurs sowie sich häufende fremdenfeindliche Gewalt und Übergriffe ins Gewicht. Um eine intensivere Auseinandersetzung und Aufarbeitung dieser komplexen Themen für unterschiedliche Zielgruppen zu ermöglichen und sich für Vielfalt, Toleranz und Demokratie einzusetzen werden mindestens 20 Maßnahmen der politischen Bildung im oben geschilderten Themenfeld gefördert.
Gegenstand der Förderung
Förderfähige Maßnahmen sind
- Fortbildungen,
- Qualifizierungsangebote für Ehrenamtliche,
- Veranstaltungen zur Diskussion und Informationsvermittlung zum Thema Flucht, Vertreibung, Asyl,
- Vernetzungsangebote zur Bündelung von Synergien und Ressourcen, Angebote der politischen Bildung für Geflüchtete,
- interkulturelle Maßnahmen, die sich an heterogene Zielgruppen wenden.
Art der Projektförderung
Gefördert werden zeitlich begrenzte modellhafte Projekte, deren Ergebnisse auf andere Bildungsträger übertragbar sind. Die Zuwendungen werden als Projektförderung auf der Grundlage der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften und der Allgemeinen Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P) zur Deckung von notwendigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers für einzelne, abgegrenzte Vorhaben vergeben.Zuwendungen werden als Teilfinanzierung (Anteils- oder Fehlbedarfsfinanzierung) in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 €. Förderfähig sind ausschließlich unmittelbar projektbezogene Personal- und Sachkosten. Investive Ausgaben und Ausgaben für Stammpersonal sind nicht zuwendungsfähig.