Mit dem Bundesteilhabegesetz den inklusiven Arbeitsmarkt fördern

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales befasste sich in einer Anhörung mit der Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung. Diese soll durch das sogenannte Bundesteilhabegesetz verbessert werden. Es ist vorgesehen, dass das Gesetz zum 1. Januar 2017 in Kraft tritt. Die SPD-Bundestagsfraktion will damit die Chancen von Menschen mit Behinderungen auf den ersten Arbeitsmarkt verbessern. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt dabei große Hoffnungen auf das geplante Budget für Arbeit, mit dem Assistenzleistungen der Arbeitnehmer und Lohnkostenzuschüsse an die Arbeitgeber bedarfsorientiert und dauerhaft finanziert werden sollen.

Die Arbeitslosenquote von Menschen mit Schwerbehinderungen ist etwa doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote. Zugleich nimmt die Zahl der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen außerhalb des ersten Arbeitsmarktes seit Jahren zu.

Der Zugang zum ersten Arbeitsmarkt spielt jedoch eine wichtige Rolle für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an unserer Gesellschaft. Das Bundesteilhabegesetz soll die Übergänge zwischen den Werkstätten und dem ersten Arbeitsmarkt flexibilisieren.

Die Schwerbehindertenvertretungen der Unternehmen tragen maßgeblich zur erfolgreichen Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen bei. Die Anhörung hat gezeigt, dass diese bessere Ressourcen und eine Stärkung ihrer Rechte benötigen, um die Beteiligungsmöglichkeiten wirksam ausschöpfen zu können. Dafür will sich die SPD bei der Ausarbeitung des Gesetzes einsetzen.“

Quelle: SPD-Bundestagsfraktion

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