Die Bundesregierung hat den Bericht zum Anerkennungsgesetz 2016 beschlossen. Sie zieht eine positive Bilanz. Seit Einführung des Rechtsanspruchs auf ein Anerkennungsverfahren vor vier Jahren sei die Zahl der Anträge deutlich gewachsen. Zwischen 2012 und 2014 wurden mehr als 44.000 Anträge auf Berufsanerkennung allein für bundesrechtlich geregelte Berufe gestellt, davon gut 17.600 Anträge im Jahr 2014. Der Bericht zeigt, dass 96 Prozent der Verfahren mit einer vollen oder teilweisen Anerkennung abgeschlossen wurden. Die neuen Zahlen für 2015 wird das Statistische Bundesamt im Herbst vorlegen.
Förderprogramm soll auch Geringverdienern das Anerkennungsverfahren ermöglichen
Bundesbildungsministerin Johanna Wanka meint: „Das Anerkennungsgesetz wirkt. Berufsanerkennung ist für Menschen mit einem ausländischen Bildungsabschluss eine Brücke in eine Beschäftigung, die ihrer Qualifikation entspricht.“ Damit das Recht auf ein Anerkennungsverfahren auch von gering verdienenden Personen in Anspruch genommen werden kann, plant Wanka ein Förderprogramm. Für die Anerkennungsgebühren oder Übersetzungskosten sollen Geringverdiener Unterstützung erhalten.
Quelle: BMBF