Kompetenzen junger Menschen anerkennen – Eckpunktepapier zur Anerkennung non-formal und informell erworbener Kompetenzen

Auszüge aus dem Eckpunktepapier der Arbeitsgruppe PINK:
“ (…) Ein neues Anerkennungssystem von Kompetenzen, die in non-formalen und informellen Kontexten erworben wurden
Mit einem individuellen Verfahren sollen jungen Erwachsenen neue Möglichkeiten eröffnet werden, ihre Kompetenzen feststellen und validieren zu lassen und damit eine Anerkennung und Berücksichtigung im beruflichen Werdegang zu ermöglichen. (…)

Das vorgeschlagene Validierungsverfahren und seine Elemente der wechselseitigen Beratung verstehen sich in diesem Sinne als Teil eines Entwicklungsprozesses. Nutzer_innenfreundliche Verfahren werden nicht nur allen jungen Menschen in den entsprechenden Validierungsprozessen zugutekommen, sie können ebenfalls als Vorlage für weitere gesellschaftliche Zielgruppen dienen.

Der Anerkennung von – vor allem in der Jugendhilfe bzw. der Jugendsozialarbeit – non-formal und informell erworbenen Kompetenzen soll das kompetenzbasierte Validierungsmodell der Ratsempfehlung von 2012 zugrunde gelegt werden. Damit bezieht es sich auf die im DQR verwendeten Kompe-tenzkategorien. Diese sind Fachkompetenz, unterteilt in Wissen und Fertigkeiten, und personale Kompetenzen, unterteilt in Sozialkompetenz und Selbstständigkeit. (…)

Dieses umfasst fünf Phasen:
0) INFORMAION und Beratung
1) IDENTIFIZIERUNG der Lernergebnisse, die eine Person auf non-
formalem oder informellem Weg erzielt hat
2) DOKUMENTIERUNG der Lernergebnisse
3) BEWERTUNG
4) ZERTIFIZIERUNG“

Damit ein solches Modell greifen kann, bedarf es eines anerkannten Verfahrens, denn nur dann ist eine Validierung und formale Anerkennung im Sinne der EU-Ratsempfehlung möglich. PINK skizziert dazu im Eckpunktepapier einen organisatorischen Rahmen des Anerkennungsverfahrens und nächste Schritte:
“ (…) Anerkennung der Bildungsträger und ihrer Angebote
Die Standards sollen – neben der Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe (§ 75 SGB VIII) – folgende sein: ## Ein Bildungsträger muss über ein anerkanntes System der Qualitätssicherung verfügen.
##Die Qualität der Bildungsmaßnahme soll sich am Konzept und der Umsetzung kompetenzorientierter Curricula, basierend auf entsprechenden Qua-litätsstandards – und der Verankerung von Verfahren zur outcome-orientierten Kompetenzfeststellung –, festmachen.
##Die Lernziele der Angebote (Input) müssen beschrieben sein.
##Die zu erwartenden Lernergebnisse/Kompetenzen (Outcome) sind beschrieben und werden durch geeignete Verfahren (u. a. Kompetenzfeststellung, Potenzialanalyse, Einschätzungsverfahren) während und am Ende der Maßnahme identifiziert und dokumentiert.
##Es müssen pädagogisch qualifizierte Fachkräfte eingesetzt werden. Diese müssen in der Beratung in der Lage sein, Lernerfahrungen ergebnisorientiert zu formulieren; in der Bewertungsphase nutzen sie personenorientierte Bewertungsmethoden. Gerade in diesen sensiblen Phasen des Prozesses benötigen junge Menschen Unterstützung, die sie ermutigt, ihre Kompetenzen darzustellen. Vielen von ihnen wurde bis zu diesem Zeitpunkt jedwede Kompetenz abgesprochen, sie sind noch nie ermutigt worden, das zu zeigen, was sie beitragen können.
##Abhängig von der Größe des Trägers werden anteilig Ressourcen (z. B. Stellenanteile von pädagogischen Fachkräften) für die Wahrnehmung der Aufgaben als Fachkundige Stelle bereitgestellt.
Wenn ein Bildungsträger die beschriebenen Standards erfüllt und Bildungsangebote oder -maßnahmen durchführt, erhält er grundsätzlich das Recht zur Anerkennung und zur weiteren Einstufung im DQR.

Fachkundige Stellen – Auftrag und Organisation
Die Fachkundigen Stellen bieten die fachliche Begleitung für Bildungsmaßnahmen nach Anforderung des Verfahrens und ermöglichen Unterstützung bei der Identifizierung und Dokumentierung dort erworbener Kompetenzen. Sie begleiten und beraten dabei jeweils nur Angebote Dritter und sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Neben der externen Qualitätssicherung nehmen sie die Einordnung von Maßnahmen in DQR-Niveaus vor. Darüber hinaus ermöglichen diese die Bewertung im Sinne des Verfahrens, d. h. dort sind Wissen und Kompetenz angesiedelt, eine entsprechende Bewertung vorzunehmen. Fachkundige Stellen sind bei Trägern der Jugendhilfe angesiedelt, die durch entsprechend qualifiziertes Personal geleitet werden. (…)

Fachkundige Stellen im Bereich der Jugendhilfe müssen individuell non-formal und informell erworbene Kompetenzen bei jungen Menschen feststellen und validieren können. Sie müssen in der Lage sein, Verfahren zur Kompetenzfeststellung z. B. für die jeweiligen Bereiche der Jugendhilfe zu prüfen sowie diese einschätzen und selber mit Bezug auf das Berufsbildungssystem anwenden zu können. Junge Menschen, die ihre non-formal und informell erworbenen Kompetenzen anerkennen lassen möchten – und dies nicht direkt im Rahmen eines Bildungsträgers oder einer -maßnahme tun –, benötigen Information, Beratung und Kompetenzfeststellung durch eine Fachkundige Stelle. (…)

Der Validierungsprozess
Ausgehend von dem individuellen Erwerb über den Nachweis und die Anrechnung non-formal und informell erworbener Kompetenzen sieht der Prozess der Anerkennung auf Grundlage der beschriebenen Verfahren und Rahmenbedingungen nun folgendermaßen aus: ## Im Vorfeld werden junge Menschen durch qualifizierte Fachkräfte am Bildungsort oder in der Maßnahme informiert, motiviert und begleitet, ein individuelles Kompetenzportfolio zu erstellen.
##In den Phasen 1 bis 3 werden non-formal und informell erworbene Kompetenzen in entsprechenden Verfahren durch den Bildungsträger und fachlich geschultes Personal identifiziert, dokumentiert und bewertet.
##Die Zertifizierung (Stufe 4) wird von der zuständigen Stelle des formalen Bildungssystems vorgenommen und die Maßnahme einem DQR-Niveau zugeordnet.
##Junge Menschen, die an einer Maßnahme teilgenommen haben, die nach oben beschriebenen Kriterien und Verfahren mit einem DQR-Niveau versehen ist, erhalten mit dem Abschlussnachweis ein entsprechendes Zertifikat.
Nächste Schritte zu einem Anerkennungssystem
Um das vorgeschlagene Verfahren (…) in die Realität umzusetzen, müssen niedrigschwellige flächendeckende Anlaufstellen für junge Menschen auf kommunaler Ebene geschaffen werden; hierfür sollte eine öffentliche Institution Verantwortung tragen. Die Fachkundigen Stellen selbst müssen vor allem für junge Menschen gut zugänglich sein, besonders auch für die, die bislang dem Bildungssystem eher distanziert gegenüberstehen.

Im Rahmen von Weiterbildungsgesetzen (…) sind die entsprechenden Standards zur Anerkennung von Bildungsträgern zu regeln. (…)

Außerdem ist eine Klärung der Rolle des Landes/der Kultusbehörde in dem Validierungsprozess notwendig, insbesondere in Fragen von Qualifikationen mit staatlicher Anerkennung. (…)“

In PINK arbeiten mit Jugend für Europa, Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit, Bundesverband der Träger beruflicher Bildung, IN VIA, BAG KJS, Deutscher Verein und AWO.

Link: www.jugendsozialarbeit.de/dqr

Quelle: BAG KJS; Kooperationsverbund Jugendsozialarbeit

Dokumente: Eckpunktepapier_Kompetenzen_anerkennen.pdf

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