Gegen die Ein-Euro-Jobs bzw. Arbeitsgelegenheiten für Langzeitarbeitslose wird mal wieder Kritik geäußert. Die kommt aus der Politik, aus der Verwaltung und von Erwerbslosen selbst.
Die Welt berichtet auf ihrem online-Auftritt, Erwerbslose und Politiker würden schon länger darüber klagen, dass diese Jobs die Geförderten eher frustiere als motiviere. Sie zweifelten an dem Sinn des Angebots. Laut welt.de gäbe es zahlreiche Beispiel für die Sinnlosigkeit der Ein-Euro-Jobs.
Die Grüne Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer übt Kritik: „Ministerin Nahles hat sich beim Thema Arbeitsgelegenheiten einfach in die Büsche geschlagen“. Nahles beharre auf unhaltbaren Zuständen und zwinge die Jobcenter zur Wahl zwischen „sinnbefreiten Ein-Euro-Jobs“ oder einerm „regelmäßigen Rechtsbruch“.
Die Grundsatzregeln der Arbeitsgelegenheiten werden von der Bundesagentur und den Jobcentern in Frage gestellt. Die Jobs müssen wettbewerbsneutral sein, im öffentlichen Interesse sein und zusätzlich geschaffen werden. Welt.de berichtet von einer Beschwerde der Landesarbeitsgemeinschaft der Jobcenter in Rheinland-Pfalz. Die hatten sich schriftlich an die Bundesarbeitsministerin gewandt: „Die in den letzten Jahren durchgeführten Prüfungen der Innenrevision haben ergeben, dass diese Voraussetzungen nicht mehr geeignet sind, Arbeitsgelegenheiten im erforderlichen Umfang rechtssicher durchzuführen.“
Für die Jobcenter sei es sehr schwer, sinnhafte und produktive Tätigkeiten anbieten zu können, die das Marktumfeld nicht beeinflussen. Außerdem berufen sich die Jobcenter auf die Forderung des Bundesrechnungshofes, die Kriterien aufzugeben. Auch die Bundesagentur für Arbeit stelle diese mittlerweile in Frage. Betroffene würden in eine Art Parallelwelt „manövriert“, die mit der realen Arbeitswelt wenig zu tun habe.
Pothmer (Grüne) sagte der Welt, dass niemand wolle, dass reguläre Beschäftigung verdrängt würde. Aber „es muss eine saubere und praxistaugliche Lösung her“, forderte sie.
Trotz aller Kritik wolle Arbeitsministerin Nahles die Fördervoraussetzungen beibehalten. Auf das Kriterium der Zusätzlichkeit könne nicht verzichtet werden, schreib das Arbeitsministerium in seiner Antwort auf eine entsprechende Anfrage der Grünen.“
Quelle: welt.de