„Das Jugendwohnen ist ein Unterstützungsangebot für junge Menschen im Alter von 14 bis 27 Jahren, die ausbildungs- und arbeitsmarktbedingt sowie aus sonstigen Mobilitätsgründen ihre Familie verlassen und an einem entfernten Ort ihre Berufsausbildung oder ihre (Berufs-) Schule und ihren Alltag gestalten müssen.
Das ist Teil einer Definition des Jugendwohnens, die die Katholische Jugendsozialarbeit und AUSWÄRTSZUHAUSE in Bayern herausgegeben haben. Unter der Überschrift „Jugendwohnen in Bayern – zeitgemäß, flexibel, leistungsfähig“ haben die Herausgeber eine übersichtliche Darstellung dessen veröffentlicht, wie sich das Angebot „Jugendwohnen“ nach § 13 Abs. 3 SGB VIII selber versteht und was es im Kern ausmacht.
Mit der Definition, dass die Wohnangebote dem Absolvieren einer beruflichen Ausbildung bzw. einer beruflichen Maßnahme dienen und eine sozialpädagogische Begleitung beinhalten, wird eine klare Grenze gezogen, was von dem Angebot nicht geleistet werden kann.
Die Bereiche „Definition“, „Verortung“ sowie „Rahmen und Finanzierung“ wurden zwar mit Blick auf die bayerische Situation verfasst, gelten aber in weiten Teilen für das Jugendwohnen in Deutschland insgesamt.
Die Katholische Jugendsozialarbeit Bayern liefert mit dem Papier nicht nur eine Selbstvergewisserung des Handlungsfeldes, sondern auch wertvolle Hinweise für politische Debatten, wie z.B. zur möglichen Unterbringung von Flüchtlingen.“
Das Papier „Jugendwochen in Bayern“ steht im Anhang zum Download bereit.
Link: www.kjs-bayern.de
Quelle: KJS Bayern
Dokumente: Jugendwohnen_in_Bayern_2016-09-01.pdf